255.-263. Tag FDLR-Prozess: Das Verfahren ist verfahren

Der Stuttgater Prozess gegen die beiden politischen Führer der FDLR steckt in Verfahrensgezerre und schlechter Stimmung fest.

Da war es noch friedlich im Gerichtssaal: rechts Ignace Murwanashyaka mit seiner Anwältin Lang; links Straton Musoni mit seiner Anwältin Groß-Bölting. Bild: ap

STUTTGART taz | Scheinbar nichts geht mehr im Prozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1. Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Durchschnittlich jeder zweite Verhandlungstag fällt aus, und wenn verhandelt wird, geht mindestens die Hälfte der Zeit mit prozeduralem Streit, Anträgen und Unterbrechungen drauf.

Das Beweisprogramm ist zwar „weit fortgeschritten“, wie der Vorsitzende Richter sagt, und bei normalem Tempo müsste es noch dieses Jahr abgeschlossen sein - aber so läuft das Verfahren bei höchstens einem Viertel seines geplanten Tempos, und wie lange das so weitergeht, ist nicht abzusehen.

Der nach richterlicher Zählung mittlerweile 36. Ablehnungsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden, flankiert durch einen erneuten Ablehnungsantrag gegen den Senat, hat diese Woche wieder einmal beide geplanten Termine ausfallen lassen. Der Grund für die Wirren ist der nach wie vor ungeklärte Streit zwischen dem Hauptangeklagten Murwanashyaka und dem Senat.

Der FDLR-Präsident fühlt sich unverteidigt, da nach seinem zweiten Verteidiger Sauer inzwischen auch seine Hauptverteidigerin Ricarda Lang sich krankgemeldet hat und er den vom Senat ersatzweise bestellten neuen Pflichtverteidiger Reinhard Engel ablehnt. Der Senat sagt, durch die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers sei Murwanashyaka sehr wohl verteidigt - ob der Angeklagte mit dem Verteidiger zusammenarbeitet oder nicht, sei das Problem des Angeklagten.

Von Pause zu Pause

Bei jeder Gelegenheit beantragt Murwanashyaka daher inzwischen die Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens. Pflichtgemäß muss der Senat dann eine Pause einlegen, um darüber zu befinden. Kommt er zurück und lehnt eine Unterbrechung ab, was er immer tut, wird eine erneute Unterbrechung zur Vorbereitung eines neuen Befangenheitsantrags gefordert.

Wenn diese nicht gewährt wird, da dafür die Mittagspause ausreiche, muss stattdessen die Mittagspause verlängert werden und es kann bis zur Mitte des Nachmittags dauern, bevor überhaupt eine kontinuierliche Fortsetzung der Beweisaufnahme möglich ist.

Geht es nach dem Willen der Verteidigung, soll das jetzt ewig so weitergehen, denn am letzten Verhandlungstag vor den Herbstferien kündigte Hauptverteidigerin Lang an, dies sei jetzt ihr „letzter Tag“ - und nach Ende der Herbstferien meldete sie sich krank und ward bis jetzt nicht wieder gesehen.

„Rechtsanwalt Engel ist ein Verbrecher“

Die letzten Verhandlungstage vor den Herbstferien hatten Anlaß zu einer Reihe denkwürdiger Konfrontationen gegeben. Am 13. Oktober verkündete der Vorsitzende Richter zu Beginn des Tages, Ersatzverteidiger Engel habe sich krank gemeldet, und nach einigen Sekunden sagte der Berichterstatter des Senats, Richter Ernst, an Lang gerichtet, er fände es „unangemessen“, dass „Sie dann lächeln und mit Ihrem Mandanten solche Blicke austauschen“, wenn ihr Kollege erkrankt sei.

Woraufhin Lang antwortete: „Mein Mandat möchte, dass ich Ihnen mitteile, Rechtsanwalt Engel sei kein Kollege, sondern ein Verbrecher. Diese Auffassung teile ich voll und ganz.“ Der Vorsitzende Richter ließ dies ausdrücklich protokollieren.

Am 20. Oktober beantragte Rechtsanwältin Lang ihre Entpflichtung wegen „eklatanter Verfahrensverstöße“ durch den Senat und kündigte an, sie werde nicht mehr an dem Verfahren teilnehmen und dies sei ihr letzter Tag. Es folgten zwei Wochen Herbstferien.

Am 3. November eröffnet der Vorsitzende Richter den ersten Verhandlungstag nach der Herbstpause mit der Mitteilung, Rechtsanwältin Lang habe sich am Vortag krank gemeldet. Am Stuhl neben ihrem Platz hat Ersatzverteidiger Engel Platz genommen, also am Tisch, der an den seines Mandanten Murwanashyaka grenzt. Der schickt Engel allerdings später wieder nach hinten, auf die letzte Bank im Verteidigerbereich.

