Abschaffung der Störerhaftung: Koalition einigt sich auf WLAN-Gesetz
Mit dem neuen Gesetz müssen WLAN-Betreiber künftig nicht mehr befürchten, für die Vergehen von Nutzern ihres Internetzugangs haftbar gemacht zu werden.
Die Koalition habe sich nun auf „lediglich eine Klarstellung“ geeinigt, berichtete das Handelsblatt. So solle noch deutlicher gemacht werden, dass WLAN-Betreiber wie Hotels auch weiterhin eigene Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorschaltung eines Passworts nutzen dürfen, wenn sie das wollen – sie müssen aber nicht.
Die nun erreichte Einigung nahm Monate in Anspruch; zuletzt hatte es laut Handelsblatt Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD gegeben, so dass unklar war, ob das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
WLAN-Betreiber sollen mit dem geplanten Gesetz künftig vor Unterlassungsforderungen geschützt sein, die bislang noch daraus entstehen können, dass Gäste ihr Angebot für illegale Downloads oder ähnliche Zwecke nutzen. Das gilt auch für die damit zusammenhängenden Abmahnkosten. Sie müssen ihr Netz auch nicht verschlüsseln, den Zugriff auf Nutzer mit einem Passwort beschränken oder deren Identität überprüfen.
Die Regierung erhofft sich durch die Änderung des Telemediengesetzes einen Schub für die Verbreitung öffentlich verfügbarer unverschlüsselter WLAN-Netze. Über sie können Menschen mit ihren Smartphones oder anderen mobilen Geräten von unterwegs ins Internet gehen. Das gilt in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft als immer wichtiger.
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