ARD-Doku über KZ-Aufseherin: Nie mehr angeklagt
Vor mehr als 40 Jahren starb die KZ-Oberaufseherin Johanna Langefeld. Ihre früheren Opfer zeigen in diesem Film eine erstaunliche Sicht auf sie.
Nun hat gerade in der vergangenen Woche das Hamburger Landgericht den heute 93-jährigen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof, Bruno D., zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Mehrzahl derer, die in den Konzentrationslagern schuldig geworden sind, wird nicht verurteilt werden, weil sie alle längst verstorben sind.
Die Dokumentarfilmerin Gerburg Rohde-Dahl hält Curt Becker, ehemaliger Staatsanwalt, Ermittler zum KZ Ravensbrück in den Jahren 1963 bis 1972, ein Dokument vor, aus dem die Einstellung der Ermittlungen gegen 209 Diensthabende aus Auschwitz hervorgeht. „… weil man ihre Personalien nicht finden konnte.“ – „Ich folgere daraus, dass man zu der Zeit hier in Deutschland kein großes Interesse hatte an der Verfolgung von diesen Tätern“, sagt sie. „Also, das ist ein zu pauschales Urteil. So würde ich’s nicht sehen“, sagt er.
Eine, die auch nie verurteilt wurde, ist Johanna Langefeld, über die der Historiker Johannes Schwartz berichtet, sie sei „die erste Oberaufseherin überhaupt in drei Frauenkonzentrationslagern“ gewesen. „Sie hat die Geschichte der Frauenkonzentrationslager auch über den längsten Zeitraum geprägt“, sagt Schwartz, „und hat diese Frauenkonzentrationslager auch nach ihren Vorstellungen mitgestaltet.“ Über die andere Oberaufseherin von Ravensbrück und Auschwitz, die 1948 in Krakau gehängte Maria Mandl, ist 2014 bereits der Dokumentarfilm „Pechmarie“ entstanden. Nun haben sich Rohde-Dahl und ihr polnischer Kollege Władek Jurkow also Johanna Langefeld vorgenommen.
Auch sie sollte in Krakau vor Gericht gestellt werden, floh aber im Dezember 1946. Und zwar halfen ihr – und das ist der Punkt, der Hammer – ehemalige polnische Gefangene aus Ravensbrück in einer konspirativen Aktion zur Flucht. Versteckten sie elf Jahre lang in Polen, bis sie zurückkonnte nach Deutschland, wo sie ihrer früheren Sekretärin in Ravensbrück, Margarete Buber-Neumann, anvertraut haben soll, dass sie für ihre Taten im Gefängnis büßen wolle, zwei Jahre lang. Ob das das Maß ist für KZ-Täter?
Von den Opfern geschützt
Im Falle von Bruno D. lassen sich die zwei Jahre wohl damit erklären, dass dies die maximale Strafe ist, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Buber-Neumann hat unter das maschinengeschriebene Manuskript zu ihrem Langefeld-Porträt (veröffentlicht im Buch „Die erloschene Flamme“) von Hand notiert, mit Bleistift: „Und wurde hier nie mehr angeklagt!“ Wie so viele.große
Nicht dass die überzeugte Nationalsozialistin und Antisemitin davongekommen und zeitlebens (1900–1974) nie bestraft wurde, macht den Fall Johanna Langefeld so besonders, sondern dass sie ausgerechnet von ihren Opfern vor der wahrscheinlichen Todesstrafe bewahrt wurde: „Ich stelle mir bis heute die Frage, warum“, formuliert die polnische Historikerin Barbara Oratowska die Frage, die auch dem Film zugrunde liegt. Der ist keine Dokumentation, sondern ein Dokumentarfilm, der auf einen einordnenden, alles erklärenden Off-Kommentar verzichtet.
Von einem behutsam inszenierten „Epilog“ abgesehen, gibt es nur Interviews – teilweise solche, die die Filmemacherin Loretta Walz schon in den 1990er Jahren geführt hat. „Nur fünf Personen wussten davon. Die letzte ist vor zwei Jahren gestorben“, sagt die ehemalige Gefangene Stanisławą Osiczko über die Befreiungsaktion. In weniger als zehn Jahren wird es keine Zeitzeugen mehr geben, weder Täter noch Opfer.
„Die Aufseherin – Der Fall Johanna Langefeld“, 28.7., 22.45 Uhr, ARD
Also: Warum? Warum nur haben ihre ehemaligen KZ-Gefangenen der Oberaufseherin Langefeld das Leben gerettet und die Freiheit geschenkt? Rohde-Dahl und Jurkow breiten in aller Ausführlichkeit die furchtbaren Bedingungen in Ravensbrück aus, das wie Stutthof, und anders als Auschwitz (Birkenau), kein Vernichtungslager war. Sie waren nichtsdestoweniger entsetzlich. Am Ende läuft es darauf hinaus, dass die einzige Heldentat der Johanna Langefeld die war, ein bisschen weniger furchtbar gewesen zu sein als die meisten anderen Aufseherinnen. Eine der Erzählungen über sie geht so, dass sie einige Hebel in Bewegung gesetzt haben soll, um ein Mädchen vor der bereits befohlenen Erschießung zu bewahren. Bei der Mutter des Mädchens hat sie es gar nicht erst versucht.
In einer früheren Version dieses Beitrags wurde die abgebildete Frau als Johanna Langefeld identifiziert. Das ist falsch. Es handelt sich um die Zeitzeugin Zofia Osiczko.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Ärzteschaft in Deutschland
Die Götter in Weiß und ihre Lobby
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid