piwik no script img

Anschlag auf Flüchtlingshaus in AltenaKnast für die Brandstifter

Ein Feuerwehrmann verübte zusammen mit einem Freund einen Anschlag auf ein von Flüchtlingen bewohntes Haus in NRW. Nun müssen sie in Haft.

Keine versuchter Mord, urteilten die Richter – Knast gibt's trotzdem Foto: dpa

Hagen dpa | Mit Haftstrafen wegen schwerer Brandstiftung ist der Prozess um einen Brandanschlag auf ein von syrischen Flüchtlingen bewohntes Haus im nordrhein-westfälischen Altena zu Ende gegangen. Eine Verurteilung der beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes lehnte das Hagener Schwurgericht am Montag ab. Die Richter hielten sechs Jahre Haft für den angeklagten Feuerwehrmann und fünf Jahre Haft für dessen Freund für angemessen und ausreichend.

Der 26-jährige Feuerwehrmann war nach Ansicht der Richter die treibende Kraft bei der Tat. Der Mann habe nicht gewollt, dass in seiner unmittelbaren Nachbarschaft Flüchtlinge einzögen. Seine Freundin habe sogar damit gedroht, in diesem Fall aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen.

In der Nacht auf den 3. Oktober 2015 sei der 26-Jährige schließlich zusammen mit seinem Freund in das Haus der Flüchtlinge geschlichen. Auf dem Dachboden habe er Benzin verschüttet und angezündet. Dann sei er nach unten geklettert, habe die Luke geschlossen und sei mit seinem Mittäter verschwunden.

Vor allem das Schließen der Luke werteten die Richter als Indiz dafür, dass die beiden Angeklagten möglicherweise bewusst vermeiden wollten, dass die Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Ohne den nötigen Sauerstoff von unten entwickelte sich kein loderndes Feuer, sondern ein Schwelbrand, der erst am nächsten Mittag von Nachbarn entdeckt wurde.

„Wir müssen im Zweifel davon ausgehen, dass die Angeklagten auf einen guten Ausgang gehofft und diesen auch erwartet haben“, sagte die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen in der Urteilsbegründung.

Die Täter sind rechtsextrem

Auf der anderen Seite steht für die Richter fest, dass es sich bei der Tat um eine „fremdenfeindliche Attacke“ gehandelt hat. Die beiden Freunde hätten eine verfestigte ausländerfeindliche Gesinnung. „Daraus dürfen wir aber nicht den zwingenden Schluss ziehen, dass sie auch mit dem Tod der Hausbewohner einverstanden gewesen wären“, so die Vorsitzende des Schwurgerichts.

Die Hinweise auf die rechtsextreme Einstellung der Angeklagten waren erst im Laufe des Verfahrens aufgetaucht, nachdem die beiden Anwälte der syrischen Familien noch einmal die Handydaten der Verdächtigen ausgewertet hatten. Dabei waren ihnen zahlreiche Bilder und Textnachrichten aufgefallen, in denen rechtsradikales Gedankengut verbreitet wurde. Bei der Auswertung der Handys durch die Polizei waren diese Dateien nicht erwähnt worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • "Vor allem das Schließen der Luke werteten die Richter als Indiz dafür, dass die beiden Angeklagten möglicherweise bewusst vermeiden wollten, dass die Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Ohne den nötigen Sauerstoff von unten entwickelte sich kein loderndes Feuer, sondern ein Schwelbrand, der erst am nächsten Mittag von Nachbarn entdeckt wurde."

     

    Jeder Feuerwehrmann weiß, dass gerade Schwelbrände in der Nacht tödlich enden, da die Opfer ersticken, ohne durch Hitze, Licht und Lärm eines offenen Feuers geweckt zu werden und fliehen zu können. Warum wohl ist heutzutage der Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern inzwischen vorgeschrieben? Warum werden Rauchabzugsanlagen eingebaut, die letztlich nichts anderes sind, als automatisch betätigte Dachluken?

     

    Günstigstenfalls haben diese Richter nur aus Unwissenheit so entschieden....

  • Übrigens, auf SZ steht noch:

    "Bevor sie flüchteten, kappten die Männer noch die Telefonleitung des Hauses, damit niemand das Feuer melden konnte. "

    Ich wiederhole: "Hoffen auf einen guten Ausgang" !!!

    Polizei unterschlägt Beweise für Rechtsradikalität. Im Erdgeschoss schliefen etliche Menschen.

    Völliges Versagen der Justiz ist das für mich.

  • Zustimmung.

    [im Zweifel] "auf einen guten Ausgang gehofft" - da kann man nur noch am Geisteszustand der Justiziare zweifeln. Besser gesagt: deren rechtsfreundliche Gesinnung klar erkennen.

    Zünden ein Haus an, schleichen sich raus, sagen niemandem Bescheid und "hoffen auf einen guten Ausgang"...alles klar.

    Da packt mich nur noch die Wut. Dass das Haus nicht abgefackelt ist samt Bewohner war offensichtlich nur der Dummheit der Täter zuzuschreiben.

    • @Mitch Miller:

      "Der Mann habe nicht gewollt, dass in seiner unmittelbaren Nachbarschaft Flüchtlinge einzögen."

       

      Also sogar aus niedersten Beweggründen....

  • Die Jungs zünden Menschen, im warsten Sinne des Wortes, das Haus über dem Kopf an - Deutsche Richter können aber keine Tötungsvorsatz erkennen! Wenn ich weiter schreibe mache ICH mich warscheinlich Strafbar. Aber 95-Jährige werden schon nach 60 Jahren vor Gericht gestellt. Deutsche Justiz ist nur noch lächerlich!