Anti-Einschüchterungsgesetz: Anti-SLAPP-Gesetz nicht weitreichend
Bis Mai soll die EU-Richtlinie zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen nationales Gesetz werden. Sachverständige kritisieren es als verwässert.
Oft sind es solche David-gegen-Goliath-Szenarien wie bei der Berliner Bürgerinitiative Gleisdreieck: Seit Jahren protestieren die Mitglieder gegen ein millionenschweres Bauprojekt und machen das auf ihrem Blog öffentlich. Der luxemburgische Investor verklagte sie daraufhin auf Unterlassung. Für die Mitglieder der Initiative ist klar: Das ist eine sogenannte SLAPP-Klage. Die Abkürzung steht für „strategic lawsuit against public participation“ – also ein strategisches Vorgehen gegen öffentliche Teilnahme. Davor soll die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU schützen, die am Montag Thema im Bundestag war.
Angefangen hat für die Bürgerinitiative alles im letzten Jahr mit einem Brief. Der Investor drohte mit einem Gerichtsprozess, sollte die Bürgeriniative nicht einige Beiträge zurücknehmen. Es folgte ein Hin und Her zwischen dem Anwalt der Initaitve und denen des Bauunternehmens. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Alles Dinge, die dann nicht mehr für den eigentlichen Protest übrig bleiben. So ist das oft bei SLAPP-Klagen. Unerschöpfliche finanzielle Ressourcen auf der einen Seite, auf der anderen Seite zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalist:innen oder Wissenschaftler:innen, die sich kritisch öffentlich geäußert haben.
Vor solchen Klagen soll es nun mehr Schutz geben: Die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU soll bis Mai in deutsches Recht umgesetzt werden und missbräuchliche Klagen unterbinden. Der von der Bundesregierung vorgestellte Gesetzentwurf geht vielen jedoch nicht weit genug. In einem offenen Brief des Bündnis No SLAPP, den auch die taz unterzeichnete, wird kritisiert, dass das Gesetz keinen wirksamen Schutz biete.
Gesetzentwurf beschränkt auf internationale Fälle
Auch bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag am Montagnachmittag gibt es viel Kritik. Mehrere der geladenen Sachverständigen bemängeln einen deutlichen Rückschritt zum Referentenentwurf aus dem Sommer 2025. Jessica Flint, Rechtsanwältin bei der Anlaufstelle No-SLAPPS, sieht eines der Hauptprobleme darin, dass die SLAPP-Klagen nur auf grenzüberschreitende Fälle anwendbar sein sollen. Die Arbeit ihrer Initiative habe jedoch gezeigt, dass ein Großteil der SLAPP-Fälle sich lokal in Deutschland ereignen. Bei denen würde der aktuelle Entwurf also gar nicht greifen.
Das sieht auch Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte problematisch. Er gibt ein Beispiel: Eine Bürgerinitiative veröffentlicht ihre Kritik sowohl auf einem Blog als auch als Flyer. Selinger erklärt: Die Online Veröffentlichung könne als grenzüberschreitend gewertet werden, der Flyer jedoch nur als national. Sollte die Initiative dann mit einer SLAPP-Klage wegen Blog und Flyer eingeschüchtert werden, würde das Gesetz nur in ersterem Fall anwendbar sein. Die Regierung begründet das damit, dass es in Deutschland kein strukturelles Problem mit SLAPP-Klagen gebe.
Dieser Annahme widerspricht Roger Mann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. SLAPP spiele auch in Deutschland eine große Rolle. Gerade im vorgerichtlichen Bereich sehe er eine Fülle an Abmahnungen gegen NGOs und kleinere Medienunternehmen. Betroffene hätten Angst, wenn ihnen plötzlich mit Millionensummen gedroht würde. „Da unterschreiben sie lieber die Unterlassungserklärung, selbst wenn es unrechtmäßig ist“, sagt Mann. Die Dunkelziffer von Betroffenen sei dementsprechend hoch.
Der Bürgerinitiative Gleisdreieck ging es ähnlich. So drohte dem Betreiber des Blogs 250.000 Euro Strafe bei weiteren Verstößen, sollte das Gericht dem Investor recht geben. In erster Instantz entschied das Gericht zur Erleichterung der Aktivist:innen in ihrem Sinne. Doch das luxemburgische Unternehmen kündigte Revision an. Statt sich mit Protest zu beschäftigen, muss sich die Bürgerinitiative also weiter damit rumschlagen. Auch sie unterzeichnete den offenen Brief des No-SLAPP-Bündnisses und forderte, die EU-Richtlinie wie im Referentenentwurf umzusetzen.
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