Abtreibungen in den USA: My body, no choice
In Arkansas brauchen Frauen nun die Erlaubnis des Vaters, um eine Schwangerschaft abzubrechen. Auch, wenn dieser sie vergewaltigt hat.
Noch immer atmen wir kollektiv auf in Deutschland. Endlich! Die Ehe für alle ist beschlossen. Endlich! Die Gesetzgeber sind in der Gegenwart angekommen. Und hinken nicht mehr dem weltweiten Fortschritt in Sachen Gleichberechtigung hinterher. Weltweit? Beim Blick in die USA bleibt einem der Erleichterungsseufzer schnell im Halse stecken. Denn im Bundesstaat Arkansas wurde kürzlich ein Gesetz beschlossen, das Abtreibung für viele Frauen praktisch unmöglich macht.
Um einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, müssen Frauen künftig das Einverständnis des biologischen Vaters einholen. House Bill 1566 hieß die entsprechende Gesetzesvorlage, die bereits im Frühjahr verabschiedet wurde. Ende Juli soll sie in Kraft treten. Die Bestimmung ergänzt ein bisheriges Gesetz, nach dem Familienmitglieder eines Toten ihre Einwilligung für den Umgang mit dem Leichnam geben müssen.
Die neue Regelung weitet diese Vorschrift auf abgetriebene Föten aus. Ehe frau sich für eine Abtreibung entscheidet, muss sie also den biologischen Vater über ihr Vorhaben informieren – und der entscheidet mit. Das gilt auch für Frauen, deren Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist. Im Klartext: Ohne Erlaubnis des Täters keine Abtreibung.
Der Verband NARAL-Pro-Choice, der sich für das Recht auf Abtreibung einsetzt, kritisiert die neue Bestimmung scharf. „Einige Politiker versuchen, durch hinterhältige Restriktionen wie diese Abtreibung praktisch unmöglich zu machen“, sagte ein Sprecher gegenüber der Washington Post. Denn Arkansas kann nicht als Einzelfall abgetan werden. Schon länger verfolgt auch die Trump-Regierung einen Anti-Abtreibungs-Kurs. Sie verweigert zum Beispiel Organisationen Geld, die Abtreibungen anbieten oder empfehlen.
Bürgerrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union haben gegen das neue Gesetz in Arkansas nun Klage erhoben. Sie zielen darauf ab, den Gesetzgebungsprozess einzufrieren, bis eine Entscheidung gefallen ist. Die erste Anhörung ist am 13. Juli.
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