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Anhörung zu Paragraf 219a im BundestagMeinungen gehen weit auseinander

Der Rechtsausschuss im Bundestag diskutiert über verbotene „Werbung“ für Abtreibungen. Ein Gesetzentwurf der Regierung steht noch aus.

Seit 2017 wird die Kritik an den Paragrafen 218 und 219 wieder auf die Straße getragen Foto: dpa

Berlin taz | Mitten in der Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag wird es plötzlich unruhig auf der Zuschauertribüne. Zehn Personen stehen schweigend auf. Sie tragen weiße T-Shirts, auf denen steht: „Abortion ist not a crime“, oder: „Weg mit 219a“.

Es geht um die verbotene „Werbung“ für Schwangerschafts-abbrüche – zu der auch gehört, wenn Ärzt*innen auf ihren Webseiten sachlich darüber informieren, dass sie diese durchführen. Grüne und Linke wollen Paragraf 219a abschaffen, die FDP will eine Reform. Auch die SPD will den Paragrafen streichen, verfolgt ihren Gesetzentwurf aber aus Rücksicht auf die Union derzeit nicht weiter.

Die Aktivist*innen werden unter Applaus hinausgeführt. Er verstehe nicht, sagt Stephan Brandner, AfD-Politiker und seit Ende Januar Vorsitzender des Rechtsausschusses, warum „bei einem so ernsten Thema so ein Affenzirkus“ veranstaltet werde – und will am liebsten die ganze Tribüne räumen lassen, auf der auch die Presse sitzt. Als dort später erneut applaudiert wird, erklärt Brandner, dort säßen wohl „nur sehr beschränkt denkende Menschen“.

Sachliche Äußerungen zum Thema gibt es an diesem Abend allerdings auch. Alle Fraktionen haben Sachverständige eingeladen; die Auswahl der Expert*innen zeigt: Es geht um mehr als nur rechtliche Fragen. Anwesen sind neben Jurist*innen auch Ärzt*innen, Vertreterinnen von Beratungsstellen sowie des Kommissariats der deutschen Bischöfe.

Meinungen liegen weit auseinander

Die Meinungen gehen weit auseinander: Von „Den Paragrafen zu streichen wäre nicht vereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ zu „Der Paragraf ist zumindest in Teilen verfassungswidrig“ ist alles dabei.

Paragraf 219a sei Teil des Gesamtkonzepts der Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen, sagt etwa der Augsburger Strafrechtler Michael Kubiciel. Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich verboten, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ulrike Lembke vom Juristinnenbund, Reinhard Merkel von der Universität Hamburg und Thomas Weigend von der Universität Köln hingegen empfehlen, den Paragrafen zu streichen oder zu ändern. „Der Staat ist verpflichtet, ein ausreichendes und flächendeckendes Angebots sowohl ambulanter als auch stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen“, erklärt Merkel. „Ärzte erfüllen somit einen Staatsauftrag.“ Ihnen dafür, dass sie das öffentlich sagen, Strafe anzudrohen, sei „schlicht verfassungswidrig.“

Die Vertreter*innen der katholischen Kirche sowie des katholischen Beratungsträgers Donum Vitae und des Lobby-Vereins „Ärzte für das Leben“ betonen, ohne 219a sei das Lebensrecht des Ungeborenen gefährdet. Wenn es Werbung brauche, sagt der Arzt Michael Kiworr, dann doch für den Lebensschutz und nicht zur „Beendigung des Lebens des noch nicht geborenen Kindes“.

„Frauen treffen verantwortungsvolle Entscheidungen“, widerspricht die Berliner Gynäkologin Christiane Tennhardt. Es verhöhne die Frauen, zu unterstellen, sie würden sich aufgrund einer Webseite für oder gegen einen Abbruch entscheiden. Sie und Daphne Hahn von Pro Familia berichten, wie die verstärkten Anzeigen von Abtreibungsgegner*innen Ärzt*innen unter Druck setzen.

