Abgeordnetengesetz in Bayern: Cousinen dürfen nicht
Die Verwandtenaffäre hat das Ansehen des bayerischen Landtags deutlich beschädigt. Nun wird das Abgeordnetengesetz drastisch verschärft.
MÜNCHEN dpa | Nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag soll das neue Abgeordnetengesetz noch schärfer ausfallen als ursprünglich geplant. Darauf verständigten sich die Spitzen von CSU, SPD, Grünen und FDP bei einem Treffen im Münchner Maximilianeum am Mittwochabend.
Künftig sollen die Abgeordneten keine Familienmitglieder bis zum vierten Verwandtschaftsgrad mehr anstellen dürfen – das betrifft Cousinen und Vettern. Ursprünglich war nur ein Verbot bis zum dritten Verwandtschaftsgrad geplant.
Allerdings ist es den insgesamt fünf Fraktionen nicht gelungen, in dieser Frage mit einer Stimme zu sprechen. Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger geht die neue Regelung zu weit. „Das wäre ein Riesenberufsverbot für sehr viele Leute“, kritisierte er. Die ursprüngliche Hoffnung war, mit einer gemeinsam Verabschiedung des Gesetzes an diesem Donnerstag das Ansehen des Landtags wieder zu heben.
Auch in einem zweiten Punkt wird das neue Abgeordnetengesetz rigider als geplant: Künftig dürfen die Abgeordneten nämlich auch bis zum dritten Verwandtschaftsgrad keine Familienmitglieder anderer Abgeordneter mehr anstellen.
Lediglich zwei Verstöße
Insgesamt 79 Landtagsabgeordnete hatten seit dem Jahr 2000 Ehefrauen oder Kinder als Bürohilfen angeheuert. Dies war nach bayerischem Abgeordnetengesetz rechtens, hat aber trotzdem eine Welle der Empörung ausgelöst. Nach jetzigem Kenntnisstand waren unter den 79 Abgeordneten nur zwei, die möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben: der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid und Georg Winter, der frühere Vorsitzende des Haushaltsausschusses.
Weiter diskutiert wird über die künftigen Regeln für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Einigkeit besteht darin, dass Verstöße gegen die Veröffentlichungspflicht künftig hart bestraft werden können. Wenn ein Abgeordneter falsche Angaben über die Höhe seiner Einkünfte macht, kann ihm die Hälfte seiner jährlichen Diäten gestrichen werden. Diskutiert wird noch, wie genau das Einkommen künftig offen gelegt werden muss.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert