Abschaffung des Paragrafen 219a: SPD will doch eigenen Antrag
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche sind strafbar. Darunter fallen auch Informationen. Nach Grünen, FDP und Linken beantragt nun auch die SPD eine Änderung.
„Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedlichen Auffassungen in der Sache bestehen bleiben“, so Högl. Dennoch solle die inhaltliche Arbeit zügig weitergehen. „Daher haben wir mit der Union besprochen, dass wir unseren Gesetzentwurf jetzt einbringen werden.“ Beschlossen hatte ihn die SPD-Fraktion bereits im Dezember.
Im Februar hatte das Parlament zunächst Vorlagen der Linken, der Grünen und der FDP beraten, die den einschlägigen Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches abschaffen oder ändern wollen. Die Unionsfraktion hatte beschlossen, nicht in Gespräche mit anderen Fraktionen einzutreten, die eine Änderung des Paragrafen 219a zum Ziel hätten.
Högl sagte, jetzt gehe man auf der Basis von vier Fraktions-Entwürfen unabhängig von der künftigen Regierungskonstellation in der nächsten Sitzungswoche in das weitere Verfahren. „Uns ist wichtig, dass wir am Ende eine Lösung haben, die es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, objektiv über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nicht mehr und nicht weniger“, sagte die SPD-Politikerin.
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