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Anne Fromm Mitarbeiterin der WocheJulia Karnick

Julia Karnick hatte einst einen erotischen Traum mit Boris Becker, war Mitglied im „Club der Hässlichen“ und hat mal versucht, eine Frauenfußballmannschaft zu gründen. Über all das kolumnierte sie jahrelang – erst in der Brigitte, später in der Brigitte Woman.Sie war ein Gesicht des Frauenmagazins, wer es regelmäßig las, kannte Karnicks Alltag ziemlich gut.

Aber das ist lange vorbei. Und weil Karnick sich von ihrem Verlag, Gruner + Jahr, abserviert fühlt, ist sie vor Gericht gezogen, und mit ihr noch andere ehemalige Gruner-Angestellte. Sie wollen, dass ihre Arbeitsverträge entfristet werden und glauben, dass Gruners Beschäftigungspraxis nicht rechtens ist. In der vergangenen Woche musste Karnick nun einen Rückschlag einstecken: Das Arbeitsgericht Hamburg hat ihre Klage abgewiesen, mit einem Urteil, das Folgen haben könnte, für alle deutschen Presseverlage.

Karnicks Geschichte geht so: Seit 20 Jahren arbeitet sie für Gruner, erst als freie Autorin, ab 2014 als sogenannte Festfreie: zwei Tage die Woche war sie tätig bei Brigitte Woman, ohne Vertrag, aber mit festem Aufgabengebiet. 2016 unterschrieb sie, mit damals 45 Jahren, die erste Festanstellung ihres Lebens, einen Vertrag als stellvertretende Redaktionsleiterin der Brigitte Woman,befristet auf zwei Jahre. Der lief Anfang dieses Jahres aus. Der Verlag hatte 2016 nach einem neuen Arbeitsgesetz viele ehemals freie Mitarbeiter plötzlich fest, aber nur befristet angestellt. Deswegen standen Anfang des Jahres mehrere Mitarbeiter vor dem gleichen Problem wie Karnick. Es sei eine „niedrige einstellige Zahl“ von Leuten, die derzeit deswegen gegen Gruner klage, sagt ein Verlagssprecher der taz.

Karnick argumentiert, dass ihr nach dem Gesetz ein neuer Vertrag zustünde, und zwar unbefristet, weil die sogenannten Kettenbefristungen in Deutschland verboten sind – und Karnick, ihrer Ansicht nach, bereits seit 2014 als quasi Angestellte von Gruner gearbeitet hat.

Das Arbeitsgericht folgte aber der Argumentation von Gruner: Karnick sei „programmgestalterisch“ tätig gewesen und deswegen zu Recht be­fristet. Dieses Prinzip wurde bisher fast ausschließlich auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angewandt. Als öffentliche Institution ist der zu Ausgewogenheit verpflichtet, darf Arbeitsverhältnisse also befristen, damit er ­Vielfalt in Meinungen und künstlerisch-kreativen Aspekten herstellen kann. Ob sich das auf private Verlage übertragen lässt, ist unter Juristen strittig. Julia ­Karnick und ihr Anwalt jedenfalls wollen in Berufung ­gehen. Anne Fromm

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