Aberechnungsbetrug Schnelltests: Bessere Kontrollen geplant
Nach Betrugsfällen bei Coronaschnelltests wollen die Regierungen von Bund und Ländern Konsequenzen ziehen und die Schnelltest-Verordnung anpassen.
„Diese kriminellen Machenschaften“ seien nicht hinnehmbar, sagte Hanno Kautz, Sprecher im Gesundheitsministerium, im Anschluss in der Bundespressekonferenz in Berlin. Er betonte aber, dass es „ein Erfolg“ sei, in so kurzer Zeit eine Infrastruktur für Coronatestzentren aufgebaut zu haben. Er erinnerte daran, dass es auch „viele seriöse Testzentren“ gäbe. „Betrug ist Betrug“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. „Und wo Betrug geschieht oder wo Betrugsverdacht im Raum steht, muss dem nachgegangen werden, muss das geahndet werden und wird das auch geschehen.“ Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll nun beraten werden, wie das konkret aussehen kann.
Um die Kontrollmöglichkeiten künftig zu verbessern, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen etwa die Sachkosten für gekaufte Tests mit den abgerechneten Tests abgleichen. Auch die Finanzämter könnten in die Kontrollen miteinbezogen werden, „indem man die Testzentren privater Anbieter verpflichtet, Steuer-IDs weiterzugeben“, sagte Kautz. Die Testzentren könnten eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorlegen müssen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen. Eine Onlineregistrierung reiche dafür nicht.
Durch Recherchen der Süddeutschen Zeitung und der ARD war bekannt geworden, dass einige Teststellen eine viel zu hohe Zahl an durchgeführten Bürgertests an die Kassenärztlichen Vereinigungen meldeten. Bislang können die Testzentren bis zu 18 Euro für Material und die Durchführung der Tests abrechnen. Nun hat Gesundheitsminister Spahn angedeutet, dass der Abrechnungsbetrag gesenkt werden soll. In der Diskussion um Abrechnungsbetrug war vor allem strittig, wer für die Kontrollen zuständig ist. Bund, Länder und die Kassenärztlichen Vereinigungen sahen die Schuld jeweils nicht bei sich.
Der Gesundheitsminister sieht die lokalen Behörden in der Pflicht. Es müsse vor Ort kontrolliert werden, sagte er im Deutschlandfunk. Ein Testzentrum könne nur einrichten, „wer ausdrücklich beauftragt worden ist von einer Behörde vor Ort“. Dies seien in der Regel Gesundheitsämter oder Ordnungsämter. Zudem müssten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungen der Testzentren genauer anschauen.
Der Städte- und Gemeindebund sieht aber weiterhin den Bund in der Pflicht, für angemessene Kontrollen zu sorgen. „Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Rheinischen Post. (mit dpa)
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