Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze: Wie viel ist genug zum Leben?
Die Grundsicherung soll auch kulturelle Teilhabe ermöglichen, nun wird sie neu berechnet. Die bisherigen Sätze seien zu niedrig, sagen Experten.
Nun hat die Sozialwissenschaftlerin Irene Becker ein neues Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion erstellt, das nach Ansicht der Kritiker*innen einen weiteren Beleg dafür liefert, dass die Regelsätze generell deutlich zu niedrig sind. Die Art und Weise, wie die Regelsätze berechnet werden, sollte demnach geändert werden.
Nach Beckers Berechnung haben Grundsicherungsbeziehende im Moment rund 80 Prozent weniger Geld für soziokulturelle Teilhabe im Vergleich zur Mitte der Gesellschaft. Beckers Fazit dazu ist eindeutig: Es sei „kaum vorstellbar, dass damit Ausgrenzungsprozesse verhindert werden könnten“.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass auch soziokulturelle Teilhabe zum Existenzminimum gehört und nicht nur das, was zum rein physischen Überleben nötig ist.
Bezug zur Realität verloren?
Ein weiterer Kritikpunkt von Forscherin Becker: Es gebe keine Gruppe in der Gesellschaft, die im Moment von derart wenig leben müsse wie die Hartz IV Beziehenden und Grundsicherung Beziehende im Alter. Denn von den Ausgaben der ärmsten 15 bis 20 Prozent der Gesellschaft, die als Referenzpunkt herangezogen werden, werden für die Berechnung der Regelsätze noch weitere Posten abgezogen, beispielsweise Handykosten, Pflanzen für die Fensterbank, Malstifte für Kinder oder alkoholische Getränke. Auf rund ein Viertel der Ausgaben summiert sich dieser Betrag, der gestrichen wird. Am Ende bleibt dann ein Regelsatz von derzeit 424 Euro, Mietkosten werden zusätzlich bis zu einem gewissen Betrag übernommen.
Damit fehle bei der Rechnung der Regelsätze der Bezug zu realen Lebensverhältnissen, erklärt Becker in ihrem Gutachten. Das Ergebnis des Regelbedarfsermittlungsgesetzes könnte nur als „nicht verfassungsgerecht eingestuft werden“.
Als realistischere Alternative wollen die Grünen die Regelsätze ausgehend von Ausgaben der mittleren Haushalte berechnen. Es müsse politisch festgelegt werden, wie hoch „der maximale, gerade noch akzeptable Abstand der Regelbedarfskategorien für Erwachsene und Kinder zu den entsprechenden Ausgaben der gesellschaftlichen Mitte sein“ darf, heißt es in einem neuen Beschluss, der am Dienstag veröffentlichen wurde.
In einem Rechenbeispiel wählen die Grünen einen Abstand von 33 Prozent zu den mittleren Haushaltsausgaben für die physische Existenzsicherung. Hartz-IV-Bezieher*innen sollen also zwei Drittel des Geldes für Lebensmittel, Kleidung, oder Wohnkosten bekommen, das deutsche Haushalte im Mittel dafür ausgeben. Für soziale Teilhabe und andere Grundbedarfe des alltäglichen Lebens solle der Abschlag bei maximal 60 Prozent liegen. Nur mit dieser Berechnungsweise könne gewährleistet werden, dass der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts eingelöst werde.
Die Chancen für eine Änderung stehen schlecht
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 geurteilt, dass der Gesetzgeber die zu erbringenden Leistungen „an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten“ habe.
Mit der neuen Berechnung kämen die Grünen auf 557 Euro pro Monat für den Regelsatz exklusive Strom und weißer Ware, also ohne seltene Anschaffungen wie eine neue Waschmaschine. Mit Strom und jener weißen Ware würde der errechnete Satz bei 603 Euro liegen. Deutlich mehr, als die Bezieher*innen gerade bekommen.
Doch die Chancen stehen schlecht, dass bei der aktuellen Neuberechnungsrunde nach dem Vorschlag der Grünen gerechnet wird. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Sie hatte einige Probleme mit der Regelsatzermittlung darin thematisiert. Eine alternative Berechnung, abgeleitet von den Ausgaben der Mitte der Gesellschaft, lehnt das BMAS darin ab.
Die Bundesregierung schreibt: „Würde eine Regelbedarfsermittlung hingegen auf der Grundlage von Sonderauswertungen mit Haushalten aus der ‚Einkommensmitte‘ erfolgen, dann hätte dies zwangsläufig eine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums bis in den Bereich des Durchschnittseinkommens zur Folge.“ Auf das Argument, dass die „Einkommensmitte“ nur die Ausgangsbasis der Berechnung sein soll, geht die Bundesregierung nicht ein.
Heil in “unheilvoller Tradition“?
Allgemein sieht sich das Arbeitsministerium bei dem Berechnungsweg im Recht und verweist darauf, dass 2014 das Bundesverfassungsgericht die Berechnung als noch zulässig erklärt hatte. Damals hatte das Gericht die Regelsätze als verfassungsgemäß bezeichnet, das Ganze aber mit dem eindeutigen Zusatz „noch“ versehen – und auf eine Reihe von Mängeln hingewiesen.
„Heil folgt der unheilvollen Tradition seiner Vorgängerinnen und will weiter die Hartz-IV-Regelsätze kleinrechnen“, kritisierte die Parteivorsitzende Katja Kipping gegenüber der taz. Auch Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen, schätzt den Reformwillen der Bundesregierung derzeit als eher gering ein. „Wir werden bei dem Thema Druck machen“, kündigten beide daher unabhängig voneinander an.
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