Angriffe auf Kommunalpolitiker*innen: CDU-Chefin gegen Selbstbewaffnung
Allein die Polizei sollte Lokalpolitiker*innen schützen, sagt Kramp-Karrenbauer. Der Städte- und Gemeindebund plädiert für eine Klarnamenpflicht.
Die CDU-Vorsitzende reagierte damit auf das Vorgehen des Bürgermeisters von Kamp-Lintfort, Christoph Landscheidt (SPD). Dieser hatte wegen Drohungen aus der rechten Szene einen Waffenschein beantragt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hatte dazu bereits am Montag gesagt, es sei vor allem Aufgabe der Sicherheitsbehörden, für Schutz zu sorgen. Nur in Ausnahmefällen könne es ein Weg sein, sich selbst zu bewaffnen.
Kramp-Karrenbauer nannte die steigende Zahl von Angriffen auf Kommunalpolitiker*innen, Mandatsträger, Einsatzkräfte und Mitglieder der Gemeindeverwaltung „besorgniserregend“. Es handle sich um einen „Ausdruck des sich verändernden Klimas in unserer Gesellschaft“.
Die Welt am Sonntag hatte berichtet, dass sich die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger*innen 2019 deutlich erhöht habe. Demnach wurden beispielsweise in Niedersachsen 167 solcher Straftaten registriert – 59 mehr als im Vorjahr. In Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr 104 solcher Straftaten verzeichnet (2018: 81) und in Rheinland-Pfalz 44 (2018: 25).
Angesichts der zunehmenden Zahl von gegen Kommunalpolitiker*innen und andere Amtsträger*innen gerichteten Drohungen und Beleidigungen hält auch die Debatte um die Anonymität im Internet an. So zeigte sich der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, offen für den Vorschlag von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), dass Nutzer*innen sich nur noch namentlich kenntlich in den Onlinenetzwerken bewegen dürfen.
Sein Verband unterstütze „alle geeigneten Maßnahmen, um ausufernde Bedrohungen und Hasskriminalität im Netz zu bekämpfen“, sagte Landsberg dem Handelsblatt. Er begründete seine Sympathie für den Schäuble-Vorstoß damit, dass die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen nicht ausreichten.
Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung strafbarer Inhalte im Internet sei „in Teilbereichen ein stumpfes Schwert“, kritisierte Landsberg. Zwar seien die Plattformbetreiber dadurch verpflichtet, Hassmails zu löschen. Doch seien sie nicht gehalten, die Informationen einschließlich Klarnamen und IP-Adresse den Ermittlungsbehörden zu melden. Landsberg forderte eine Gesetzesänderung, welche die Unternehmen zur Identifizierung der betreffenden Nutzer*innen verpflichtet.
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