Anarchie bei Banküberweisungen: Läuft es blöd, ist das Geld weg
Eine neue EU-Richtlinie soll Banken dazu verpflichten, bei Überweisungen eine Namensprüfung zu machen. Aber wann ist falsch auch tatsächlich falsch?
S chon wieder. Auf der Briefkastenreihe im Hauseingang steht ein Brief. Adresse stimmt – aber der Name hat nichts mit einem oder einer der Mieter:innen zu tun. Alle paar Wochen passiert das und aus den Schilderungen von Freund:innen weiß ich: Auch in anderen Mehrfamilienhäusern ist so etwas durchaus üblich. Warum? Mal ist der Betreffende weggezogen, mal stimmt die Adresse nicht und ja, es gibt auch Betrugsmaschen, bei denen es sich Kriminelle zunutze machen, dass die Postbot:innen in Großstädten eben nicht wissen, wer in dem Haus eigentlich wohnt.
Leider haben die briefaustragenden Firmen ihren mitunter lockeren Umgang mit Empfängerdaten nicht exklusiv. Wer das ähnlich handhabt: Banken. Nicht bei Briefen. Sondern bei den üblichen Sepa-Überweisungen, also denen, die Bankkund:innen alltäglich so machen. Dort kommt es ausschließlich auf die IBAN an. Ist die richtig, stimmen also die Ziffern mit der darin codierten Prüfsumme überein, wird die Überweisung ausgeführt. Egal, ob man Taylor Swift oder Olaf Scholz im Namensfeld eingibt. Oder den Namen der Empfängerin.
Der EU war das zu viel Anarchie beim Banking. Die neue Zahlungsdiensterichtlinie soll die Banken dazu verpflichten, bei der Überweisung auch eine Namensprüfung zu machen. Einfach? Kompliziert!
Denn was muss man nicht alles dabei bedenken als Bank. Vor allem: Wann ist falsch tatsächlich falsch? Klingt philosophisch, ist aber ein ganz reales Problem: Mueller statt Müller – falsch oder durchgehen lassen? Sofía Vázquez Blanco, bei der der im Spanischen übliche zweite Nachname vergessen wurde – geht oder nicht? Und was ist bei Unternehmen? Wenn bei der Überweisung an die „Kapitalismus GmbH & Co KG“ nur „Kapitalismus“ im Empfängerfeld steht – Geld raus, oder nicht? Überhaupt Namen, egal ob von Firmen oder von Menschen, mit Sonderzeichen, die in der Sprache des Absendenden nicht vorkommen – wie viel Abweichung darf es da sein?
Zack, ist das Geld weg
Denn die Banken dürfen natürlich nicht einfach den richtigen Namen einblenden. Sonst könnte man sich für beliebige IBANs einfach die Kontoinhaber:innen herbei probieren. Andererseits darf das Onlinebanking auch nicht zu viele Fehlermeldungen produzieren, denn wir wissen ja, wie das ist: Jede Fehlermeldung senkt die Zufriedenheit der Nutzenden mit dem Dienst und lässt sie abstumpfen. Ach, Warnung, dass der Name nicht zur IBAN passt? Egal, Überweisung trotzdem abschicken. Und zack, ist das Geld weg. Im schlechtesten Fall bei jemand Falschem und die Bank kann sich rausreden: Sie hatte ja auf einen Fehler hingewiesen.
Neulich bekam ich einen Anruf: Ein Brief an mich sei zurückgekommen. Ob die Adresse stimme? Straße, Hausnummer, Postleitzahl – alles abgeglichen, alles richtig, großes Rätselraten, Zweifel an der Post. Bis sich schließlich zeigte: Im Nachnamen fehlte ein Buchstabe. Bestimmt hatte die Zustellerin auf der Suche nach einer beruhigenden Einschlaflektüre einen Blick in die neue Zahlungsdiensterichtlinie geworfen.
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