Anklage gegen Bundeswehrsoldaten: Bundesanwaltschaft sieht Terrorplan
Karlsruhe erhebt Anklage gegen den Soldaten Franco A. Er habe aus rechten Motiven heraus einen Anschlag geplant. Der BGH hatte daran Zweifel.
Der Oberleutnant war im April festgenommen worden. Er habe aus einer „völkisch-nationalistischen Gesinnung“ heraus einen Anschlag auf hochrangige Politiker und Prominente geplant, die sich aus seiner Sicht besonders „flüchtlingsfreundlich“ engagiert hätten, so die Bundesanwaltschaft. Auf einer Liste standen die Namen von Bundesjustizminister Heiko Maas, der Grünen Claudia Roth oder der Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung Anetta Kahane.
Franco A. habe sich eigens in Bayern als syrischer Flüchtling registrieren lassen, um „diese fiktive Identität als die des mutmaßlichen Attentäters zu nutzen“, so die Ankläger. Damit habe er die Tat auf Asylbewerber lenken wollen. Wäre das Attentat gelungen, hätte dieses das öffentliche Sicherheitsgefühl „nachhaltig beeinträchtigt“. Angeklagt wird Franco A. auch wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug.
„Wesentliche Unstimmigkeiten“
Eine Anklage war zuletzt fraglich: Denn Ende November hatte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl von Franco A. aufgehoben. Dass ein Anschlagsplan tatsächlich bestand, könne nicht sicher nachgewiesen werden, befanden die dortigen Richter. Die Ermittlungen hätten „wesentliche Unstimmigkeiten“ nicht ausräumen können. So bleibe der Zweck der Namensliste uneindeutig. Auch wäre im Anschlagsfall der Verdacht schnell auf Franco A.s wahre Identität gefallen: Die Polizei hatte seine Fingerabdrücke bereits registriert. Auch bleibe offen, warum A. die potentielle Tatwaffe ausgerechnet auf dem streng überwachten Flughafen Wien deponiert haben sollte.
Genau an diesem Versteck, auf eine Flughafentoilette, hatten Polizisten Franco A. das erste Mal kurzzeitig festgenommen, im Januar 2017. Die Bundesanwaltschaft bleibt nun dabei: Nicht nur diese Pistole, sondern noch drei weitere Waffen samt 1.000 Schuss Munition und 50 Sprengkörper habe A. bereits für seinen Anschlag besorgt, ist Karlsruhe überzeugt. Teile der Munition kamen aus Beständen der Bundeswehr.
Keine Terrorgruppe
Eine größere Terrorgruppe in der Bundeswehr konnte die Anklagebehörde indes nicht nachweisen. Sie hatte anfangs noch zwei mögliche Mittäter gesehen – Maximilian T. und Mathias F. Gegen die zwei bestehe derzeit kein hinreichender Tatverdacht mehr, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Die Ermittlungen gegen sie würden aber fortgesetzt.
Nach der Anklage aus Karlsruhe muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entscheiden, ob und in welcher Form sie diese für einen Prozess gegen Franco A. zulässt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Wahlprogramm der FDP
Alles lässt sich ändern – außer der Schuldenbremse
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Migration auf dem Ärmelkanal
Effizienz mit Todesfolge