Abwahlverfahren in Kalifornien: Rechte Revolte gescheitert
Der Versuch, Kaliforniens demokratischen Gouverneur Newsom abzuberufen, ist gescheitert. Dabei wirft auch das gewählte Instrument viele Fragen auf.
D er erfolglose Versuch, Kaliforniens demokratischen Gouverneur Gavin Newsom per Abwahlverfahren aus dem Amt abzuberufen, lässt sich aus mehreren Perspektiven betrachten. War es eine rechtspopulistische Revolte gegen die strengen Coronaregeln, die Newsom verhängt hatte und infolge derer Kalifornien relativ gut durch die Pandemie gekommen ist? Eine Revolte auch gegen die liberale Gesellschaftspolitik des Gouverneurs – seine Haltung gegen die Todesstrafe und eine rigidere Migrationspolitik etwa?
Dann war das Ergebnis eine eindeutige Schlappe für die Republikanische Partei nach dem Zuschnitt Donald Trumps. Ein anderes Ergebnis wäre allerdings eine Riesenüberraschung gewesen in einem Bundesstaat, in dem die Demokratische Partei regelmäßig rund doppelt so viele Stimmen erhält wie die Republikaner.
Ein großer Vorteil für Newsom war auch, dass alle Wähler:innen automatisch Briefwahlunterlagen erhielten und es somit keine der perfiden und antidemokratischen Hürden für ihr Votum gab, die die Republikaner gegenwärtig in vielen anderen Bundesstaaten errichten. Und in Kalifornien rufen viele von ihnen schon wieder laut „Wahlbetrug!“ – wie Trump im vergangenen November – ohne für eine solche Behauptung Beweise vorzulegen.
Man kann aber auch die Frage stellen, ob der Mechanismus des Abwahlverfahrens nicht eine absurde Fehlkonstruktion ist. Falls Newsom die Schwelle von 50 Prozent verpasst hätte, wäre der Gegner mit den zweitmeisten Stimmen Gouverneur geworden – selbst dann, wenn er nur einen Bruchteil der Stimmen gewonnen hätte, die auf Newsom fielen. Mit einigem Recht beklagte Newsom, dass der rechte Flügel der Republikaner „eine feindliche Übernahme“ Kaliforniens angestrebt hätte.
Die Regeln des Abwahlverfahrens bergen das gefährliche Potenzial, die demokratische Willensbildung ad absurdum zu führen. Noch ist das nicht passiert. Doch die Möglichkeit eines Abwahlverfahrens gibt es in 19 der 50 US-Bundesstaaten. Einem undemokratischen Missbrauch sollte vorgebeugt werden, damit tatsächlich Mehrheiten entscheiden.
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