Anschlag auf Lokal La Belle vor 30 Jahren: Ein echter Geheimdienstkrimi
Drei Tote, über 200 Verletzte: Der Anschlag an 5. April 1986 auf die Disko La Belle in Friedenau galt den USA. Libyen hatte seine Finger im Spiel – unter den Augen der Stasi.
Ein Freitagabend Anfang April 1986. Die überwiegend von schwarzen US-Soldaten besuchte Tanzbar La Belle in der Hauptstraße 78 in Friedenau war wie so häufig proppenvoll, als in der Nacht zum Samstag gegen 1.30 Uhr am Rand der Tanzfläche ein Sprengsatz detonierte. Die beiden in Berlin stationierten GIs Terrance Ford (21) und James Goins (25) kamen bei der Explosion ums Leben, in den Trümmern starb auch die 28-jährige Nermin Hannay. Mehr als 200 der Gäste wurden zum Teil schwer verletzt.
Der Bombenanschlag am 5. April 1986 war einer der schwersten, der jemals gegen amerikanische Staatsangehörige in Deutschland verübt wurde. Nur steckten dieses Mal keine deutschen Guerilleros dahinter.
Unmittelbar nach der Explosion machte die Regierung in Washington Libyen für das Attentat verantwortlich. Zehn Tage später befahl US-Präsident Ronald Reagan einen massiven Vergeltungsschlag gegen den damaligen Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi. In den Morgenstunden des 15. April 1986 stiegen in Großbritannien und auf Flugzeugträgern im Mittelmeer 33 Kampfjets auf – neben der libyschen Hauptstadt Tripolis wurde auch die Hafenstadt Bengasi bombardiert.
Der Angriff dauerte 15 Minuten, dann lagen Flughäfen, Kasernen, aber auch zivile Gebäude in Schutt und Asche. 36 Zivilisten wurden getötet.
Dass Libyen für den Anschlag in Berlin verantwortlich zeichnete, war lange umstritten. Der einzige Hinweis, den Reagans Mitarbeiter der Öffentlichkeit unmittelbar nach dem Attentat präsentierten, waren vom US-Geheimdienst NSA aufgefangene Funksprüche, in denen dem libyschen Volksbüro in Ostberlin zur erfolgreichen Durchführung des Attentates gratuliert worden sein soll – in „naiver Verschlüsselung“, wie die Geheimdienstexperten behaupteten. Die Beweise für die libysche Urheberschaft, erklärte Reagan in einer Fernsehansprache, seien „unwiderlegbar“. Überzeugende Belege dafür blieb der Präsident aber schuldig.
Die DDR wusste mehr
Das sahen auch die Ermittler in Berlin so. Über Jahre favorisierten sie die These, Syrien könne als Auftraggeber in Frage kommen, schlüssige Indizien dafür fanden sie aber nicht. Erst die Öffnung der Stasi-Archive nach dem Fall der Mauer brachte neue Ermittlungsansätze. Diese führten schließlich 1997 zum Prozess vor dem Berliner Landgericht.
Bombenlegerin Verena Chanaa
Den Aufzeichnungen des DDR-Geheimdienstes zufolge ist das Attentat von Mitarbeitern des libyschen Volksbüros geplant und koordiniert worden. Es wurde unter den Augen der DDR-Staatssicherheit durchgeführt. Bis kurz vor der Tat war die SED-Parteispitze über geplante Attentate im damaligen Westberlin informiert – verhindert hat sie sie nicht.
Zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn und 14 Jahre nach dem Attentat gestand überraschend der Angeklagte Ali Chanaa, der im palästinensischen Flüchtlingslager Ain al-Helweh in der Nähe von Beirut aufwuchs, dass die Bombe für den Anschlag in seiner Gegenwart von zwei seiner Mitangeklagten zusammengebaut wurde: vom staatenlosen Palästinenser Yasser Chraidi, der den Sprengstoff besorgt habe, und vom in Ostberlin akkreditierten libyschen Botschaftsmitarbeiter Musbah Abulgasem Eter, der den Zeitzünder beigesteuert haben soll.
Der damals 43-jährige Eter, der in einem früheren, aber später widerrufenen Geständnis auch schon einmal den libyschen Geheimdienst als Auftraggeber bezeichnet hatte, soll beim Zusammenbau des Sprengsatzes pathetisch erklärt haben: „Dies ist die Antwort für die Amerikaner, ein Geschenk von Gaddafi an Reagan.“
Die beiden mitangeklagten Frauen, Verena Chanaa und Andrea H., sollen die Bombe in die Diskothek gebracht haben. Allerdings soll nur Ali Chanaas damalige Ehefrau Verena vom geplanten Attentat gewusst haben. Sie habe auch den Zeitzünder aktiviert.
