Anklage gegen HSV-Spieler Bakery Jatta: Ermittler lassen nicht locker
Die Staatsanwaltschaft wirft Bakery Jatta vor, er habe bei seiner Einreise gelogen. Damit rollt sie einen bereits abgeschlossenen Fall neu auf.
Zuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen Jatta erhoben hat. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Fußballer bei seiner Einreise nach Deutschland einen falschen Namen und ein falsches Geburtsdatum angegeben. Laut Behörde handelt es sich bei Jatta um Bakary Daffeh, geboren am 6. November 1995. Unter diesem Namen habe Jatta bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Profi gespielt. Staatsanwältin Mia-Christine Sperling-Karstens sagte: „Das Gericht muss nun prüfen, ob es ein Hauptverfahren eröffnet.“
Bakery Jatta war 2015 aus Gambia nach Deutschland geflüchtet; er gibt den 6. Juni 1998 als Geburtsdatum an. Nach einer Zeit in Bremen spielt er seit Juli 2016 für den HSV.
Erstmals hatten Medienberichte von Bildzeitung und Sportbild im August 2019 Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben bezüglich Alter und Namen geschürt. Das Bezirksamt Mitte ermittelte daraufhin und stellte im September 2019 ein Verfahren gegen Jatta ein. Die Behörde gab an, aus Unterlagen und einer Anhörung hätten sich keine Zweifel an der Richtigkeit von Jattas Angaben ergeben. Im Zuge des Verfahrens hatte es unter anderem eine Hausdurchsuchung bei Jatta gegeben.
Allerdings war das nicht das Ende der Verdächtigungen und Berichte. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete im Januar 2020 ein förmliches Ermittlungsverfahren ein. Sie ließ später zwei Gutachten erstellen, die ihrer Meinung nach Zweifel an Jattas Identität nährten. Anthropologen der Universität Freiburg hatten Bilder von Bakery Daffeh aus dem Jahr 2012 mit aktuellen Aufnahmen Jattas verglichen und kamen zu dem Schluss, dass die beiden „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ dieselbe Person seien. Das kam im Mai 2021 heraus.
Nicht nur der HSV fragte sich da, ob diese Form der Verdächtigung noch verhältnismäßig sei. Deniz Celik, Abgeordneter der Linken in der Hamburger Bürgerschaft, sagte dem NDR: „Wir finden, dass die Staatsanwaltschaft übereifrig und unverhältnismäßig vorgeht.“ Der Verein und seine Mitspieler haben Jatta immer gestützt. Mehrfach hat der sich beim HSV für die Unterstützung bedankt.
Jatta werden laut Staatsanwaltschaft nun „Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung“ vorgeworfen. Jattas Anwalt Thomas Bliwier entgegnete dem am Montag: „Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man auf Basis der Ermittlungen Anklage erheben kann. Wir sind der Auffassung, Herr Jatta hat seine Identität eindeutig nachgewiesen. Wir werden Stellung nehmen und beantragen, die Hauptverhandlung nicht zuzulassen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ungerechtigkeit in Deutschland
Her mit dem schönen Leben!
Verkauf von E-Autos
Die Antriebswende braucht mehr Schwung
Zuschuss zum Führerschein?
Wenn Freiheit vier Räder braucht
Neuer Generalsekretär
Stures Weiter-so bei der FDP
Warnstreiks bei VW
Der Vorstand ist schuld
Die HTS in Syrien
Vom Islamismus zur führenden Rebellengruppe