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AfD droht StrafzahlungSpende an Weidel wohl illegal

Die Partei hätte Spenden an den Kreisverband Weidels nicht annehmen dürfen, so die Bundestagsverwaltung. Es droht eine Strafzahlung von 400.000 Euro.

Der Partei von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel droht eine weitere hohe Strafzahlung Foto: Gregor Fischer/dpa

Berlin taz | Eine weitere Parteispende an die AfD ist wohl illegal. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundestagsverwaltung, die den Vorfall monatelang geprüft hat. Sie hat der AfD nun eine Strafzahlung in Höhe von 396.000 Euro angekündigt. Das bestätigte die Behörde der taz am Freitag. Der Rechercheverbund von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Die AfD muss jetzt eine Stellungnahme abgeben, danach wird endgültig entschieden.

Hintergrund ist ein lange bekannter Sachverhalt. Es geht um insgesamt 130.000 Euro, die im Bundestagswahlkampf gestückelt in mehreren Tranchen an den Kreisverband von Fraktionschefin Alice Weidel am Bodensee geflossen sind. Die Überweisungen kamen von der Züricher Pharmafirma PWS, als Verwendungszweck war „Wahlkampfspende Alice Weidel“ angegeben.

Doch das Geld stammt nicht von dem Unternehmen, der Firmenschef hatte es im Auftrag eines Bekannten gespendet, der annoym bleiben wollte. Parteispenden aus der Schweiz, wie insgesamt aus dem Nicht-EU-Ausland, sind verboten.

Die AfD zahlte das Geld zurück, allerdings erst Monate nach dem Eingang – aus Sicht der Bundetagsverwaltung viel zu spät. Die Partei räumte sogar ein, zwischendurch mit dem Geld gearbeitet zu haben. Später übermittelte sie der Bundestagsverwaltung die Namen von mehreren Spendern, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.

Recherchen verschiedener Medien ergaben aber, dass sich es dabei in vielen Fällen wohl nur um Strohleute handelt. Die Spuren führten zu Henning Conle senior, einem Milliardär, der in der Schweiz und in Großbritannien lebt. Er könnte der eigentliche Spender sein.

AfD hat bereits Geld für Strafzahlungen zurückgelegt

Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundestagsverwaltung Spenden an die AfD als illegal einschätzt. Die Behörde hatte bereits in zwei anderen Fällen Strafzahlungen von insgesamt 402.900 Euro gegen die AfD verhängt. Dabei ging es um Wahlkampfunterstützung der Schweizer Werbeagentur Goal AG für Parteichef Jörg Meuthen und für Guido Reil, der AfD-Vorzeigemalocher aus dem Ruhrgebiet, der wie Meuthen inzwischen im Europaparlament sitzt. Die Spenden flossen in Landtagswahlkämpfe in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Die AfD klagt gegen diese beiden Strafbescheide. Eine Stellungnahme der Partei zum neuen Fall liegt noch nicht vor. Die Partei hat bereits vor Monaten eine Rückstellung von etwa einer Millionen Euro für Strafzahlungen eingestellt – und dabei bereits auch die Spenden für Fraktionschefin Weidel im Blick gehabt.

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2 Kommentare

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  • Damit dürfte wohl klar sein, dass die AfD nicht korrekt finanziert und über diese nicht koschere Finanzierung wohl auch Einfluss und Gegenleistungen gekauft wurden. Das ist jedenfalls meine Ansicht. Ich glaube, die AfD ist eine Partei aus der Retorte, die die CDU/CSU nachhaltig destabilisieren sollte, damit diese die Finanzämter zämt. Eigentlich soll die AfD das Schutzschild von ein paar Millionären und Millardären sein - das ist der eigentliche Zweck dieser Partei, ist meine Vorstellung. Hinweis dazu ist, dass Bend Lucke bereits umfassende Lohnsenkungen gefordert hat, die er damals noch 'wissenschaftlich' verkleiden konnte, später ging er selber in die Politik. Und er und seine Nachfolger waren nich sonderlich wählerich, machten aber die Parteistrukturen frühzeitig dicht und erschwerten es einfachen Mitgliedern, zu durchschauen, wer hier welche Strippe zog. Die Wahlkämpfe verliefen hochprofessionell und waren zugleich sonderbar,

  • 0G
    06137 (Profil gelöscht)

    "AfD hat bereits Geld für Strafzahlungen zurückgelegt."



    Eine Rückstellung und eine Rücklage sind zwei Paar Stiefel. Nur weil man im Deutschunterricht gelernt hat, Synonyme zu verwenden, muss nicht jedem Elefanten gleich ein Dickhäuter hinterhertrotten. Schlimmer noch, wenn Begriffe, die nicht verstanden wurden, locker als Synonym verwendet werden. Ebenso gern "synonym" verwendet: Ausweisung und Abschiebung.