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Akten bleiben weiter im Keller

Das Informationsfreiheitsgesetz sollte Transparenz bringen und Korruption verhindern. Kritiker werfen den Bundesministerien vor, das Gesetz zu blockieren und aufzuweichen

BERLIN taz ■ Das Recht, in Akten von Bundes-, Landes- und kommunalen Verwaltungen zu stöbern, werden die Deutschen so schnell nicht bekommen. Im Sommer 2000 legte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. Bis heute hat das Kabinett den Entwurf nicht verabschiedet, stattdessen fordern die Bundesministerien weitere Ausnahmeregeln und Einschränkungen.

Ziel des Gesetzes sollte sein, die Tradition des Amtsgeheimnis durch das Recht der Bürger auf Information zu ersetzen. So sollen Verwaltungsentscheidungen transparenter gemacht und Korruption vorgebeugt werden.

Widerstand kommt vor allem aus dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium. Man wolle das Gesetz nicht verhindern, betonte eine Sprecherin des Finanzministeriums gegenüber der taz, sondern habe lediglich auf „inhaltliche Besonderheiten“ hingewiesen, die im Gesetz verankert werden sollten. Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International dagegen kritisiert: „Schon im ersten Entwurf des IFG gibt es so viele Ausnahmen, dass der Zweck des Gesetzes nicht erreicht werden wird.“

Deutschland gehört zu den Schlusslichtern Europas in Sachen Informationsfreiheit. Zumindest in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es das Akteneinsichtsrecht schon – auf Initiative der Länderparlamente. „Die Bedenkenträger aus den Ministerien kamen nicht so zum Zug“, lobt Thilo Weichert, stellvertretender Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein.

Für die Einwände der Bundesministerien hat Weichert wenig Verständnis: „Die mauern mit nicht tragfähigen Argumenten.“ Die Erfahrungen der Länder seien „durchweg positiv“, weder der Verwaltungsaufwand noch die Kosten seien gestiegen, da ein Ansturm auf die Akten ausblieb. Im Gegenteil, die Verwaltungen arbeiteten effektiver: „Die unproduktive Diskussion darüber, ob eine Anfrage überhaupt gerechtfertigt ist, fällt ja weg.“

NADIA LEIHS

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