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Amt gegen FinanzkriminalitätKritik an neuer Geldwäsche-Behörde

Das Bundeskabinett hat ein neues Amt gegen Geldwäsche gebilligt. Doch dafür fehlen ihm Zuständigkeiten, Befugnisse und Ressourcen, sagen Experten.

Sollte in Zukunft nicht so einfach möglich sein: Bargeldgeschäfte mit größeren Summen Foto: imago

Berlin taz/rtr Die neue Behörde soll 1.700 Beschäftigte und ihren Hauptsitz in Köln sowie einen Nebenposten in Dresden haben. Nicht gerade klein also. Dennoch halten Kri­ti­ke­r:in­nen das vor der Gründung stehende Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) für „im Grunde wertlos“. Die Idee einer Bundesoberbehörde für den Kampf gegen Finanzkriminalität „ist und bleibt gut“, sagte Konrad Duffy von der Organisation Finanzwende. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf setze „die Idee aber nicht einmal im Ansatz um“, weil es dem BBF an Zuständigkeiten, Befugnissen und Ressourcen fehlen werde.

Das neue Amt bündele „unterschiedliche Kompetenzen innerhalb der Geldwäschebekämpfung in einer neuen Behörde mit ausreichend Personal und einer modernen IT-Infrastruktur“, sagte hingegen Finanzminister Christian Lindner (FDP). Auch die „rechtlichen Rahmenbedingungen“ würden verbessert. „Nur so wird es uns gelingen, dass künftig auch die großen Fische ins Netz gehen“, betonte Lindner.

Geldwäsche ist in Deutschland verbreiteter als in vielen anderen Staaten. Ein internationales Expertengremium hatte Deutschland im Sommer 2022 zwar Fortschritte attestiert, aber kritisiert, dass es vor allem an einer effektiven Strafverfolgung hapere. „Besonders schmerzhaft ist, dass die Möglichkeit zur administrativen Vermögensabschöpfung weiter fehlt“, fügte Konrad Duffy von Finanzwende am Mittwoch hinzu.

Konkret sollen die strafrechtlichen Ermittlungen sowie die Koordinierung der Geldwäscheaufsicht im neuen Bundesamt zusammengeführt werden. 2025 wird dann dort auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) angesiedelt werden. Allerdings bleiben Zuständigkeiten von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollfahndungsdienst (ZFD) ebenso wie die Rolle der Staatsanwaltschaften der Länder bei der Geldwäschebekämpfung bestehen. Eingerichtet werden soll ein Immobilientransaktionsregister, um Missbrauch vorzubeugen und für mehr Transparenz zu sorgen. In dem Register werden Angaben aus elektronischen Verkaufsanzeigen gespeichert.

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4 Kommentare

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  • Bevor der Staat neue Stellen schafft sollte er vorher doppelt soviel Stellen woanders abbauen.

  • Zuständigkeiten, Befugnisse und Ressourcen fehlen, dafür gibt`s dann bestimmt jede Menge neue Formulare und Regularien, die besonders bei den kleinen Fischen für Arbeit sorgen werden.



    Das wird bestimmt so wie das Transparentregister...



    Wer die nötige Größe hat um Schwarzgeld zu haben und zu waschen, der schafft auch diese Hürde...

    • @nutzer:

      Aber der eine oder andere kleinere Fisch wird hängenbleiben.

      Und für den Durchschnittsbürger ist dieses "kleiner" immer noch erschreckend groß.

      Und mit jedem dieser Fälle, die öffentlich werden, wird der gesellschaftliche Druck ansteigen, die Behörde besser auszustatten.



      (Ob er genug ansteigt, dass diese Forderung tatsächlich *umgesetzt* wird, wird man sehen.)

      Es ist immer eine gute Idee für demokratische Politiker*innen, die Offenlegung REALER Missstände zu fördern.



      Den Blick des Volks auf EVIDENTE PROBLEME zu konzentrieren, immunisiert auch gegen Demagogen, die Hetze mit zur Apokalypse aufgeblähten oder völlig konstruierten Problemen machen.

      • @Ajuga:

        "Es ist immer eine gute Idee für demokratische Politiker*innen, die Offenlegung REALER Missstände zu fördern."



        Dem stimme ich zu, aber die Maßnahmen die ergriffen werden sind, zahnlos, intransparent, siehe Transparenzregister, keiner kennt`s fast alle Gewerbetreibenden müßen es mal aufüllen, die Daten sind nun ja beliebig.



        Daten dort einzusehen, ist sehr kompliziert und die Daten die man bekommt sind kaum aussagekräftig.



        Will man Misstände bekämpfen, braucht es keine neuen Formulare und Datenbanken, es braucht Steuerermittler mit Kompetenzen und Ausstattung und Einsicht in datenschutzrelevante Bereiche (das ist der große Hemmschuh für Ermittlungen)



        Mittels Formularen ist der Effekt überschaubar, auch weil niemand die Daten anwendet, sie schwer einsehbar sind. Der erzielte Effekt ist ein zusätzliches Formular, eine zusätzliche Verwaltung, ein zusätzlicher Frust.



        Zu glauben mittels Formularen die Welt verändern zu können, naja... dazu braucht es Behörden die Kompetenzen haben, sonst nichts. Zusätzlich absurd den Datenschutz so hoch zu hängen, das ein Rankommen an die Daten sehr schwer ist und auf der anderen Seite Formulare für Selbstauskünfte zu schaffen....



        Aber das ist genau das Muster, wie in D Verwaltung gemacht wird, die Bürokratie , die Handlungsunfähigkeit die beklagt wird. Das kommt nicht von ungefähr.