Abschiebungen aus Deutschland: Europarat kritisiert Vorgehen
Deutschland informiere Menschen in Abschiebehaft zu spät über die Abschiebung, sagt das Anti-Folter-Komitee des Europarats. Auch die Unterbringung wird kritisiert.
In dem Papier hieß es, deutsche Behörden benachrichtigten die Betroffenen in Abschiebehaft erst spät oder in letzter Minute über ihre bevorstehende Abschiebung. Auch in Fällen, bei welchen die Betroffenen nicht in Haft waren, war die Benachrichtigung nach Darstellung des Komitees nicht immer eine Woche vor dem Ausweisungsdatum erfolgt.
Die CPT-Experten machten ihre Beobachtungen bei der Begleitung einer Abschiebung von München in die afghanische Hauptstadt Kabul im August vergangenen Jahres. Der Ablauf der Ausweisung sei generell gut vorbereitet und professionell gewesen, erklärte das Komitee.
Einige der Menschen gaben nach Darstellung im Bericht aber an, dass ihnen nicht genügend Zeit gegeben wurde, um sich auf ihre Abschiebung vorzubereiten. Sie seien erst kurz davor von der Polizei abgeholt worden, teilweise nachts, und hätte auch nicht ausreichend Zeit gehabt, alle ihre Habseligkeiten zusammenzupacken.
Das CPT besteht aus Experten des Europarats und hat seinen Sitz im französischen Straßburg. Die Berichte zu den Besuchen sind keine Ermittlungen gegen einen Staat. Sie dienen lediglich dazu, die Einhaltung der Menschenrechte in Gefängnissen in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats zu überprüfen.
Betroffene in Abschiebehaft im ehemaligen Gefängnis in Eichstätt seien erst informiert worden als die Polizei sie abholte, um sie zum Flughafen in München zu bringen, berichtete die Delegation. Aus der Antwort des Bundesjustizministeriums (hier geht es zum Pdf) auf den Report ging hervor, dass die Abschiebung in der Regel eine Woche vor dem Termin angekündigt werden soll – auch den in Haft sitzenden Betroffenen.
Bayern vertrete jedoch die Auffassung, dass den Menschen in Abschiebehaft nicht das genaue Datum genannt werden müsse. Da sie sich in Abschiebehaft befänden, seien sie dadurch über ihre anstehende Ausweisung bereits informiert, hieß es in der Antwort.
Das Anti-Folter-Komitee, das Haftbedingungen in Europa überprüft, bemängelte zudem die Einrichtung des besuchten Abschiebegefängnisses in Eichstätt. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt.
So dürften sie beispielsweise nicht ihre eigene Kleidung tragen und hätten nur eingeschränkten Zugang zu Mehrzweckräumen, um sich die Zeit zu vertreiben. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie der Bericht bemängelte.
In ihrer Antwort erklärte das Ministerium, dass die Männer in Abschiebehaft meist nicht genügend eigene Kleidung besäßen, um diese regelmäßig zu wechseln – deshalb werde auf Kleidung der Haftanstalt zurückgegriffen.
Die in Eichstätt eingerichtete Freizeithalle könne zudem erst länger geöffnet werden, wenn es für die zusätzliche Zeit Sicherheitspersonal gebe. Dass ein direkter Arztbesuch für die Insassen nicht möglich sei, wies das Justizministerium zurück.
Die Delegation forderte in ihrem Bericht, dass an Abschiebungen beteiligte Polizisten eine Kennzeichnung tragen müssen. Bei der begleiteten Ausweisung aus Bayern sei das nicht der Fall gewesen.
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