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Abmahnungen wegen Filesharing 2013Viel Post für Serienjunkies

Mehr als 100.000 Abmahnungen wurden im Jahr 2013 verschickt, schätzt eine Initiative. Populär waren US-Serien und Blockbuster.

Meist im Visier: Nutzer, die Dateien über Seiten wie „The Pirate Bay“ tauschen. Bild: dpa

BERLIN taz | „How I Met Your Mother“, Staffeln 8 und 9, der Kinofilm „Iron Man 3“ oder Culcha Candelas „Monsta“: Wer sich 2013 diese Dateien von Filesharing-Plattformen geholt hat, hat wahrscheinlich Post bekommen. Die Dateien finden sich auf der Hitliste der Initiative gegen den Abmahnwahn (IGGDAW). Das heißt: Im vergangenen Jahr wurden besonders viele Menschen für den Tausch dieser Dateien abgemahnt.

Fast 44 Prozent aller Abmahnungen gingen dem Bericht der IGGDAW zufolge auf Spielfilme und TV-Serien zurück. Meist waren es Blockbuster wie „Iron Man 3“, der „Der Hobbit“ oder TV-Hits wie „How I Met Your Mother“ und „Homeland“, aber auch B-Movies. Auf den weiteren Plätzen folgen Pornos mit 24 Prozent und Musikdateien mit 23 Prozent.

Die Zahlen der IGGDAW ergeben sich aus einer Umfrage bei Anwaltskanzleien, die Abgemahnte vertreten, aus Meldungen von Nutzern und der Auswertung von einschlägigen Blogs und Foren. „Wir nutzen Erfahrungswerte, um die Meldungen hochzurechnen“, sagte IGGDAW-Sprecher Fred-Olaf Neiße. „Aus Abmahnkanzleien haben wir mehrmals die Rückmeldung bekommen, dass die Größenordnungen stimmen.“

Die Gruppe kommt so auf eine Gesamtzahl von knapp 109.000 verschickten Abmahnungen, die insgesamt 86 Millionen Euro von den Angeschriebenen einforderten. Beide Zahlen liegen nur knapp unter denen des Jahres 2012 (Abmahnungen: 110.000, Forderung: 87 Millionen Euro). „Wir glauben, dass sich die Zahl der Abmahnungen in den kommenden Jahren in dieser Größenordnung einpendeln wird“, kommentierte Neiße die Zahl. Laut IGGDAW zahlten rund 15 Prozent der Abgemahnten die geforderte Summe.

Neu waren 2013 die Abmahnungen wegen Streaming: Die Kanzlei „Urmann + Collegen“ schickte Tausenden Internetusern Abmahnungen, weil sie angeblich Pornofilme auf einer Streamingplattform geguckt hatten. Zuletzt stellte das Landgericht Köln fest, dass die Zuordnung von realen Namen zu den IP-Adressen rechtswidrig war. Dennoch reichte die Aktion, um „Urmann + Collegen“ in der Liste der aktivsten Abmahnkanzleien der IGA von ganz hinten auf den dritten Platz zu katapultieren.

Für das kommende Jahr erwartet IGGDAW-Sprecher Neiße gleichbleibende Zahlen. Zwar habe ein neues Gesetz die Höhe von Anwaltsgebühren auf rund 150 Euro begrenzt, wenn es sich bei den Abgemahnten um Privatpersonen handele. „Aber die Gesamtsumme ist auch danach bei rund 800 Euro geblieben“, sagt Neiße. „Da haben die Kanzleien einen Weg drum herum gefunden.“

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7 Kommentare

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  • H
    Hodor

    1.:

    Die deutsche Abmahnmafia (ich halte "paralegales Erpressungswesen" für eine ganz zutreffende Beschreibung) wurde unter Rot-Grün eingeführt.

     

    Unter schwarz-gelb selbstverständlich munter weitergeht. Irgendwie sind das ja alles Anwaltsparteien.

     

    Auf die 2-3 Alibi-Kampagnen um den (natürlich nur ganz, ganz ganz wenigen Mißbrauch) „einzudämmen“, geht ja schon der Artikel ein. Alles totale PR Nummern auf Ansage. Das jeweillige Gesetzesloch immer gleich passend mitgeliefert.

