Abschiebung in Göttingen verhindert: Hinterhalt in der Behörde
Statt über seinen Aufenthaltsantrag zu entscheiden, ließ die Ausländerbehörde einen brasilianischen Studenten festnehmen. Das war rechtswidrig.
Das war 2004. Die Geschehnisse lösten damals landesweit Bestürzung aus, die Regierung in Hannover kündigte eine Untersuchung an. Zwölf Jahre später sorgt ein neuer Abschiebefall in Südniedersachsen für Kritik: Der Versuch der Göttinger Ausländerbehörde, einen brasilianischen Studenten gewaltsam auszuweisen, konnte erst in letzter Minute gestoppt werden.
Der 30-Jährige, der seit November des vergangenen Jahres mit einer legal in Deutschland lebenden Israelin verheiratet ist, war am 29. August in das Amt bestellt worden – vorgeblich, um über seinen vor acht Monaten gestellten Antrag auf Ehegattennachzug zu befinden oder ihm zumindest zu bescheinigen, dass er ihn gestellt habe.
Doch anstelle des Sachbearbeiters wartete die Polizei auf den Mann. Ihr Mandant, berichtet die Rechtsanwältin Silke Schäfer, sei in Handschellen gelegt, von zwei Polizisten und zwei Mitarbeitern des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration abgeführt und zum Flughafen Frankfurt gebracht worden.
Weil Unterstützer schnell aktiv wurden, konnte Schäfer vor Abflug der Maschine einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Diesem wurde stattgegeben: Über den Antrag des Brasilianers sei noch gar nicht entschieden worden, kritisierte das Gericht und verpflichtete die Stadt Göttingen per einstweiliger Anordnung, dem Mann eine vorläufige Duldung zu erteilen.
„Grob rechtswidrig“
Der Betroffene hatte zum Wintersemester 2008/2009 ein Medizinstudium an der Göttinger Universität begonnen, musste es wegen persönlicher Notlagen aber mehrfach unterbrechen. Zunächst zog er sich während eines Praktikums eine Schnittverletzung zu, die eine teilweise Lähmung seiner Hand zur Folge hatte. Dann starben Vater und Bruder bei einem Unfall in Palästina. Schließlich erkrankte seine damalige Partnerin an Krebs. Weil sich sein psychischer Zustand verschlechterte, musste er eine Therapie beginnen.
Wegen mangelnder Fortschritte im Studium lehnte die Ausländerbehörde schließlich eine weitere Aufenthaltserlaubnis ab. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt Recht: Da der Mann sein Studium nicht mehr in einem angemessenen Zeitraum beenden könne, habe er keinen Anspruch auf eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Kurz vor diesem Gerichtsurteil hatte der Student jedoch einen Antrag auf Ehegattennachzug gestellt, um legal hier bleiben zu können.
Die Grüne Jugend Göttingen bezeichnet das Vorgehen der Ausländerbehörde – sie liegt im Verantwortungsbereich des Grünen-Ordnungsdezernenten – als „grob rechtswidrig“. Die Festnahme eines Menschen in den Räumen der Stadt sei „ein Unikum in den letzten Jahren“.
Auch Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat ist aus den vergangenen Jahren kein Fall bekannt, in dem ein Flüchtling während eines Behördentermins abgeschoben wurde. Er verweist allerdings auf die ebenfalls rechtswidrige Abschiebung einer tschetschenischen Mutter und ihrer beiden Kinder durch den Kreis Gifhorn. Sie waren von zuhause abgeholt worden, obwohl ein Gericht die Ausweisung zuvor untersagt hatte.
In Göttingen hat Anwältin Schäfer Strafanzeige gegen einen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde und gegen dessen Vorgesetzten erstattet. Die Anzeige richtet sich auch gegen die beiden Polizisten und Beamten des Bundesamtes. Die Juristin fordert zudem personelle Konsequenzen im Rathaus. Es sei nicht hinzunehmen, dass eine Behörde einen Aufenthaltserlaubnisantrag ignoriere und stattdessen „heimtückisch eine Abschiebung eingeleitet“ habe.
Die Behörde selbst räumte inzwischen ein, die Abschiebung sei nicht rechtmäßig gewesen. Es werde künftig bei Terminen in der Ausländerbehörde keine Festnahmen zur Abschiebung mehr geben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung