4 Monate LADG Berlin: Die Polizei ist Spitze
Vier Monate Landesantidiskriminierungsgesetz: Die befürchtete Klagewelle blieb aus. Und es zeigt sich: Auch Corona hat einen Diskriminierungseffekt.
Was herrschte für eine Aufregung bei der Verabschiedung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) Anfang Juni dieses Jahres. Eine „Klagewelle“ werde es geben, jammerten Polizeigewerkschafter, die Polizeichefin und Oppositionspolitiker: Polizisten könnten ihre Arbeit nicht mehr machen, weil ihnen nun jeder Clanchef Rassismus vorwerfen könne.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte das bundesweit einmalige Gesetz, das BürgerInnen vor Diskriminierung durch Behörden schützen soll, schlicht für überflüssig, andere Bundesländer drohten, keine PolizistInnen mehr in die Hauptstadt zu entsenden.
Gut vier Monate später ist festzuhalten: Die befürchtete „Klagewelle“ ist ausgeblieben. Bei der zuständigen Justizverwaltung, genauer: der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) beziehungsweise der neu eingerichteten Ombudsstelle für das LADS, sind seit Inkrafttreten 104 Beschwerden eingegangen. Sie betreffen alle Bereiche staatlichen Handelns: von Standes-, Jugend- und Sozialämtern über Jobcenter, Gerichte, Schulen und Volkshochschulen bis zum Studierendenwerk.
Keine Behörde habe bislang mehr als 3 Beschwerden verursacht, erklärt Sebastian Brux, Sprecher von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), auf taz-Anfrage. „Ausnahmen sind die Polizei mit 17 und die Berliner Verkehrsbetriebe mit 7 Beschwerden.“
Auch Schadensersatz möglich
Mit dem LADG haben BürgerInnen erstmals die Möglichkeit, rechtlich gegen eine Diskriminierung durch Behörden vorzugehen. Sogar Schadensersatz ist theoretisch drin.
Das Gesetz schließt nach Ansicht von Befürwortern eine wichtige Schutzlücke, denn das 2006 verabschiedete bundesweite Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt nur für den privatrechtlichen Bereich, etwa bei Arbeitsverhältnissen oder gegenüber Vermietern. Die neue Ombudsstelle hat ein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht bei betroffenen Behörden. Auch die Möglichkeit des Verbandsklagerechts besteht, sodass Betroffene eine Klage mit Unterstützung eines Antidiskriminierungsvereins gemeinsam durchstehen können.
Laut Brux gab es die meisten Beschwerden aufgrund einer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft (20) oder Behinderung (20), chronischer Erkrankung (12) oder des Geschlechts (12). Fünf betrafen eine „rassistische Zuschreibung“ (das LADG verwendet diese Formulierung anstelle des Begriffs „Rasse“), drei eine antisemitische Zuschreibung. Etwa die Hälfte der Beschwerden, so Brux, werde als möglicherweise berechtigt angesehen „und gibt Anlass zu einer weiteren Überprüfung“, etwa durch Einholen von Stellungnahmen und weitere „Sachaufklärung“. Abschließend geklärt sei noch kein Fall.
Als Beispiel für Beschwerden über die Polizei nannte Brux unter anderem Einsätze bei Ruhestörung: Nachbarn riefen die Polizei, die dann „unfreundlich und aggressiv“ reagiert habe. „Hier wurden Diskriminierungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nichtdeutscher Herkunft oder der sexuellen Orientierung geltend gemacht.“
Bei der Antidiskriminierungsberatung des Türkischen Bundes (ADNB-TBB), einer der wichtigsten Beratungsstellen der Stadt für MigrantInnen, sind bis dato 29 Beschwerden eingegangen, heißt es auf taz-Anfrage: Davon beträfen neun ein Amt oder eine Behörde, acht eine Uni oder Schule, acht die Polizei, drei die BVG. Laut Jeff Klein, dem Leiter des Antidiskriminierungsprojekts „Each one“ des Vereins Eoto, der sich um das Empowerment Schwarzer Menschen kümmert, sind dort bislang vier potenziell LADG-relevante Beschwerden eingegangen, in zwei Fällen seien PolizistInnen involviert.
Doch auch wenn die Polizei also tatsächlich am häufigsten im Fokus steht: „Was man bislang sieht, ist nicht unbedingt repräsentativ“, betonte die neue Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher, gegenüber der taz. Dazu sei das Ganze noch zu neu, die Beschwerden noch nicht gründlich evaluiert. Eines aber zeichne sich schon ab: „Diskriminierung findet überall statt, ist etwas ‚Normales‘, mit dem wir einen Umgang finden müssen.“
Eine weitere Erkenntnis nach vier Monaten LADG: Auch Corona hat einen Diskriminierungseffekt. Sowohl ADNB als auch Eoto wurden Fälle von rassistischem Verhalten von PolizistInnen in Bezug auf das eingeschränkte Versammlungsrecht gemeldet. Laut Klein berichteten ZeugInnen oder Betroffene, dass im ersten Lockdown Polizei im Görlitzer Park aggressiv gegen nicht-weiße Gruppen vorging: „BIPoC-Familien wurde nicht geglaubt, dass sie Familien sind und in einem Haushalt leben, weil sie viele waren.“
Auch bei LADS und Ombudsstelle gingen Beschwerden wegen Corona ein, so Liebscher. Etwa darüber, dass viele Behörden nur noch online erreichbar sind. „Ältere oder sehbehinderte Menschen sind oft auf telefonische Auskunft oder persönliche Beratung angewiesen.“ Auch die Maskenpflicht führe zu Beschwerden: teils berechtigt, so Liebscher, etwa wenn Menschen aus Krankheits- oder Behinderungsgründen keine Maske tragen dürfen und Busfahrer sie deshalb nicht mitnehmen wollen.
Es gebe aber auch eine nicht geringe Zahl von „Querdenkern bis Verschwörungstheoretikern, die sich durch die Maskenpflicht diskriminiert fühlen beziehungsweise durch die Polizei“, die auf deren Einhaltung achte. Solche unberechtigten Beschwerden hätten die Ombudsstelle in den vergangenen Wochen teilweise „arg beschäftigt“, so Liebscher. „Beschwerden sind ein Seismograf für gesellschaftliche Konfliktlagen.“
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