Engel „als Mensch“ und „als Gottes Schöpfung“ akzeptiere er, sagt der FDLR-Präsident, „als Rechtsanwalt nicht, deshalb möchte ich nicht, dass er hier sitzt.“ Der Vorsitzende dazu: „Sie können ihm dann nicht zum Vorwurf machen, dass er Sie nicht verteidigt.“

Was Murwanashyaka natürlich trotzdem tut und in einem erneuten Antrag, den er sicherlich nicht alleine geschrieben hat, erklärt: „Durch die verfassungswidrige Bestellung von Rechtsanwalt Engel bin ich in meinen Grundrechten verletzt... der Vorsitzende hat einen rechtswidrigen Zustand geschaffen.“ Einen ähnlichen, noch weit schärfer formulierten Antrag bringt die Hauptverteidigerin des zweiten Angeklagten Musoni, Andrea Groß-Bölting, nach der Mittagspause ein. Sie greift de Vorsitzenden scharf an und spricht von „Sorge, dass der Vorsitzende den Schutz der eigenen Person über die Rechte des Angeklagten stellt.“

Unlautere Zusage an das Gericht?

Hintergrund dieses Vorwurfs ist der Umstand, dass der Bestellung Engels als Pflichtverteidiger während der 30tägigen Sommerpause offenbar dessen Zusage an den Senat vorherging, keine Aussetzung des Verfahrens zu beantragen. Diese hätte nämlich unweigerlich dazu geführt, die Hauptverhandlung wegen zu langer Unterbrechung komplett neu aufrollen zu müssen.

Die anderen Verteidiger aber sind der Meinung, ein neuer Verteidiger könne sich nicht mal schnell in 30 Tagen in über drei Jahre Hauptverhandlung und mittlerweile 199 Aktenordner einarbeiten; sie halten Engel genau wegen seiner vor seiner Bestellung getätigten Zusage für untragbar und haben wegen der Zusage eine Klage vor der Anwaltskammer angestrengt.

Engel selbst nimmt das alles gelassen hin, liest während der Verhandlung die Stuttgarter Zeitung vom Vortag oder studiert Akten, die er mit Filzschreibern markiert. „Ich sitze hier und muss mich beschimpfen lassen“, beschreibt er resigniert seine Stimmung in einer Verhandlungspause.

Am 5. November - Lang ist immer noch krankgemeldet - setzt sich das Spiel fort. Engels sitzt diesmal gleich hinten, nicht mehr neben seinem Mandanten Murwanashyaka. Der beantragt nach weiterem Hin und Her eine Unterbrechung, um sich „mit der Anwältin meines Vertrauens“ zu beraten, also Lang. Das lehnt der Senat ab: Lang habe sich schließlich arbeitsunfähig gemeldet, der Angeklagte könne stattdessen mit seinem Pflichtverteidiger Engel sprechen.

Darauf folgt ein Ablehnungsantrag gegen den Senat, der die Aussetzung der folgenden Verhandlungswoche nach sich zieht.

Murwanashyakas letzte Telefonate

In dem ganzen prozeduralen Wirrwarr geht unter, dass das Beweisprogramm auch nach über drei Jahren immer noch so manche interessanten Erkenntnisse zu Tage bringt. Zum Beispiel Gespräche zwischen dem Angeklagten Murwanashyaka und dem italienischen Pater Matteo Zuppi von der katholischen Gemeinde Sant‘Egidio kurz vor Murwanashyakas Verhaftung in Mannheim am 17. November 2009. Am 13. Oktober sprachen die beiden über eine neue Vermittlungsinitiative Sant‘Egidios zwischen der FDLR und Kongos Regierung.

„Ihre Reise ins Terrain ist immer willkommen“, sagt der FDLR-Präsident dem Pater. „Es genügt, wenn Sie mir sagen, dass Sie diese oder jene Person treffen wollen. Ich kann sogar den 2. Vizepräsidenten fragen, der eigentlich die höchste Autorität im Terrain ist.“

Murwanashyaka macht sich in diesem Gespräch Sorgen über die Haltung der Regierung des Kongo: „Die Kongolesen haben Angst, weil es heimliche Abkommen mit Kigali gibt, die sie unterzeichnet haben. Das heißt, wenn sie mit der FDLR zusammenarbeiten, verstoßen sie gegen diese Abkommen und Kabila riskiert, getötet zu werden.“

Die UN-Mission im Kongo (Monuc), wirft Pater Matteo ein, müsse die Sicherheit gewährleisten, wenn eine Sant‘Egidio-Delegation zur FDLR reist. „Innerhalb der Monuc gibt es viele Leute, die die FDLR verstehen“, sagt Murwanashyaka dazu.

