piwik no script img

AfD-Parteitag und CoronaGericht bestätigt Maskenpflicht

Die Klage der AfD gegen die Maskenpflicht auf ihrem Parteitag am Wochenende wurde abgelehnt. Die Partei will diese Hygiene-Regel auch durchsetzen.

Die AfD hat mit eigenen Masken vorgesorgt – aber trotzdem dagegen geklagt Foto: Harald Tittel/dpa

Berlin taz | Die AfD wird auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende im nordrhein-westfälischen Kalkar die Maskenpflicht durchsetzen müssen. Das entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Eilbeschluss und wies damit die Klage der Partei und zwei ihrer Mitglieder zurück.

Das Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl in der Halle als auch am Sitzplatz sei „verhältnismäßig“ und verstoße „nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Die AfD klagte gegen die in der Coronaschutzverordnung festgelegte Maskenpflicht am Platz, die das örtliche Gesundheitsamt dem Parteitag auferlegt hatte.

Zu Recht werde bereits von Schüler*innen der „sachgemäße Umgang mit der Maske“ erwartet und das „tägliche Tragen während der Schulzeit als zumutbar“ erachtet, merkt das Gericht an.

Trotz der hohen Infektionszahlen in Deutschland veranstaltet die AfD am Wochenende in Kalkar ihren Bundesparteitag mit 600 bundesweit angereisten Delegierten in einer Halle. Die Partei will unter anderem zwei vakant gewordene Vorstandsposten wählen und über ein Rentenkonzept abstimmen.

Parteitag nicht unzumutbar erschwert

Die Maßnahme beeinträchtige „trotz ihrer Pauschalität weder den Veranstalter noch die Teilnehmer in unangemessener Weise“, sondern diene der Verhinderung von Infektionen mit dem Coronavirus durch virushaltige Aerosole. Die Veranstaltung bleibe „als solche unberührt und werde nicht unzumutbar erschwert“. Die Maske dürfe demnach bei Redebeiträgen sowie zur Einnahme von Speisen oder zum Trinken abgenommen werde

„Personen, die diese Verpflichtung nicht beachten, sind von den für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen“, teilt das Gericht zudem mit. Die Stadt Kalkar betonte im Vorfeld bereits, dass sie den Parteitag abbrechen werde, wenn die Mitglieder sich massiv den Regeln widersetzten.

„Wir halten uns natürlich daran“, beteuerte ein AfD-Sprecher auf Anfrage der taz. „Das Gesundheitsamt kontrolliert das und unsere Ordner sind darauf angewiesen, das durchzusetzen.“ Delegierte, die sich der Maskenpflicht verweigerten, würden vom Parteitag ausgeschlossen. „Wenn jemand sich den Hygienebestimmungen verweigert, müssen wir ihn rausschmeißen“, sagte Parteichef Jörg Meuthen der taz bereits Anfang der Woche.

Auf etwaige Klagen von Parteimitgliedern gegen die Partei nach einem Rauswurf habe man sich noch nicht vorbereitet, so der Sprecher. Es gelte „ganz klar das Hausrecht“. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare