Alltag eines professionellen Überwachers: Detektiv mit Gewissen
Er arbeitet für Privatkunden und Supermärkte, schleust Ermittler ein und stellt Kameras auf: der Detektiv Perpeet. Doch die Lidl-Überwachung hält er für rechtswidrig. Ein Protokoll
"Wenn ich Fernsehkrimis sehe, muss ich oft schmunzeln. Da fahren die Detektive zwei Meter hinter dem Zielauto her und fotografieren dann mit riesigen Teleobjektiven so offensichtlich aus ihrem Wagen heraus, dass der Überwachte sie gar nicht übersehen kann. Das läuft in Wirklichkeit natürlich professioneller ab - viele meiner Kunden kommen aber genau mit solchen Vorstellungen im Kopf auf mich zu.
Ich bin Detektiv. Genauer: Ich habe mich vor zehn Jahren als Ermittler selbstständig gemacht und führe eine Detektei in Düsseldorf. Wir sind auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert, mit Überwachung am Arbeitsplatz habe ich täglich zu tun. Den Großteil der Aufträge, 70 bis 80 Prozent, bekommen wir von Unternehmen.
Da ist alles dabei: der Kioskbesitzer, der mittelständische Handwerksbetrieb, das Großunternehmen aus der Automobilbranche. Sie wollen mit meiner Hilfe Diebstähle oder Unterschlagung aufklären, Schwarzarbeit, Betriebsspionage oder Abrechnungsbetrug. Meine Auftragslage ist gut. Das Interesse der Wirtschaft an professioneller Überwachung nimmt zu - die Gewinnspannen werden niedriger, die Verluste durch Kriminalität schmerzen mehr.
Vieles, was meiner Branche in der aktuellen Debatte unterstellt wird, lässt sich keinesfalls für alle Detektive verallgemeinern. Ganz klar: Wie in den Lidl-Filialen Mitarbeiter beobachtet, ihre intimen Gespräche abgehört und protokolliert wurden, war aus meiner Sicht rechtswidrig. Das ging weit über den Auftrag, Diebstähle und Unterschlagungen festzustellen, hinaus. Aber solch schwarze Schafe sind in der Branche die Ausnahme. Wir arbeiten oft mit anderen Detekteien zusammen, und ich bekomme ihre Methoden mit.
Die abenteuerlichsten Ideen haben meist Privatleute: Von Fernsehkrimis inspiriert, wollen manche ihre Nachbarschaftsstreitigkeiten mit "Überwachung total" lösen. Manchen wäre es am liebsten, der Detektiv würde mit Kameras im Apfelbaum ins Wohnzimmer des Nachbarn spähen - und mit Richtmikrofonen lauschen.
Auch von Firmen kommen manchmal absurde Wünsche, oft aus Unkenntnis heraus: Sogar eine Zeitung hat mich mal angerufen. Ob wir nicht eine prominente Persönlichkeit observieren könnten, ihre eigenen Reporter kämen da nicht weiter. So was lehnen wir freundlich ab - mit Verweis auf die Rechtslage.
Bei Überwachungsmaßnahmen können wir mit mehreren Gesetzen kollidieren, was ich mit dem Auftraggeber genau abwägen muss. Das Persönlichkeitsrecht des Beobachteten wird eingeschränkt, sein Recht am eigenen Bild, das Bundesdatenschutzgesetz wird tangiert, ebenso das Betriebsverfassungsgesetz. Der Einsatz von Wanzen ist verboten, das nicht öffentlich gesprochene Wort dürfen in der Regel nur Behörden unter besonderen Bedingungen aufzeichnen - Stichwort: Lauschangriff. Eine Videoüberwachung durch Privatdetektive ist dann gesetzeskonform, wenn gute Gründe vorliegen. Vor Gericht darf sie verwendet werden, wenn das Rechtsgut des Auftraggebers höher anzusetzen ist als das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters.
Klar ist: Die Firmen nutzen diese Möglichkeit gerne. Besonders viele rufen wegen Inventurverlusten an, also Warenschwund im Betrieb. Jeder Fall ist anders. Mal sind es einzelne Leute von außen, die klauen, zum Beispiel aus der Putzkolonne. Mal hat sich eine ganze Abteilung abgesprochen und räumt in der Nachtschicht bandenmäßig richtig ab - samt Abtransport per Lieferwagen. Verallgemeinern lässt sich da wenig, bis auf einen Fakt: Im Weihnachtsgeschäft nehmen die Diebstähle zu, weil ja ein Laptop, ein Navigationssystem oder eine Freisprechanlage nette Geschenke für die Lieben zu Hause sind.
Für die Firmen ist der Detektiv eine angenehm unauffällige Variante der Gegenwehr. Polizei erregt im Betrieb großes Aufsehen. Wenn sich ein Verdacht als falsch erweist - was ja nicht selten passiert -, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern ruiniert.
Wir gehen immer ähnlich vor: Die Firma meldet sich bei mir, oft auf Empfehlung. In einem Auftragsgespräch klopfe ich ab, ob das Überwachungsinteresse der Chefs berechtigt ist. Was ist vorgefallen? Wen verdächtigt die Geschäftsführung? Sind alle firmeneigenen Instrumente ausgeschöpft? Vieles lässt sich nämlich intern lösen: Etwa indem ich begehrte Gegenstände abends wegschließe, dem eigenen Wachschutz Taschenkontrollen erlaube oder die Aufmerksamkeit aller Mitarbeiter schärfe.
Als Detektiv habe ich mehrere Instrumente, um Straftaten aufzudecken. Eine davon ist die verdeckte Einschleusung eines Kollegen in die Firma. Er operiert unter Legende, wird also mit einer Identität ausgestattet, die für die Mitarbeiter glaubhaft ist. Dazu gehört, dass er Erfahrungen in dem gesuchten Berufsbild hat. Unser Pool von freien Mitarbeitern und denen anderer Detekteien ist so groß, dass es meist gelingt, einen Mann mit Informatikkenntnissen in die EDV-Abteilung zu schicken oder einen Gabelstaplerfahrer ins Lager.
Natürlich müssen für manche Aufträge Mitarbeiter auch außerhalb der Firma observiert werden. Besteht etwa der Verdacht, dass jemand den Firmenwagen privat nutzt oder vor Ausschreibungen Informationen an Wettbewerber weitergibt, dann verfolgen unsere Leute auch im Auto den Wagen des Mitarbeiters oder machen Fotos. Wie man es aus dem Fernsehen kennt, nur eben unauffällig. Dabei erfassen sie nur Details, die mit dem Verdacht zu tun haben. Etwa: Der Mitarbeiter kommt mit einer Aktentasche, verlässt den Betrieb aber mit drei prall gefüllten Plastiktüten zusätzlich. Ob jemand die Pause überzieht oder nicht, protokollieren wir nicht.
Ich glaube, eine professionell geplante Überwachung kann sogar ein gutes Arbeitsklima befördern. Ein Beispiel: Eine großes Unternehmen hat seine Vertriebsmitarbeiter mit Laptops ausgerüstet, mit denen sie arbeiten - und die sie eben auch mal auf dem Schreibtisch liegen lassen. Wenn dann wiederholt welche abhandenkommen, begegnen sich die Kollegen gegenseitig mit Misstrauen. Jeder schließt seinen Schrank ab, macht sein Zimmer zu, keiner traut keinem. Eine Überwachung klärt die Situation. Was viele auch nicht wissen: Der Betriebsrat muss über bestimmte detektivische Maßnahmen informiert werden, etwa über Einschleusung und Videoüberwachung.
Der deutsche Markt für Detekteien ist ausdifferenziert, jede bietet eigene Schwerpunkte an - unserer sind technische Überwachungsmaßnahmen. Das fängt bei der Absicherung von Räumen an. Anlagen, die stillen Alarm auslösen, Bewegungsmelder, das Übliche. Dann nutzen wir sichtbare Kameras, die der Betrieb schon selbst installiert hat. Und wir montieren versteckte Minikameras - die kleinsten haben den Durchmesser eines 2-Euro-Stücks. Mit Infrarot- und Mehrkanaltechnik ist die Beobachtung im Dunkeln und aus mehreren Blickwinkeln möglich.
Durch die Begehung wissen wir, wie es vor Ort aussieht. Bevor wir Kameras montieren, stellen wir die Situation im Labor nach, messen also Brennweite, Objektiveinstellung und Kamerawinkel. In einem kahlen Designerbüro lässt sich natürlich weniger unterbringen als in eher chaotischen Arbeitsräumen. Zumal wir ja auch noch ein Aufzeichnungsgerät hinter der Kamera unterbringen müssen. Funktechnik setzen wir nämlich bei der Übertragung grundsätzlich nicht ein, weil die Daten auch außerhalb der Firma zu empfangen wären, zudem würden WLAN-Netze die Übertragung stören.
Auch für unsere Minikameras brauchen wir Verstecke. Deshalb modifizieren wir auch baugleiche Gegenstände, die sich in dem betreffenden Büro befinden, in unserer Werkstatt - und tauschen sie dann aus. Statt der normalen Lampe hängt dann eine Lampe mit Kamera über dem Mitarbeiter.
Die technischen Hilfen sind aber nicht das Wichtigste, das Vordenken und Planen, die Kopfarbeit ist wichtiger. Meine Arbeit ist wie ein Schachspiel. Oft sind die Gegenspieler sehr intelligent. Manche stehlen seit Jahren, ohne entdeckt zu werden. Da ist der Reiz schon groß, ihnen auf die Schliche zu kommen.
Das jungfräuliche Material vom Rekorder bekommen nur unsere Mitarbeiter zu sehen. Dem Auftraggeber zeigen wir die Ausschnitte, die einen Tatbestand belegen. Diese Daten werden dann meist bei einem Firmenrechtsanwalt so lange gespeichert, wie ein Prozess dauert. Ob sie darin zugelassen werden, entscheidet der Richter. Schon deshalb bemühen wir uns, alle Vorschriften genau einzuhalten. Unsere Erfolgsquote bei der Videoüberwachung ist hoch - in 80 bis 90 Prozent der Fälle decken wir Straftaten auf."
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