Abstimmung über Lieferkettenrichtlinie: Kleine Firmen gegen spätere Einführung
Das Europäische Parlament stimmt darüber ab, ob die Lieferkettenrichtlinie erst 2028 inkrafttritt. Mittelständlern ist damit nicht geholfen.

Körbers Firma Code Mercenaries hat nur vier Mitarbeitende und fällt selbst gar nicht unter das Gesetz. Aber seine Kunden sind betroffen – und sie schicken ihm Fragebögen. 15 davon hat er seit Jahresbeginn bekommen. Sogar von einem Unternehmen, dass er seit 15 Jahren nicht mehr beliefert hat. Viele beauftragen Consultingfirmen, die dann Fragebögen an die ganze Adressliste schicken, meint Körber. Sie wollen etwa wissen, woher die Materialien für die elektronischen Schaltungen kommen, die sie in ihre Computermäuse einbauen.
Guido Körber, Unternehmer
Die großen deutschen Wirtschaftsverbände halten das für unnötige Bürokratie, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen belaste. Deshalb haben sie bei der deutschen Bundesregierung und der EU in Brüssel lobbyiert, die Regeln abzuschaffen oder zumindest abzuschwächen. Daraufhin hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Omnibus-Paket vorgelegt, das die Berichtspflichten vereinfachen soll. Der Beginn der europäischen Lieferkettenrichtline soll um ein Jahr auf 2028 verschoben werden. Das EU-Parlament stimmt an diesem Dienstag darüber ab. Im Rat haben die EU-Staaten bereits zugestimmt.
Von der Leyens Vorschläge gehen noch weiter. So sollen unter anderem Klagerechte von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette aufgekündigt werden und nicht mehr alle, sondern nur noch die ersten Lieferanten überprüft werden – so wie auch im deutschen Lieferkettengesetz. Hierüber verhandeln Kommission, Mitgliedsstaaten und Parlament derzeit noch.
Die Diskussion in Brüssel gehe an der konkreten unternehmerischen Realität vorbei
Hadware-Hersteller Körber kann der Diskussion in Brüssel nichts abgewinnen. „Wir brauchen Wettbewerbsgleichheit innerhalb Europas und Planungssicherheit“, sagt er. Darum hat er zusammen mit 16 anderen deutschen mittelständischen und kleinen Unternehmen einen Aufruf gegen die Aufweichung der europäischen Lieferkettenrichtlinie unterzeichnet. „Mit einer Aufhebung, Verschiebung oder Neuverhandlung von Gesetzen ist niemandem geholfen“, heißt es dort.
Die Diskussion in Brüssel gehe „an der konkreten unternehmerischen Realität vorbei“. Stattdessen wünschen sich die Firmen „handfeste Erleichterungen“ auf nationaler Ebene, „die das Ziel des Menschenrechts- und Umweltschutzes nicht aus den Augen verlieren“.
Unter den Unterzeichnenden sind ganz unterschiedliche Firmen, der Schaumstoffhändler Pahlke etwa oder die Odenwalder Firma Jöst, die Reinigungsmaschinen herstellt. Sie alle investieren bereits in die Nachhaltigkeit ihrer Unternehmen. Auch Susanne Henkel ist dabei. Sie leitet das Familienunternehmen Richard Henkel im Kochertal nahe Heilbronn in Baden-Württemberg. Die kleine Firma stellt Gartenmöbel aus Stahl und Aluminium her, beliefert aber auch große Auto- und Flugzeugunternehmen.
Deshalb kennt auch Susanne Henkel die Fragebögen. Problematisch findet sie die nicht, sie fragt sich aber, ob sie auch gelesen werden. „Es ist viel wichtiger, Partnerschaften zu etablieren, mit den Zulieferern zu reden, sich mit dem Produkt auseinanderzusetzen“, sagt Henkel. Das kleine Unternehmen hat 45 Mitarbeitende, darunter eine Umweltbeauftragte. Die achtet darauf, dass Inhaltsstoffe nicht gesundheits- oder umweltschädlich sind und möglichst keinen Müll verursachen. Und dass alles repariert werden kann. Das kleine Unternehmen macht bereits vieles freiwillig, wozu die großen mit dem Lieferkettengesetz verpflichtet sind.
