Abmahnungen wegen Filesharing 2013: Viel Post für Serienjunkies
Mehr als 100.000 Abmahnungen wurden im Jahr 2013 verschickt, schätzt eine Initiative. Populär waren US-Serien und Blockbuster.
BERLIN taz | „How I Met Your Mother“, Staffeln 8 und 9, der Kinofilm „Iron Man 3“ oder Culcha Candelas „Monsta“: Wer sich 2013 diese Dateien von Filesharing-Plattformen geholt hat, hat wahrscheinlich Post bekommen. Die Dateien finden sich auf der Hitliste der Initiative gegen den Abmahnwahn (IGGDAW). Das heißt: Im vergangenen Jahr wurden besonders viele Menschen für den Tausch dieser Dateien abgemahnt.
Fast 44 Prozent aller Abmahnungen gingen dem Bericht der IGGDAW zufolge auf Spielfilme und TV-Serien zurück. Meist waren es Blockbuster wie „Iron Man 3“, der „Der Hobbit“ oder TV-Hits wie „How I Met Your Mother“ und „Homeland“, aber auch B-Movies. Auf den weiteren Plätzen folgen Pornos mit 24 Prozent und Musikdateien mit 23 Prozent.
Die Zahlen der IGGDAW ergeben sich aus einer Umfrage bei Anwaltskanzleien, die Abgemahnte vertreten, aus Meldungen von Nutzern und der Auswertung von einschlägigen Blogs und Foren. „Wir nutzen Erfahrungswerte, um die Meldungen hochzurechnen“, sagte IGGDAW-Sprecher Fred-Olaf Neiße. „Aus Abmahnkanzleien haben wir mehrmals die Rückmeldung bekommen, dass die Größenordnungen stimmen.“
Die Gruppe kommt so auf eine Gesamtzahl von knapp 109.000 verschickten Abmahnungen, die insgesamt 86 Millionen Euro von den Angeschriebenen einforderten. Beide Zahlen liegen nur knapp unter denen des Jahres 2012 (Abmahnungen: 110.000, Forderung: 87 Millionen Euro). „Wir glauben, dass sich die Zahl der Abmahnungen in den kommenden Jahren in dieser Größenordnung einpendeln wird“, kommentierte Neiße die Zahl. Laut IGGDAW zahlten rund 15 Prozent der Abgemahnten die geforderte Summe.
Neu waren 2013 die Abmahnungen wegen Streaming: Die Kanzlei „Urmann + Collegen“ schickte Tausenden Internetusern Abmahnungen, weil sie angeblich Pornofilme auf einer Streamingplattform geguckt hatten. Zuletzt stellte das Landgericht Köln fest, dass die Zuordnung von realen Namen zu den IP-Adressen rechtswidrig war. Dennoch reichte die Aktion, um „Urmann + Collegen“ in der Liste der aktivsten Abmahnkanzleien der IGA von ganz hinten auf den dritten Platz zu katapultieren.
Für das kommende Jahr erwartet IGGDAW-Sprecher Neiße gleichbleibende Zahlen. Zwar habe ein neues Gesetz die Höhe von Anwaltsgebühren auf rund 150 Euro begrenzt, wenn es sich bei den Abgemahnten um Privatpersonen handele. „Aber die Gesamtsumme ist auch danach bei rund 800 Euro geblieben“, sagt Neiße. „Da haben die Kanzleien einen Weg drum herum gefunden.“
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