A 100: Senat bremst Kläger aus

Senatskanzlei droht Bürgermeister Schulz: Wenn dessen Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Autobahn prozessiert, muss Schulz eventuell persönlich zahlen.

Die A100 sei "im Gesamtinteresse der Stadt", glaubt die Senatskanzlei. Bild: dpa

Die Senatskanzlei droht dem Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne): Wenn sein Bezirk weiter gegen die Autobahn 100 klagt, muss er gegebenenfalls persönlich die Kosten zahlen. Die Senatskanzlei von Klaus Wowereit (SPD) fordert in dem Schreiben, das der taz vorliegt, „dass der Bezirk von einer weiteren Klage absieht. Sollte der Bezirk dennoch Klage erheben, sehe ich mich veranlasst, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht gegen Sie zu prüfen. Gegebenenfalls werden Sie für die entstandenen Kosten in Regress genommen.“

Die Senatskanzlei argumentiert, „dass eine Klage vor dem Landesverfassungsgerichtshof unzulässig ist und darüber hinaus dem dringenden Gesamtinteresse Berlins am Ausbau der A 100 widerspricht“. Zu den Dienstpflichten eines Bezirksbürgermeisters gehöre „auch die gewissenhafte Überprüfung der Erfolgsaussichten von Klagen“. Die Senatskanzlei verweist darauf, dass zuletzt das Bundesverwaltungsgericht eine Klage des Bezirks abgelehnt hatte.

Franz Schulz sagt, er sei völlig empört gewesen, als er den Brief las: „So etwas ist mir in 20 Jahren Tätigkeit beim Bezirk noch nicht passiert.“ Er empfinde das Schreiben der Senatskanzlei als „Maulkorb“ und meint: „Das ist der Versuch, eine andere politische Meinung zum Schweigen zu bringen.“

Eine Vorabprüfung durch die Senatskanzlei, ob eine Klage zulässig ist, ist zudem gar nicht notwendig. „Wenn jemand Klage beim Landesverfassungsgerichtshof erhebt, prüft das Verfassungsgericht selbst, ob die Klage zulässig ist oder ob die Klage offensichtlich unbegründet ist“, erklärt Margret Diwell, die bis März Präsidentin des Landesverfassungsgerichts war. Wenn das der Fall ist, bekomme der Kläger – hier also der Bezirk – einen entsprechenden Hinweis.

Oliver Igel, SPD-Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, kritisiert den Brief der Senatskanzlei: Das sei ein „unglückliches Vorgehen“, sagt er. „Ich erwarte, dass so etwas erst mal auf friedlichem Wege geklärt wird.“ Auch wenn der Brief der Senatskanzlei beamtenrechtlich richtig sei, könne er die öffentliche Diskussion über die Verlängerung der Autobahn neu „befeuern“ und den Eindruck entstehen lassen, dass der Bezirk unterdrückt werde.

„Beide Seiten schaukeln sich hoch“, sagt auch Christian Hanke, SPD-Bezirksbürgermeister von Mitte. Das Verhalten des Bezirkes sei ohne Zweifel eine Provokation, glaubt Hanke. „Die Senatskanzlei hingegen sagt: Entweder tanzt du als Bezirk nach unserer Pfeife – oder es gibt die Keule.“ Doch letztendlich tue der Regierende Bürgermeister nur seine Pflicht, weil es bei der Klage um Steuermittel gehe. „Wir Bezirke sind eine nachgeordnete Verwaltungseinheit“, stellt Hanke klar. Tatsächlich ist das Land Berlin eine Einheitsgemeinde: Die Bezirke sind keine unabhängigen Gemeinden, sondern Verwaltungseinheiten des Landes. Das Land hat damit erheblich größere Möglichkeiten, auf die Bezirke Einfluss zu nehmen.

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