„Es hört sich im Moment aufwendig an, aber wenn man sich damit mal befasst hat, dann sieht man, dass es möglich ist“, sagt Henkel. Außerdem spare das Unternehmen durch ihre Maßnahmen zur Nachhaltigkeit Kosten, in ihrem Fall zum Beispiel an Materialien oder teuerer Müllentsorgung. Allerdings hat Henkel auch eine überschaubare Lieferkette und Zulieferer, die in Europa sitzen.
„Der Händler lacht nicht mal, wenn ich ihn frage, woher die Materialien stammen“
Viel schwieriger ist das für den Hardware-Händler Körber, der sich dennoch bemüht hat, seine Lieferkette zu durchdringen. Die rund 100 direkten Zulieferer überprüfe er ohnehin, danach wird es kompliziert. „Es ist, als wolle man anhand des Kuchens die Farbe der Eierschalen beschreiben“, sagt Körber. Zum Beispiel: Jede elektronische Schaltung braucht Widerstände, die die Stromstärke begrenzen und damit etwa die Computermaus vor Überlastung schützen. Sie sind wenige Millimeter groß und sehen aus wie eine bunte Perle mit Taille.
In ihnen stecken gleich mehrere kritische Rohstoffe, die oft unter menschenrechtswidrigen und umweltschädlichen Umständen abgebaut werden: Nickel, Kupfer, Zinn in kleinsten Mengen. Körber kauft die Widerstände in einer Spule von 5.000 Stück für 5 Euro, sagt er. Im Jahr gibt er dafür etwa 200 Euro aus. „Der Händler lacht nicht mal, wenn ich ihn frage, woher die Materialien stammen“, meint Körber. „Und das ist nur ein einziges Bauteil.“ Allerdings hat Körber auch bemerkt, dass manche Zulieferer sich auf die europäischen Anforderungen einstellen. Ein chinesischer Lieferant habe ihm mitgeteilt, er arbeite gerade an einem Nachhaltigkeitsbericht, erzählt Körber.
Die zuständige Kontrollbehörde Bafa hat bereits klargestellt, dass große Unternehmen die Sorgfaltspflichten nicht weitergeben dürfen. Sie dürfen nicht einfach Fragebögen an alle Zulieferer verschicken, sondern müssen gezielt vorgehen, dort anfangen, wo ein Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht. Weil Zulieferer häufig aber nicht ihre Kunden vergrämen wollen, hat das Bafa eine Meldestelle eingerichtet, wo Verstöße gemeldet werden können.
Bislang sei „eine zweistellige Anzahl von Hinweisen zu Versuchen der Abwälzung von Pflichten oder einem nicht-risikobasierten, unangemessenen Vorgehen gegenüber Zulieferern“ eingegangen, schreibt ein Sprecher des Bafa auf Anfrage. Die Behörde fragt dann bei den Unternehmen nach, so der Sprecher. Als letztes Mittel sind auch Sanktionen möglich.
Europäischen Richtlinie sieht Schutzmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen vor
Die Unternehmen, die den Aufruf unterzeichnet haben wollen weitere Zusicherungen, etwa dass die Bundesregierung die Ausarbeitung von standardisierten Vertragsklauseln vorantreibt, die im voraus Pflichten der großen Unternehmen gegenüber den Zulieferern festlegen und die kleinen Unternehmen entlasten.
Zugleich müsse klargestellt werden, dass „Fragebögen ein begrenzt wirksames Instrument sind, das mit Augenmaß und nur wo sinnvoll eingesetzt werden sollte“. Das Versenden generalisierter Fragebögen an alle Zulieferer sei „ein eindeutiger Hinweis, dass ein Unternehmen seinen Pflichten aus dem Lieferkettengesetz nicht adäquat nachkommt“ finden die Mittelständler.
Die europäische Richtlinie sieht zudem weitere Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen von kleineren Zulieferern vor. Die Bundesregierung solle sie daher schnell umsetzen, also das deutsche Lieferkettengesetz entsprechend anpassen. In der europäischen Richtlinie steht zum Beispiel deutlich, die großen Unternehmen sollten „gezielte und angemessene Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leisten“, dazu gehört finanzielle Unterstützung, Zugang zu Kapazitätsaufbau, Schulungen oder die Modernisierung von Managementsystemen.
Für Körber ist außerdem wichtig, dass branchenspezifische Ansätze ausgearbeitet werden und nicht mit der „Gießkanne“ versucht wird, einen universellen Ansatz für alle Lieferketten zu finden, „weil die Komplexität der Produkte völlig unterschiedlich ist“.
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