Änderung im Unterhaltsrecht: Mehr Geld nach der Scheidung

Der Bundestag plant eine Gesetzesänderung im Unterhaltsrecht. Die Dauer der Ehe soll nun berücksichtigt werden.

Unterhaltsansprüche können nun auch an der Dauer der Ehe gemessen werden. Bild: dpa

taz: Frau Hoheisel, seit der letzten Änderung des Unterhaltsrechts 2008 konnte Exfrauen der Unterhalt gekürzt werden, auch wenn sie lange Zeit Kinder erzogen hatten und deshalb schlecht einen Job fanden. Löst die Gesetzesänderung, die der Bundestag am Donnerstagabend beschließen wollte, dieses Problem?

Miriam Hoheisel: Ja. Das bisherige Unterhaltsrecht änderte die Spielregeln mitten im Spiel. Frauen, die sich früher darauf eingestellt hatten, dass sie nach einem Ende der Ehe versorgt sein würden, sollten plötzlich für sich selbst sorgen. Für diese sogenannten Altfälle ist die Regelung, die ab März 2013 gelten soll, eine Verbesserung.

Obwohl es dort schwammig heißt, künftig sei wieder die Ehedauer zu beachten, wenn der Unterhalt berechnet wird?

Ja, denn bisher hatte die Frau nur die Möglichkeit, nachzuweisen, dass sie sogenannte ehebedingte Nachteile erlitten hat. Eine Frau hat etwa vor zwanzig Jahren als Krankenschwester gearbeitet und mit den Kindern im Job aufgehört. Sie muss vor Gericht plausibel machen, dass sie heute Stationsschwester wäre. Die Differenz zwischen dem Minijob, den sie inzwischen hat, und dem Gehalt einer Stationsschwester ist der ehebedingte Nachteil.

Und wenn sie es nicht nachweisen konnte?

Dann wurde oft der Unterhalt gekürzt. Jetzt gibt es ein neues Kriterium: die Dauer der Ehe. Wenn man die ehebedingten Nachteile nicht nachweisen kann, kann nun eine langjährige Ehe verhindern, dass der Unterhalt beschränkt wird. Schon damals haben wir für ältere Ehen eine Art Vertrauensschutz gefordert. Man hätte eine Übergangsregelung schaffen müssen für die vielen Frauen, die vor Jahrzehnten im Vertrauen auf andere gesetzliche Regelungen beruflich zurückgesteckt haben.

Die 37-jährige Sozialpsychologin ist Geschäftsführerin des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (Vamv), der sich für Einelternfamilien einsetzt.

Heißt das nun, Ehefrauen können ruhig wieder daheim bleiben, denn für sie wird auch nach der Scheidung gesorgt?

Nein, das Unterhaltsrecht ist weiter vom Leitbild geprägt, dass Frauen und Männer Eigenverantwortung übernehmen. Der Unterhalt geht vorrangig an minderjährige Kinder, da bleibt oft für die Exgattin nichts mehr übrig. Frauen sind gut beraten, auch während der Ehe finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, um bei einer Scheidung nicht vor dem sozialen Abstieg zu stehen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.