Ärger mit PayPal: Kuba-Embargo in Deutschland
Überraschung für deutsche Online-Händler: Weil sie mit Waren aus Kuba handeln, hat ihnen der US-Zahlungsdienstleister PayPal gekündigt.
"Wir hatten jeden Monat einen hohen fünfstelligen Umsatz mit PayPal gemacht", sagt Thomas Altmann, Inhaber des Spirituosenhandels Rum & Co im schleswig-holsteinischen Ort Börm. Bis vor einer Woche. Da bekam Altmann die Kündigung von PayPal zugestellt. Grund: In seinem Online-Shop bietet Altmann auch kubanische Waren an: Zigarren und Rum – insgesamt rund 200 Artikel aus dem Inselstaat sind bei Altmann im Sortiment.
Das Embargo auf Waren aus Kuba besteht in den Vereinigten Staaten schon seit 1962. Dass dieses fast 50 Jahre alte Verbot auch ihn betreffen könnte, hat Altmann nicht erwartet. Schließlich liefert die Firma nicht in die USA. Weder er, noch seine Kunden unterliegen daher amerikanischen Gesetzen. "Nie zuvor hat es Probleme gegeben", versichert der Händler. Der Zahlungsverkehr sei über den amerikanischen Zahlungsdienstleister mit europäischer Banklizenz immer zur vollen Zufriedenheit gelaufen. Deshalb versuchte der Händler einen Kompromiss, wies seine Kunden darauf hin, dass sie kubanische Zigarren nicht mit PayPal bezahlen könnten. Doch der Zahlungsdienstleister blieb hart: so lange Altmann kubanische Waren verkauft, wird ihn PayPal nicht mehr als Kunden aufnehmen.
Der Händler ist nicht alleine. Mittlerweile haben sich mehrere Betroffene zusammengefunden, denen es ähnlich erging wie Altmann. Gemeinsam haben sie einen Anwalt beauftragt, um eine Klage gegen PayPal zu prüfen. Das Unternehmen ist ein Pionier der Zahlungsabwicklung per Internet – nicht zuletzt durch den Eigentümer Ebay hat sich der Dienst in manchen Bereichen als vorrangiger Zahlungsservice etabliert.
Auf der eigenen Facebook-Seite geht das Unternehmen auf die Beschwerden der erbosten Kunden nur kurz ein. "In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine Produkte unterstützen können, deren Handel fragwürdig ist und/oder gegen Gesetze verstößt. Genau, wie sich unser amerikanischer Mutterkonzern an US-Gesetze halten muss, müssen wir uns auch an deutsche Gesetze halten." Doch gegen deutsche Gesetze verstößt der Handel mit kubanischen Waren nicht.
Anweisung aus den USA
Ein Sprecher von PayPal Deutschland stellt gegenüber taz.de klar, dass man selbst kaum eine andere Wahl gehabt habe, als die Konten zu sperren. Die Anweisung sei aus den USA gekommen. Das Office of Foreign Assets Control, eine Unterbehörde des Finanzministeriums, verlange von US-Unternehmen, dass sie auch bei den Tochterunternehmen in Übersee das Embargo durchsetzen.
Ob die Händler einen Klagegrund gegen PayPal haben, ist nicht sicher. "Die große Frage ist: Kann ich Paypal überhaupt verpflichten, seine Dienste anzubieten?", erklärt Fachanwalt Michael Terhaag gegenüber taz.de. So darf jedes Unternehmen in der Regel frei entscheiden, mit wem und was es Geschäfte macht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen marktbeherrschende Stellung hat. So musste PayPal-Eigentümer Ebay im Jahr 2008 das Konto eines Händlers wieder freischalten, weil das brandenburgische Oberlandesgericht feststellte, dass der Ausschluss den Kläger in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdete.
Für den Zahlungsdienstleister wäre dies aber nur ein minder großes juristisches Risiko. Das Unternehmen wird in den vergangenen Jahren immer wieder wegen willkürlich erscheinender Konto-Sperrungen kritisiert. So drehte PayPal der Enthüllungsplattform Wikileaks mehrfach den Geldhahn ab. Bis heute sind über den Dienstleister keine Spenden an Wikileaks möglich. Neben Boykottaufrufen hatte dies auch Computer-Attacken auf PayPal zur Folge. Doch dabei soll es nicht bleiben. Anfang Juli kündigte Wikileaks-Gründer Julian Assange an, gegen PayPal und die Kreditkarten-Unternehmen Visa und Mastercard juristisch vorzugehen.
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