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AfD in Thüringen„Prüffall“ für den Verfassungsschutz

Immer wieder wird gefordert, die AfD beobachten zu lassen. In Thüringen wird jetzt geprüft, inwieweit sie sich vom Rechtsextremismus abgrenzt.

Alexander Gauland, Björn Höcke und Andreas Kalbitz beim Bundeskongress der Jungen Alternative, die bereits in zwei Bundesländern beobachtet wird Foto: dpa

Erfurt epd | Der Thüringer Verfassungsschutz bereitet sich offenbar auf die Beobachtung der AfD im Land vor. Die Partei solle als „offizieller Prüffall“ ab sofort systematisch auf verfassungsfeindliche Bestrebungen hin untersucht werden, berichteten MDR Thüringen und die Tageszeitung Die Welt am Donnerstag übereinstimmend. Verfassungsschutzchef Stephan Kramer wolle die Öffentlichkeit noch im Laufe des Tages bei der Vorstellung des aktuellen Berichts seiner Behörde über das Vorhaben informieren, hieß es.

Für die zeitlich befristete Prüfung will die Behörde eigens Personal abstellen. Im Fokus stehe, ob und inwieweit sich die AfD faktisch vom Rechtsextremismus abgrenzt. Auf Grundlage der Ergebnisse wolle der Thüringer Verfassungsschutz dann entscheiden, ob die Partei auch beobachtet werden muss.

Die Behörde sieht sich MDR-Informationen zufolge gesetzlich verpflichtet, ersten Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Aktivitäten der AfD nachzugehen. Insbesondere Äußerungen und Veröffentlichungen des AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke seien demnach Auslöser für die ergebnisoffenen Untersuchungen. Der Behörde gehe es vor allem darum, zu klären, ob sich die Thüringer AfD nur strategisch offiziell vom Rechtsextremismus abgrenzt, aber faktisch eine Annäherung stattfinde. Entscheidend sei dabei die Frage, inwieweit extremistische Positionen die Partei insgesamt prägten.

Der Verfassungsschutz werde dafür in dieser Phase ausschließlich öffentlich zugängliches Material zur AfD systematisch sammeln und auswerten. Dazu gehörten Veröffentlichungen des Landesverbandes und Äußerungen von Parteifunktionären, aber auch Veranstaltungen der Partei und ihrer Anhänger. Nachrichtendienstliche Mittel sollten, anders als bei einer Beobachtung, dabei jedoch nicht eingesetzt werden.

Üblicherweise teilten Verfassungsschutzbehörden der Öffentlichkeit nicht mit, wenn sie eine Partei oder Organisation als Prüffall einordnen, berichtete Die Welt. Unter diese Kategorie fielen etwa Zusammenschlüsse, die zwar nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber gewisse Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. Verfassungsschutzchef Kramer habe in den vergangenen Tagen seine Kollegen auf Bundes- und Landesebene bereits telefonisch über das unkonventionelle Vorgehen unterrichtet, so die Zeitung.

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