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Anklage gegen Ex-DFB-FunktionäreGetrübtes WM-Sommermärchen

Die Schweizer Staatsanwaltschaft will die fragwürdigen Geldzahlungen im Zusammenhang mit der WM 2006 aufkären. Es droht die Verjährung.

Müssen jetzt in der Schweiz vor Gericht: Wolfgang Niersbach (l.) und Theo Zwanziger Foto: dpa

Zürich rtr/dpa | Die ehemaligen deutschen Fußballfunktionäre Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach kommen vor Gericht: Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat gegen die ehemaligen DFB-Vertreter sowie zwei weitere Funktionäre Anklage in Zusammenhang mit einer Millionenzahlung rund um die Fußball-WM 2006 in Deutschland erhoben.

Wie die staatlichen Strafverfolger in Bern am Dienstag mitteilten, wird ihnen Betrug in Mittäterschaft beziehungsweise Gehilfenschaft zu Betrug vorgeworfen. In diesem Zusammenhang hatte die Behörde auch gegen Franz Beckenbauer ermittelt. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch angesichts seines Gesundheitszustands ausgeklammert.

Hintergrund ist eine Zahlung von 10 Millionen Franken an ein katarisches Unternehmen des damaligen Fifa-Funktionärs Mohammed bin Hammam. Weil der DFB das Geld nicht bereitstellen wollte, habe Beckenbauer die Summe 2002 mit Hilfe eines persönlichen Kredits selbst aufgebracht. Diesen zahlte Beckenbauer jedoch nicht fristgerecht zurück.

Einige Jahre später – im April 2005 – wurde die Summe schließlich durch eine Überweisung von einem Konto des DFB beziehungsweise des WM-Organisationskommitees beglichen – allerdings unter Vorgabe falscher Tatsachen: Die Beschuldigten gaben die Zahlung als Mitfinanzierungsbeitrag des DFB für die Fifa-Auftaktveranstaltung für die WM aus. Tatsächlich wurde damit aber das persönliche Darlehen von Beckenbauer getilgt.

Zwanziger, Beckenbauer, Niersbach und der ebenfalls angeklagte Horst Rudolf Schmidt waren damals im Präsidium des Organisationskommitees für die WM 2006, die als Sommermärchen in die deutsche Geschichte einging. Darüber hinaus ist auch der damalige Fifa-Generalsekretär Urs Linsi angeklagt. Er soll als primärer Ansprechpartner fungiert haben. Um eine Verjährung zu verhindern, muss bis April 2020 ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden.

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