Nach diesem Gespräch informiert der FDLR-Präsident Murwanashyaka den FDLR-Militärchef im Kongo, General Sylvestre Mudacumura, per SMS über die bevorstehende Anreise einer Sant‘Egidio-Delegation. „Das Treffen wird Ende November stattfinden“, heißt es in einer zweiten SMS einige Tage später.

Es wird dazu nie kommen. Am 17. November 2009 werden Murwanashyaka und Musoni in Deutschland verhaftet. Zuvor, wie aus weiteren Telefonaten hervorgeht, hat Pater Matteo vergeblich versucht, den US-Sonderbeauftragten Howard Wolpe zu überzeugen.

„In jeder Einheit habe ich Leute“

In einem weiteren Telefonat, eher ein Monolog, gewährt Ignace Murwanashyaka am 3. Juni 2009 gegenüber seinem Kabinettsdirektor David Mukiza tiefe Einblicke in sein Amtsverständnis als FDLR-Präsident. „Der Führer, seine Aufgabe ist, die Einheit der Mannschaft zu gewährleisten. Alles andere ist Nebensache“, sagt er. Jeder solle seine Arbeit machen und sich auf seine Aufgabe beschränken.

Murwanashyaka spricht sich gegen eine offenbar zu diesem Zeitpunkt in der FDLR kursierende Überlegung aus, zum Schein in einen Entwaffnungsprozess einzuwilligen, um sich zu reorganisieren - „Kamina Zwei“ heißt diese Überlegung, in Anlehnung an die erste gescheiterte Demobilisierung ruandischer Hutu-Kämpfer im Kongo 2002. „Ich bin nicht für diese Vorgehensweise“ sagt er.

Er traut offenbar den Verfechtern dieser Idee nicht und verdächtigt so manchen Kollegen in der FDLR-Führung, eigentlich einfach abhauen zu wollen: „Die Leute, die müde sind, kenne ich... Wer auf seiner Meinung beharrt, sag ihm: Ruf den Präsidenten an, du bis Mitglied im Direktionskomitee, du kannst selber anrufen, frag ihn selber.“

Der FDLR-Präsident betont auch, was seine Verteidigung in diesem Verfahren ansonsten immer abstreitet: dass er alles weiß, was seine Kämpfer im Kongo tun. „In jeder Einheit habe ich Leute, die umgehend nach den Aktionen mich sofort informieren“, sagt Murwanashyaka. Es seien nicht die Militärkommandanten im Kongo, die ihn in Deutschland informierten: „Stattdessen bin ich derjenige, der sie benachrichtigt.“

Und er äußert noch einmal die gedrückte Stimmung, die an der FDLR-Spitze verbreitet scheint in dieser Zeit Mitte 2009 nach mehreren großen Militäroperationen gegen sie. „Wir befinden uns in schweren Zeiten in unserem Kampf, sehr schweren Zeiten. Es ist der Zeitpunkt gekommen, wo Leute ihre Hoffnung verlieren. Aber wenn diese Zeit zu Ende geht, werden gute Zeiten kommen.“ An anderer Stelle führt er aus: „Der Kampf wird uns dort hinbringen, wo wir wollen, aber nur die wenigsten werden dort ankommen.“

Massakerdetails plätschern dahin

All diese Dinge werden von den Verfahrensbeteiligten im Stuttgarter Gerichtssaal kaum gewürdigt - so sehr scheinen sie von den Verfahrensfragen in Anspruch genommen zu sein. Der Vorsitzende Richter ist von Groß-Böltings Antrag gegen ihn, in dem sie ihn praktisch der Lüge und des Selbstschutzes bezichtigt, sichtlich getroffen und findet danach kaum seine Stimme wieder.

Reihum wird dann ein sehr langer Beschluss des Internationalen Strafgerichtshofs verlesen, in dem es im Allgemeinen um die Niederschlagung des ICC-Verfahrens gegen FDLR-Exekutivsekretär Callixte Mbarushimana geht und im Detail in dieser Phase um das Massaker von Busurungi, das die FDLR in der Nacht zum 10. Mai 2009 verübte und das der Hauptpunkt der deutschen Anklage ist.

Von aufgeschlitzten Bäuchen von Schwangeren ist die Rede, von aufgespießten männlichen Genitalien und anderen Greueltaten. Der Gerichtssaal ist ungerührt.

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