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Angeblich wirtschaftliche Gründe

Rechtsstreit Nach dem Putschversuch in der Türkei entließ Turkish Airlines Mitarbeiter in Deutschland

taz | Am Freitag geht der Rechtsstreit in die nächste Runde: Ramazan D. kämpft vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen seine Kündigung und Freistellung. Mehr als 10 Jahre hat er für Turkish Airlines gearbeitet, zuletzt als „Sales Manager“.

Nach dem gescheiterten Putschversuch Mitte Juli hat das halbstaatliche Unternehmen mehr als 210 Mitarbeiter entlassen. Die Zentrale in Istanbul begründete das unter anderem mit angeblichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung. Nach Darstellung von D. sei er ebenfalls zum Opfer der „Säuberung“ geworden – obwohl er nicht in der Türkei, sondern in einer Direktion in Deutschland angestellt war. In einem Telefonat habe ihm das Management Nähe zu Gülen vorgeworfen.

Rechtsanwalt Holger Strahl, der Turkish Airlines vertritt, weist das als „diffamierende Unterstellung“ zurück. Kündigung und Freistellung von D. hätten „keine politischen, sondern ausschließlich wirtschaftliche Gründe“. Nach Terroranschlägen und dem Putschversuch rechne das Unternehmen für das zweite Quartal 2016 mit „Rekordverlusten“ von knapp 200 Millionen Euro. Daher sei es laut Stahl in den letzten Wochen zu knapp 20 Kündigungen in Deutschland gekommen.

Drei Gekündigte klagen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht. D. geht zudem gegen seine Freistellung vor. Denn vor dem Hintergrund der „Säuberungen“ sei er in der türkischen Com­munity als Verräter gebrandmarkt worden und sieht sich in Gefahr. Um seinen Ruf zu rehabilitieren, müsse er weiterbeschäftigt werden.

Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Freistellung wurde jedoch in einem Eilverfahren am Mittwoch durch das Arbeitsgericht Berlin zurückgewiesen. Nach D.s Arbeitsvertrag sei die Freistellung formal korrekt und „nicht offensichtlich unbegründet“, sagte Richter Martin Steinmetz. Zudem gebe es „keinen Nachweis für eine konkrete Gefährdung“ D.s.

Die Frage, ob die Kündigung auch politische Gründe hatte, wurde im Eilverfahren nicht beantwortet und soll ab Freitag in einem von der gestrigen Verhandlung unabhängigen Kündigungsschutzverfahren geklärt werden. Minh Schredle

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