Ich hoffe, dass die SPD nach diesem Abend sieht, dass lediglich ein Kompromiss keine Lösung sein kann

Cornelia Möhring, Die Linke

„Der Handlungsdruck, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, ist mehr als deutlich geworden“, sagt Johannes Fechner von der SPD der taz. Eine große Mehrheit der Sachverständigen habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dabei, den Paragrafen zu streichen oder zu reduzieren. „Das ist klarer Rückenwind für die Positionen von SPD, Grünen, Linken und FDP“, sagt Fechner. Er erwarte nun von der Kanzlerin, dass der zugesagte Vorschlag der Regierung bald vorgelegt werde. Die SPD hatte im April einen gemeinsamen Vorschlag der Regierungsfraktionen bis zum Herbst gefordert – andernfalls solle die Abstimmung im Bundestag freigegeben werden.

Die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hingegen sieht Handlungsbedarf bei den Beratungsstellen. Diese seien „der ideale Ort“, um sämtliche Informationen zu vermitteln. Ihrer Meinung nach habe das „Lebensrecht des Kindes“ bei den Sachverständigen, die die Abschaffung des Werbeverbots befürworten, „kaum eine Rolle“ gespielt.

„Ich hoffe, dass die SPD nach diesem Abend sieht, dass lediglich ein Kompromiss keine Lösung sein kann“, sagt Cornelia Möhring von der Linksfraktion. Sie dringt auf eine baldige Entscheidung. Zusammen mit der SPD hätten Linke, Grüne und FDP eine parlamentarische Mehrheit, um den Paragrafen abzuschaffen oder zu ändern. Auch Ulle Schauws von den Grünen fühlt sich in ihrer Forderung, den Paragrafen zu streichen, bestärkt: „Ich hoffe auf eine zügige Lösung im Sinne der Selbstbestimmung von Frauen“, sagt sie.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieses Textes zitierten wir den Strafrechtler Reinhard Merkel mit den Worten, der Staat sei verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Schwangerschaftsabbrüchen vorzuhalten. Natürlich fordert Herr Merkel keine Mindestzahl an Eingriffen, sondern wurde nicht korrekt zitiert. Wir entschuldigen uns für den Fehler und haben diesen korrigiert.

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1 Kommentar

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    Es freut mich, dass dieser Artikel die Ansichten beider Seiten darstellt, ohne dabei eine Seite anzugreifen.



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    Allerdings wäre es mir lieber gewesen, wenn die Argumente für die verschiedenen Ansichten dargestellt werden würden.



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    So heißt heißt es, dass Reinhard Merkel meinen würde, dass der Staat verpflichtet sei, sicherzustellen, da es ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen gibt und Ärzte somit einen Staatsauftrag erfüllen.

    Das ist erst einmal eine Ansicht.

    Wie aber begründet Reinhard Merkel diese Ansicht?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch das ungeborene menschliche Leben vom Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 GG erfasst, weshalb der Staat grundsätzlich die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens nicht zulassen darf. Deshalb ist der Schwangerschaftsabbruch auch strafbar, wird aber unter bestimmten Umständen nicht bestraft.

    In Anbetracht dieser Rechtsprechung scheint mir die Ansicht des Reinhard Merkel, dass der Staat verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass Straftaten begangen werden können, schon ziemlich verwegen.



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    Anderes Beispiel: Johannes Fechner von der SPD meint, dass der Handlungsdruck, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, mehr als deutlich geworden sei.

    Ich frage mich, wo er meint, dass es an Rechtssicherheit fehlt.

    Man kann sich sicher eine andere Rechtslage wünschen.

    Die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ist doch aber geklärt.

    Es besteht doch keine Rechtsunsicherheit.

    Und auch Kristina Hänel wusste ganz genau, dass, was sie tat, strafbar war. Sie hat es doch geradezu darauf angelegt, weil sie mit der eindeutigen Rechtslage nicht einverstanden war und, wie sie selber zugibt, das Schweigen brechen wollte (www.emma.de/artike...-gebrochen-335159).

    Da kann man doch nicht ernsthaft meinen, dass es an Rechtssicherheit fehlen würde.



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