Die Rolle der Geheimdienste
Wie ein dunkler Schatten lastete die Frage nach der Rolle der diversen Geheimdienste auf dem Gerichtsverfahren. Ob Chraidi, Eter oder Chanaa – alle hatten sie Kontakte zu diversen verfeindeten Diensten in Ost und West.
Ali Chanaa war im Ostteil der Mauerstadt vom Staatssicherheitsdienst als Inoffizieller Mitarbeiter mit dem Decknamen „Alba“ angeworben worden. In seiner zweieinhalbstündigen Aussage behauptete Chanaa, er habe die Stasi etwa drei Stunden vor dem Attentat über den Bombenplan unterrichtet. Zeit genug wäre also gewesen, den Westbehörden anonym einen Tipp zukommen zu lassen.
Diese Aussage ließ sich allerdings nicht erhärten. Zum einen brach die Berichterstattung des IM „Alba“ ausweislich der überlieferten Stasiakten wenige Tage vor dem Anschlag abrupt ab. Zum anderen behauptete Chanaa, nicht seinen Führungsoffizier, sondern den Geheimdienst über eine „Notfallnummer“ verständigt zu haben – Gesprächspartner unbekannt.
Weitgehend ungeklärt blieb aber die Rolle westlicher Geheimdienste. Im Juli 1990 fand das Magazin Der Spiegel in einem Stasi-Dossier den Hinweis, wonach die CIA durch einen Doppelagenten über die Anschlagsvorbereitungen informiert gewesen sein könnte: durch eben den IM „Alba“.
Die Staatssicherheit hatte schon vor dem Anschlag den Verdacht, „Alba“ könne auch auf einer anderen als der eigenen Gehaltsliste stehen. Als die Gruppe um Chraidi Ende März 1986 einen ersten Anlauf für einen Anschlag auf eine Diskothek machte, stieß sie zu ihrer Überraschung auf eine auffällig hohe Polizeipräsenz im Umfeld des Tanzlokals. Das Vorhaben wurde deshalb verschoben. Die Stasi vermutete den Akten zufolge, die Informationen könnten von „Alba“ „abgeflossen“ sein.
Im November 2001 verurteilte das Landgericht schließlich vier der Angeklagten. Verena Chanaa erhielt als Hauptschuldige wegen dreifachen Mordes sowie versuchten Mordes 14 Jahren Haft. Sie hatte die Bombe gelegt, nach Auffassung der Richter jedoch im Glauben, es handele sich bei dem Sprengkörper lediglich um eine Rauchbombe. (Zitat: „Ich dachte nur, dabei zu helfen, den Amerikanern einen Schrecken einzujagen.“) Ihr Tatmotiv dem Gericht zufolge: Sie soll gehofft haben, dadurch die Gunst von Ali Chanaa, mit dem sie seit 1984 in Scheidung lebte, zurückzugewinnen.
Wegen Beihilfe zu den Morden wurden Yasser Chraidi, Musbah Eter und Ali Chanaa zu 14 und 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Die fünfte Angeklagte Andrea H. (die Schwester von Verena Chanaa) wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Revision, um eine lebenslängliche Gefängnisstrafe zu erreichen. Ende Juni 2004 bestätigte jedoch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Urteile; sie wurden damit rechtskräftig.
Libyen trägt Mitschuld
Die Karlsruher Richter gaben dem Staat Libyen eine Mitverantwortung an dem Attentat. In der Urteilsbegründung hieß es, beim Strafmaß sei zu berücksichtigen, „dass nicht die eigentlichen Haupttäter – libysche Drahtzieher und Hintermänner – vor Gericht standen“. Nach Überzeugung des Gerichts hatten Beamte Libyens den Anschlag geplant und den Sprengstoff nach Berlin geschafft.
Am 17. August 2003 signalisierte Libyen, dass es bereit sei, in Verhandlungen für Kompensationszahlungen für die nicht-amerikanischen Opfer einzutreten. Ein Jahr später, am 10. August 2004, willigte Libyen schließlich ein, 35 Millionen US-Dollar über eine Stiftung an die Opfer zu zahlen, es gab damit indirekt 18 Jahre nach der Attentat die Täterschaft zu.
Ohne den Fall der Mauer und dem damit einhergehenden Ende der Blockkonfrontation und der Offenlegung ostdeutscher Geheimdienstakten wäre es so weit kaum gekommen.
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