Abtreibung in Uruguay: Parlament für Fristenregelung
Uruguays Senat stimmt einer Legalisierung von Abtreibungen zu. Der linke Präsident Tabaré Vázquez will sein Veto einlegen, die katholische Kirche droht mit Ausschlüssen.
BUENOS AIRES taz In Uruguay hat das Gesetz über den straffreien Schwangerschaftsabbruch die letzte parlamentarische Hürde genommen. Am Dienstag stimmten 17 der 30 Senatoren für die Aufhebung des generellen Schwangerschaftsabbruchsverbots. Nach dem neuen Gesetz kann eine Frau in den ersten zwölf Wochen die Schwangerschaft abbrechen. Dabei trifft die Frau die Entscheidung und legt dem behandelnden Arzt die Gründe dar. Das Gesetz regelt die ökonomischen, sozialen oder familiären Bedingungen unter denen ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist. Außerhalb des Zeitraums ist ein Abbruch nur erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben der Mutter oder des Fötus besteht.
Mit dem Gesetz wäre das kleine Land Vorreiter in Sachen Abtreibungsrecht in Lateinamerika. Kein Wunder, dass die Katholische Kirche die Sturmglocken gegen seine Annahme läutet. Der Erzbischof von Montevideo, Monseñor Nicolás Cotugno, hatte gar all jenen, die für die Gesetzesvorlage stimmten, mit dem Ausschluss aus der katholischen Kirche gedroht.
Die uruguayische Gesellschaft ist über die Abtreibungsfrage tief gespalten, GegnerInnen wie BefürworterInnen der Lockerung hatten in den vergangenen Monaten demonstriert. Nach den jüngsten Meinungsumfragen spricht sich inzwischen eine Mehrheit von 57 Prozent der Bevölkerung für die Lockerung des Abtreibungsrechtes aus. "Die jetzige Entscheidung ist ein historischer Schritt," begrüßt Alejandra López, Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation "Mujer y Salud en Uruguay" den Senatsbeschluss. "Erstmals haben beide Kammern nach 70 Jahren, in denen eine Abtreibung in Uruguay einen Straftat ist, für ein Gesetz gestimmt dass eine Straffreiheit zulässt."
Allerdings: Der von einer linken Koalition getragene Staatspräsident Tabaré Vázquez hat wiederholt angekündigt, sein Veto gegen jedes Gesetz einzulegen, das eine Lockerung des Abtreibungsverbots zulässt. Nur mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit könnte der Kongress das Veto des Präsidenten überstimmen. Die ist jedoch nach dem bisherigen Abstimmungsverhalten der Delegierten und Senatoren nicht in Sicht. Das Abgeordnetenhaus hatte die Gesetzesvorlage letzte Woche mit der hauchdünnen Mehrheit von nur einer Stimme verabschiedet.
Etliche Versuche, einen straffreien Schwangerschaftsabbruch gesetzlich festzuschreiben, sind in den letzten Jahren gescheitert. Nach Schätzungen von Frauenrechtsorganisationen werden jährlich rund 35.000 unerlaubte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Die jetzige Gesetzesvorlage würde mit einer Vorschrift aus dem Jahr 1938 Schluss machen, nach der eine Abtreibung unter "jeglichen Umständen" strafbar ist.
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