Ankauf von Steuer-CDs: Daten-Diskussion ärgert FDP
Es gibt Aufregung über einen Plan der Justizministerin im Hinblick auf den Ankauf von Steuer-CDs. Die Parteispitze war nicht informiert.
FREIBURG taz | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unterstützt einen Gesetzentwurf gegen Datenhehlerei. Zugleich kritisierte sie auch den Ankauf von Steuer-CDS durch die Steuerfahndung. Dass die Ministerin Mitarbeiter der Finanzämter bestrafen will, die Daten von Steuerhinterziehern aufkaufen, sorgte am Sonntag für Aufregung. „Das ist klassische FDP-Politik für kriminelle Reiche, die auf Kosten der Allgemeinheit ihr Geld ins Ausland schaffen“, kritisierte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann.
Die Linke bezeichnete die FDP als „Steuerhinterzieherbeschützerpartei“. In einem Interview mit der Rheinischen Post hatte die Justizministerin gesagt, der Ankauf von Steuer-CDs bewege sich „in einem hochproblematischen Graubereich, nicht nur ethisch-moralisch, sondern auch juristisch“. Sie wolle deshalb diskutieren, „ob Regelungslücken im Umgang mit illegal erworbenen Daten bestehen“.
Scheinbar konkret wurde Leutheusser-Schnarrenberger, als sie sagte: „Ich unterstütze meinen hessischen Kollegen Jörg-Uwe Hahn, der eine Gesetzesinitiative gegen Datenhehlerei auf den Weg bringen will. Er plädiert für eine Strafbarkeit des Ankaufs und Erwerbs illegal erhobener Daten.“
Tatsächlich plant Hessens Justizminister Hahn (FDP) einen Gesetzentwurf gegen Datenhehlerei. Er handelt dabei im Auftrag der Justizministerkonferenz (JuMiKo). Allerdings heißt es im entsprechenden JuMiKo-Beschluss vom 14. Juni: „Der Straftatbestand soll nicht den Erwerb von Daten erfassen, der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient [zum Beispiel Ankauf von Steuerdaten].“
Pragraf zur Datenhehlerei
Auf diese Einschränkung hatten die SPD-regierten Länder gedrungen. Nach Informationen der taz steht auch Minister Hahn zu dieser Einschränkung. Er plant also offenbar lediglich einen Paragrafen gegen die Datenhehlerei durch Privatpersonen. Wenn Leutheusser-Schnarrenberger diesen Gesetzentwurf unterstützt, dann unterstützt sie also gerade kein Gesetz, das den Ankauf von Steuer-CDs unter Strafe stellt.
Sie hat vielmehr nur ihre bereits bekannte Meinung geäußert, dass sie den Ankauf solcher CDs problematisch findet. Allerdings ist sie der Kritik von SPD und Linken auf Nachfrage auch nicht offensiv entgegengetreten. Die Rechtslage beim Aufkauf von Steuer-CDs ist derzeit ungeklärt. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hält den Ankauf für „rechtmäßig“. Experten wie der Internetstrafrechtler Ulrich Sieber sehen darin aber eine strafbare Beihilfe zur unbefugten Verwertung von Geschäftsgeheimnissen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 nur entschieden, dass solche Daten selbst dann vor Gericht verwertet werden dürfen, wenn der Ankauf illegal gewesen sein sollte. Wie sie den Ankauf selbst bewerten, ließen die Richter aber offen. Die Klärung könnte nun eine Strafanzeige bringen, die die Staatsanwaltschaft Köln laut einem Bericht der Wirtschaftswoche bearbeitet.
Thomas Koblenzer, ein Düsseldorfer Fachanwalt für Steuerrecht, hat Finanzminister Walter-Borjans, Mitarbeiter der Steuerverwaltung und Staatsanwälte in Wuppertal angezeigt, unter anderem wegen unbefugten Beschaffens von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Mit der „Kavallerie durch den Rechtsstaat“
Am Montag legte Leutheusser-Schnarrenberger nochmal in der Süddeutschen Zeitung nach: „Im Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel.“ Steuerhinterziehung gehöre mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft und nicht mit Hilfe von Kriminellen und windigen Datenhehlern. Steuerhinterziehung sei „kein Kavaliersdelikt, aber das heißt nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf“.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verwies im Deutschlandfunk darauf, dass der Daten-Ankauf rechtlich gerechtfertigt sei. Daran habe sich auch die schwarz-gelbe Bundesregierung beteiligt. „Wir sind allerdings der Überzeugung, dass der bessere Weg ist, dass wir durch das Abkommen mit der Schweiz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich diese Fragen gar nicht mehr stellen.“
Dies sei der eigentliche Punkt. Durch ein Abkommen mit der Schweiz müssten die Dinge so geregelt werden, dass der Staat nicht darauf angewiesen sei, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten, um die Gerechtigkeit des Steuervollzugs sicherzustellen.
Auch FDP-intern regt sich Widerstand gegen die Äußerungen der Justizministerin. Die Parteispitze habe von dem Vorstoß der Ministerin aus den Medien erfahren, sagte FDP-Generalsekretär Patrick Döring am Montag in Berlin. „Wir wollen eine rechtsstaatlich saubere Lösung“, meinte Döring weiter. Deshalb sei man im Präsidium übereingekommen, dass man sich politisch zu allererst auf die Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz konzentrieren wolle. Leutheusser-Schnarrenberger selbst nahm an der Präsidiumssitzung nicht teil. Laut Döring wollte FDP-Chef Philip Rösler noch im Laufe des Tages mit der Ministerin sprechen. (mit dpa)
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