Abschiebung nach Afghanistan: Am langen Arm Horst Seehofers
Dürfen Mujtaba S. und Ali Merzai in Deutschland bleiben? Ein Mal im Monat geht ein Abschiebeflug nach Afghanistan – trotz instabiler Sicherheitslage.
Kurz herrscht Stille am Telefon. Mujtaba S. schweigt, sammelt sich. Wie es ihm gehe seit dem ersten Abschiebeversuch war die Frage. „Ich kann nicht schlafen“, sagt der 24-Jährige. „Ich habe immer Angst. Immer, seit November 2018.“
Zu diesem Zeitpunkt stempelte die Ausländerbehörde das Wort „ungültig“ in S.’ Duldung. Anfang des Jahres versucht die Polizei dann zum ersten Mal, ihn nach Afghanistan abzuschieben. Doch die Beamten treffen ihn nicht in seinem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft im Allgäu an.
Afghanistan hat Mujtaba S. 2009 verlassen. Damals war er 14 Jahre alt. Der Vater habe Ärger mit den Taliban gehabt, erzählt S. „Wir konnten dort nicht leben.“ Die Familie floh in den Iran. Im Oktober 2015 machten S. und sein zwei Jahre älterer Bruder sich auf den Weg nach Europa, über die Balkanroute nach Österreich und schließlich nach Deutschland. Vier weitere Geschwister und die Eltern sind noch im Iran. „Wir hatten nicht genug Geld für die Schleuser“, sagt S.
Mujtaba S. hat einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zum Elektriker im Iran absolviert. Weil es lange dauert, diese in Deutschland anerkennen zu lassen, hat er hier seinen Hauptschulabschluss nachgemacht. Im September könnte er noch einmal eine Ausbildung zum Elektriker anfangen. Ein Angebot dafür hat er. Doch die Behörden haben ihre Genehmigung verweigert, weil sie ihn abschieben wollen. „In seiner aktuellen Situation ist S. jederzeit gefährdet, abgeschoben zu werden“, sagt seine Anwältin Myrsini Laaser. Und so bleiben die schlaflosen Nächte.
Auch nach der EU-Wahl ist unklar, wie sich Europas Asylpolitik entwickelt. Auf dem Mittelmeer spielen sich derweil täglich neue Dramen ab. Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni berichtet die taz ab dem 3. bis zum 24. Juni schwerpunktmäßig in Berichten, Reportagen, Interviews und Livestreams zu den globalen Flüchtlingszahlen, Protesten und Rettungen auf dem Mittelmeer, der Lage an den EU-Außengrenzen sowie zu den Asyl-Plänen von Innenminister Horst Seehofer. Die gesamte Berichterstattung finden Sie auf taz.de/flucht
Etwa ein Mal im Monat geht ein Abschiebeflug nach Afghanistan, voraussichtlich Ende Juni steht die 25. dieser Sammelabschiebungen an. 2018 wurden insgesamt 284 Menschen zwangsweise in das Krisenland zurückgebracht – das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr und mehr als acht mal so viele wie 2016.
Deutschland schiebt erst seit 2016 wieder Menschen nach Afghanistan ab. Wegen der schlechten Sicherheitslage und nach einem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul wurden die Abschiebungen im Sommer 2017 deutlich beschränkt: auf Gefährder, Straftäter und sogenannte hartnäckige Identitätsverweigerer. Im Juni 2018 jedoch hat die Bundesregierung diese Einschränkung aufgehoben. Und das, obwohl in einem internen Lagebericht des Auswärtigen Amts von einer „weiterhin volatilen Sicherheitslage“ die Rede war.
Abschiebepraxis in den Ländern unterschiedlich
Trotzdem können seither so gut wie alle Afghan*innen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, abgeschoben werden. Theoretisch. Denn in der Praxis halten viele Bundesländer an den Beschränkungen fest.