     

    2.: Yepp, mindestens so interessant wie das „wieviele“ ist das wofür. Daß Nutzer von one-click-hostern abmahnerpresst wurden habe ich bis heute noch NIE gehört. Dieser Umstand wird in den üblichen Angstmachartikeln, und leider sogar bei der TAZ, immer geflissentlich vergessen.

     

    3.: Tipp für die (grundsätzlich vollkommen legale Nutzung von one-click hostern):

     

    Frust mit DLCs auspacken, Stückelung, Entpacken, Downloads, Reconnect, blablabla?

     

    JDownloader ist ein kostenloses, legales, open-source Werkzeug, welches das alles handelt.

  • Dabei gibt es heute wirklich günstige online Videoverleihe. Wer heute noch Filme illegal runterlädt, dem kann man wohl nicht helfen.

  • Wer ohne Proxy sowas tut verdient es eigentlich nicht besser...und wer in Zeiten von One-Click-Hostern noch Torrents benutzt (Hochladen ist strafbar), dem ist halt nicht zu helfen...

    • @Der Kommentator:

      Vernünftige Geschwindigkeiten kriegt man bei beidem nur, wenn man dafür zahlt. Es möchte halt nicht jeder für illegale Inhalte bezahlen.

       

      Abgesehen davon sind Filehoster unglaublich nervig mit ihren zerstückelten Dateien und Passwörtern und Fakes. Ja, kann man alles vermeiden wenn man genügend Aufwand treibt, aber das sollte als Grund eigentlich schon reichen, weil du dich ja zu wundern scheinst, warum es überhaupt noch Leute auf Piratebay verschlägt.

      • A
        Abgemahnter
        @Christian:

        und @DER KOMMENTATOR: Man kann auch Abmahnungen bekommen, ohne dass man etwas herunter- oder hochgeladen hat. Ist mir schon passiert.

         

        Im Grunde geht's bei der Abmahnerei nicht um die vermeintliche Rechteverletzung sondern darum, dass etwa 10% der Leute vor Schreck zahlen - weil sie Angst haben, dass es für sie sonst ruinös teuer wird. Wer hat denn so viel Ahnung von dem was online passiert, dass er sich zutraut, vor Gericht seine eigene Unschuld zu belegen (Stichwort: Beweislastumkehr) und auch noch ein von der abmahnenden Kanzlei bestelltes Gericht (Stichwort: Fliegender Gerichtsstand) davon zu überzeugen? Anwälte und Gutachter können durch die Instanzen schnell ein Jahresgehalt kosten. Und wer kann schon sicher sein, dass nicht die eigenen Kinder, Ehepartner, WG-Mitbewohner, Gäste (Stichwort: Störerhaftung) ... doch mal irgendwo falsch geklickt und was gestartet haben?

         

        Im Grunde ist das eine legalisierte Form von Schutzgelderpressung, was da passiert: Zahl mir 800,- und ich bewahr' Dich vor größerem Schaden (den ich Dir sonst zufügen würde). Böse ist, dass Gerichte und Staat dabei mitmachen.

    • J
      John
      @Der Kommentator:

      Bei Musik stimme ich Ihnen vollkommen zu, bei Kinofilmen ggf. ebenso. Aber One-Klick-Hoster sind ohne Premiumdienste der Horror, versuchen Sie mal, einen FullHD-Film gesplittet auf gefühlte 300 * 100 MB Parts mit 30 kb/s zu saugen. Da greift man lieber zu Torrent. Bei Pornofilmen sowieso, abgemahnt werden Benutzer afaik ohnehin nur für jene, deren Rechte in der Hand deutscher Rechteinhaber stecken.

       

      Aber ganz ehrlich: Bevor ich für Premium-Filehoster-Service bezahle, nur um mir HD-Filme herunterladen zu können, spar ich mir das Geld und kaufe sie mir. Oder mach ein Abo bei einer Pornoseite.

  • P
    Philipp

    Wer macht denn heute noch ernsthaft Filesharing bei illegalen Dateien?