Leiden Sie an Depression oder haben suizidale Gedanken? Sie können sich Hilfe holen – auch anonym. Anbei finden Sie einige Anlaufstellen.
Ja, die Verurteilung eines Arztes wird Auswirkungen haben. Doch psychisch Kranke sind durch das Urteil nicht pauschal von Suizidhilfe ausgeschlossen.
Am Montag fällt das Urteil über einen Arzt, der einer hoch depressiven Frau zum Suizid verhalf und jetzt wegen Totschlags angeklagt ist.
In zwei Strafprozessen um die ärztliche Suizidhilfe geht es um den „freien Willen“ bei psychischer Erkrankung. Das ist nicht einfach zu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Es verweist alternativ auf Sterbehilfe-Organisationen.
Eine Liberalisierung der Sterbehilfe ist kein Akt der Humanität. Denn unserer Gesellschaft ist es nicht wichtig, dass alle Mitglieder überleben.
Zwei Gesetzentwürfe zur ärztlichen Suizidhilfe sind im Bundestag gescheitert. So fehlt weiter Rechtssicherheit für Sterbewillige, -helfer und Ärzte.
Die Politik scheut sich, die ärztliche Suizidhilfe zu institutionalisieren. Das begleitete Sterben bleibt also in der Grauzone – und ein Privileg.
Menschen in ausweglosen Leidenszuständen werden allein gelassen, kritisiert der Medizinethiker Ralf Jox. Das gelte auch für Sterbehelfer und hilfswillige Ärzte.
Am Donnerstag stimmt der Bundestag über Suizidhilfe ab. Schafft es keiner der Entwürfe, brauchen Sterbewillige weiterhin Vereinsmitgliedschaften.
Drei Fachverbände fordern eine bundesweite Informationsstelle zur Vermeidung von Suiziden. Auch zu den Gesetzesentwürfen zu Sterbehilfe äußerten sie sich.
Das bestehende Strafrecht schützt Patient*innen und Ärzt*innen bereits gut vor den Gefahren durch eine unverantwortliche Suizidhilfe.
Vor der Sommerpause soll der Bundestag zur Sterbehilfe entscheiden. Nun haben sich zwei überparteiliche Gruppen auf einen Entwurf geeinigt.
Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft setzt voraus, den Menschen auch und gerade die Vorstellung vom eigenen Lebensende selbst zuzugestehen.
Nach einer Suizidbeihilfe für eine hochdepressive Frau steht ein Berliner Arzt wegen Totschlag unter Anklage. Es könnte ein Präzedenzfall werden.
Der französische Regisseur Jean-Luc Godard hat den sogenannten assistierten Suizid gewählt. Thematisiert wird das kaum.
Der französische Regisseur hat den in der Schweiz legalen Weg zum assistierten Suizid in Anspruch genommen. Das bestätigen Angehörige und Berater.
Der Bundestag debattiert am Freitag über die Sterbehilfe. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), berichtet aus der Praxis.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Beschwerde eines dänischen Mediziners ab. Es gäbe kein Recht auf assistierten Suizid.