Berlin etwa hat im Jahr 2018 nur drei volljährige verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Man sehe die Situation dort „nach wie vor und unabhängig vom aktuellen Lagebericht der Bundesregierung als humanitär problematisch an“, heißt es auf Anfrage. Bremen erklärt, Abschiebungen in das Land würden derzeit „grundsätzlich“ nicht durchgeführt – „mit Ausnahme von Straftätern und Gefährdern“.
Auch die meisten anderen Bundesländer geben auf Anfrage der taz an, „nur“ oder zumindest „vorrangig“ Gefährder und Straftäter abzuschieben, einige auch „Identitätsverweigerer“ oder „-täuscher“. Brandenburg hingegen schiebt außerdem „allein reisende erwachsene Männer ohne familiäre Bindungen, ohne Berufsausbildung beziehungsweise berufliche Tätigkeit und ohne sonstige Integrationsleistungen“ ab. In Sachsen stehen „alleinstehende Männer“ generell mit im Fokus. Von dort wurden nach Angaben des Landes 2018 vier Menschen nach Afghanistan abgeschoben, die weder Gefährder noch Straftäter oder Identitätstäuscher waren, außerdem fünf Personen mit einem „offenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“.
Horst Seehofer, Bundesinnenminister
Nur Bayern schiebt ohne Einschränkungen nach Afghanistan ab. Zwar dürfe bei Abschiebungen der Einzelfall „nicht aus dem Blick geraten“, erklärt das bayerische Innenministerium auf Anfrage. Die Behörden hätten deswegen ein „besonderes Augenmerk auf Menschen, die bereits gut integriert sind“. Man habe sich aber der Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Sicherheitslage in Afghanistan „ausdrücklich angeschlossen“ und begrüße, dass die „Beschränkungen bei Rückführungen dorthin nicht mehr gelten“.
Das zeigt sich auch in den absoluten Zahlen. 165 der 284 nach Afghanistan Abgeschobenen im Jahr 2018 kamen aus Bayern. Das sind fast 60 Prozent. Darunter waren mehr als 60 Personen, die weder Straftäter waren noch als Gefährder oder Identitätsverweigerer galten. Auf Platz zwei folgte Baden-Württemberg – mit lediglich 21 Abschiebungen.
Aktivist*innen fordern Abschiebestopp
Solchen Eifer wünscht sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), lange Zeit selber Ministerpräsident Bayerns, wohl bundesweit. Im Sommer 2018 verkündete er zufrieden: „Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 – das war von mir nicht so bestellt – Personen nach Afghanistan zurückgeführt worden. Das liegt weit über dem, was bisher üblich war.“
Wenn es nach Aktivist*innen ginge, würde es gar keine Abschiebungen in das Krisenland geben. „Afghanistan ist nicht sicher“, erklärt Pro Asyl. Die NGO hat von Anfang November 2018 bis etwa Mitte Januar 2019 Medienberichte ausgewertet. An diesen 71 Tagen gab es demnach rund 100 „sicherheitsrelevante Ereignisse“, verteilt auf fast alle afghanischen Provinzen. Darunter waren Bombenexplosionen und Luftangriffe, aber auch Schüsse in einer Schule.
Die UN zählte im Jahr 2018 mehr zivile Todesopfer im Land als jemals seit Beginn der Dokumentation 2009. Unter den 3.804 Opfern waren 927 Kinder – auch das eine Rekordzahl. Der UN-Bericht zeige, „dass das Ausmaß an Schaden und Leid, das Zivilist*innen in Afghanistan zugefügt wird, zutiefst beunruhigend und völlig inakzeptabel ist“, sagte Tadamichi Yamamoto, Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs für Afghanistan.
Mujtaba S. hilft diese Feststellung wenig. Er hofft nun auf die Hilfe der Härtefallkommission. Angesiedelt beim Bayerischen Staatsministerium des Innern macht diese es bei „besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen“ möglich, eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer*innen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Das Gremium achtet besonders darauf, wie lange die betreffende Person schon in Deutschland ist, ob sie familiäre Bindungen hat oder besondere Integrationsleistungen vorweisen kann.
Härtefallgesuch als letzte Chance
Mit 34 Ersuchen befasste die Kommission sich 2017. 16 davon betrafen afghanische Staatsangehörige. Von denen habe der bayerische Innenminister 15 stattgegeben, erklärt eine Sprecherin der Kommission. Den 16. Fall habe man zurückgestellt, um das Ergebnis einer Wiederholungsprüfung abzuwarten. Der Jahresbericht für das Jahr 2018 soll im Juni veröffentlicht werden.
Die Unterstützer*innen von Mujtaba S. haben den Fall des jungen Afghanen an die Kommission herangetragen. Ob diese sich damit befassen wird, ist noch unklar. Zurzeit liegt der Fall beim bayerischen Innenministerium, das prüft, ob es Einwände hat.
Es geht nicht nur um S.’ eigenes Schicksal, sondern auch das seines älteren Bruders, der vor Kurzem eine Ausbildung zum IT-Fachinformatiker begonnen hat: „Wenn ich nach Afghanistan zurück muss, dann würde mein Bruder mit mir kommen“, sagt S. „Er würde mich niemals alleine lassen.“
Das Härtefallersuchen dürfte S.’ letzte Chance sein, in Deutschland zu bleiben. Fragt man ihn, was eine positive Entscheidung der Kommission für ihn bedeuten würde, spricht S. davon, sich einen Job zu suchen, um die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn zu überbrücken. Fast kommt er in Plauderstimmung. Dann zögert er erneut. „Eigentlich würden sie mein Leben retten“, sagt er schließlich.
Bayerischer Flüchtlingsrat vermittelt eine Anwältin
Einer, den das Gremium bereits vor der Abschiebung bewahrt hat, ist Ali Merzai. Zum Schutz seiner Person will der 23-Jährige nicht, dass sein echter Name veröffentlicht wird. Merzai ist seit vier Jahren in Deutschland. Nachts arbeitet er als Schichtleiter in einer Firma, die Züge für die Deutsche Bahn reinigt. Tagsüber holt er seinen Hauptschulabschluss nach. Ihn in einem freien Moment für ein Telefonat abzupassen ist schwierig.
„Mit 15 bin ich mit meiner Mutter und meiner Schwester raus aus Afghanistan“, sagt Merzai. Sie seien in den Iran geflohen, von dort in die Türkei. „Da habe ich meine Mutter und meine Schwester verloren“, sagt er. Die Mutter sei gestorben, die Schwester dort geblieben – auch sie hatten nicht genug Geld für die Schleuser.
Auch Merzai lebt heute in Bayern. 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt. „Bei der Ausländerbehörde haben sie gesagt, ich habe eine Woche Zeit, um nach Afghanistan zurückzugehen“, sagt er. Dafür habe man ihm Geld geboten. „Aber ich kann nicht zurück.“ Er hat das Land als Kind verlassen, genau wie Mujtaba S. Es gebe dort nichts, worauf er ein Leben aufbauen könne, sagt Merzai. Außerdem ist er in Deutschland zum Christentum konvertiert. „Christ zu sein ist sehr schwer in Afghanistan“, sagt er.
Nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, sei er mehrmals bei Freunden zu Besuch gewesen, sagt Merzai. Und mehrmals habe ihm danach die Leitung seines Flüchtlingsheims mitgeteilt, dass die Polizei nach ihm gesucht habe. Er verlor seine Arbeitserlaubnis. Der Bayerische Flüchtlingsrat vermittelte ihn an eine fachkundige Anwältin, mit ihrer Hilfe stellte Merzai einen Asylfolgeantrag. Vor einer Abschiebung war er damit erst einmal geschützt.
Es fehlt die Unterschrift des Innenministers
Diese Zeit nutzte der Flüchtlingsrat, um Dokumente und Stellungnahmen für die Härtefallkommission zusammenzutragen: von Merzais Kirchengemeinde, die bestätigt, dass er immer aktiv an den Gottesdiensten teilnimmt. Von seinem früheren Arbeitgeber, der schildert, dass er ihm deswegen die Sonntage freigegeben hat, und der ihn jederzeit wieder einstellen würde. Im November 2018 dann entschied die Härtefallkommission einstimmig: Merzai darf bleiben. Als letzte Formalie fehlt noch die Unterschrift des Innenministers.
Es ist ein Spiel auf Zeit. „Wenn die Härtefallkommission sich eines Falls angenommen hat, sehen die Behörden in der Regel erst mal von einer Abschiebung ab“, sagt Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat. Das gelte aber nicht für die Phase der Vorprüfung durch das Ministerium. Bei Ali Merzai habe nichts vorgelegen, was Grund für Einwände geboten hätte, sagt Dünnwald. „Aber das Innenministerium hat sich einfach nicht gerührt.“ Stattdessen sei Merzai auch in dieser Zeit für einen Abschiebeflug gesucht worden. „Hätte die Polizei ihn damals angetroffen, wäre er heute nicht mehr hier“, sagt Dünnwald.
Es ist dieses Nicht-Antreffen, dem Bundesinnenminister Horst Seehofer mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz einen Riegel vorschieben will. Im Gesetzentwurf heißt es, Abschiebungen scheiterten häufig an der „Undurchführbarkeit des Aufgreifens der abzuschiebenden Person“. Deswegen soll es künftig deutlich einfacher werden, Abzuschiebende in Haft zu nehmen. Zudem betont das Gesetz, die Preisgabe von Abschiebeterminen – einem Dienstgeheimnis – sei für Amtsträger*innen eine Straftat – bei der sich Dritte der Beihilfe oder Anstiftung schuldig machen können. Aktivist*innen etwa.
Denn: dass Mujtaba S. nicht in seinem Zimmer war, als die Polizei vor der Tür stand, war wohl kaum Zufall. Ebenso wenig, dass Ali Merzai bei einem Freund war, als er zum Abschiebeflug abgeholt werden sollte. Wann die Flieger gehen, wissen sie in der afghanischen Community. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Organisationen wie die Landesflüchtlingsräte die Termine im Netz veröffentlichen.
„Wir warnen immer wieder Geflüchtete, dass sie sich zu bestimmten Zeiten nicht in der Unterkunft aufhalten müssen“, sagt Dünnwald. Er sagt aber auch: „Untertauchen ist in unseren Augen überhaupt keine Lösung.“ Das Gleiche gelte für Institutionen wie das Kirchenasyl. „Aber wir gewinnen dadurch Zeit, um zu prüfen, ob noch irgendwelche juristischen oder humanitären Wege gangbar sind.“
Bayrische Firmen ringen mit Fachkräftemangel
Dafür müsse man etliche Informationen zusammentragen. Etwa, ob Job- oder Ausbildungsangebote oder nachgeholte Schulabschlüsse vorliegen, ob der Betroffene einen Anwalt hat und, wenn nein, wer das übernehmen kann, ob alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und ob es womöglich ärztliche Atteste über den physischen oder psychischen Gesundheitszustand der Betroffenen gibt.
„Bei dem Abschiebeflug im Mai waren allein drei Fälle dabei, wo die Abzuschiebenden schwer psychisch krank waren“, sagt Dünnwald. „Außerdem einer, der gerade eine schulische Ausbildung angefangen hatte, einer, der ein Arbeitsplatzangebot als Maurer hatte, und einer, der Pfleger ist.“ Erst in letzter Minute seien „dank der Interventionen vieler Ehrenamtlicher und einiger Persönlichkeiten“ sowohl der Maurer als auch der Auszubildende wieder aus dem Flieger geholt worden, sagt Dünnwald – „auf persönliche Anordnung des Innenministers“.
Dabei hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erst kürzlich auf den Druck bayerischer Unternehmen reagiert, die mit dem Fachkräftemangel ringen: Gut integrierte Geduldete sollen leichter arbeiten oder eine Ausbildung beginnen dürfen. Für Dünnwald ist das Agieren des Freistaats paradox. „Einerseits will man Härte zeigen, andererseits die ‚guten Leute‘ nicht gehen lassen“, sagt er. „Und letztlich werden immer noch die Leute abgeschoben, die eigentlich dringend gebracht werden.“
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