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253.-254. Tag FDLR-KriegsverbrecherprozessProzess fast geplatzt

Ignace Murwanashyaka treibt das Verfahren an den Rand des Scheiterns: seine Hauptverteidigerin ist nicht da. Erst nach einer Woche taucht sie auf.

Reichen 30 Tage, um sich in mehrere hundert solche Ordner einzuarbeiten? Bild: ap

STUTTGART taz | Im Kriegsverbrecherprozess gegen die beiden ruandischen Milizenführer Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni vor dem OLG Stuttgart geht es bei Wiederaufnahme der Verhandlung nach der Sommerpause drunter und drüber. Der Grund sind die Krankmeldungen der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Murwanashyaka, Ricarda Lang und Richard Sauer.

Murwanashyaka und Musoni sind der Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung angeklagt. In ihrer Funktion als Präsident und 1. Vizepräsident der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) sollen sie außerdem für die von der FDLR begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Osten der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich sein. Seit Mai 2011 wird ihnen in Stuttgart der Prozess gemacht.

In Anbetracht der Schwere der vorgeworfenen Verbrechen haben die beiden Angeklagten laut deutscher Strafprozessordnung Anrecht auf jeweils zwei Pflichtverteidiger, die vom Staat bezahlt werden: Wenn einer beispielsweise wegen Krankheit ausfällt, kann der andere theoretisch einspringen. Damit kann das Verfahren auch bei längerem Krankheitsverlauf fortgeführt werden. Das entspricht dem sogenannten Beschleunigungsgrundsatz: Das Verfahren soll so zügig wie möglich durchgeführt werden, um unnötige U-Haftzeiten zu vermeiden.

Doch am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause am 15. September sind beide Verteidiger Murwanashyakas krankgeschrieben. Anwalt Sauer ist sogar schon seit Mai nicht im Gerichtssaal anwesend. Offenbar hat er sich auch in der einmonatigen Sommerpause nicht erholt. Zum 15. September meldete sich ebenso Hauptverteidigerin Ricarda Lang krank. FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka sitzt an diesem Tag also praktisch unverteidigt auf der Anklagebank.

„Ich bin ohne Verteidigung“, sagt der FDLR-Präsident

„Ich beantrage die Aussetzung des Verfahrens, da ich ohne Verteidigung bin“, sagt Murwanashyaka zu Beginn des Verhandlungstages am 15. September dem Gericht. Er wirkt nicht sehr verstört, eher gut vorbereitet und gefasst.

Aber bereits vor der Sommerpause hatte das Gericht einen weiteren Pflichtverteidiger ernannt: Rechtsanwalt Reinhard Engel. Dieser hatte, findet der Senat, während den 30 Tagen Gerichtsferien Zeit, sich in das Verfahren einzuarbeiten. Engel sitzt ebenfalls im Gerichtssaal – jedoch nicht neben Murwanashyaka am Tisch der Verteidigung, sondern ein Stück weiter hinten, noch jenseits von den beiden Verteidigern des zweiten Angeklagten Musoni.

Murwanashyaka beschwert sich: „Rechtsanwalt Engel wurde gegen meinen Willen als Pflichtverteidigung benannt. Er kann aber meine Interessen nicht sachgerecht vertreten nach nur 30 Tagen Einarbeitungszeit, dafür ist das Verfahren zu umfangreich“, erklärte Murwanashyaka auf seinem relativ gutem Deutsch. Er beantragt, Engel als Zeugen zu laden, damit er bestätigen könne, dass er nicht eingearbeitet sei. „Ich wünsche keinen Kontakt zu dem Anwalt“, sagt Murwanashyaka.

Damit war das Dilemma für den Senat komplett. Denn der Vorsitzende Richter Wolfgang Hettich konnte den Verhandlungstag 15. September nicht einfach ausfallen lassen, in der Hoffnung, Frau Lang werde am folgenden Verhandlungstag 17. September wieder erscheinen. Denn die Strafprozessordnung sieht eine maximale Aussetzung der Hauptverhandlung von 30 Tagen vor, dann muss der Prozess weiter gehen - oder ganz von vorne neu aufgerollt werden. Nach den Sommerferien zwischen 15. August und 15. September sind diese 30 Tage bereits ausgeschöpft.

Droht der erste Prozess nach dem 2002 in Deutschland eingeführten Völkerstrafgesetzbuch, das das deutsche Strafrecht an das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs anpasst, jetzt wegen verfahrenstechnischer Hürden zu platzen? Der mittlerweile seit fast dreieinhalb Jahren andauernde Prozess nähert sich eigentlich dem Ende. Derzeit werden noch einige Zeugen aus Ruanda geladen, die meisten sind ehemalige Offiziere und Funktionäre der FDLR, die bereits schon einmal ausgesagt haben.

Immerhin, es ist ein umfangreiches Verfahren, das sich mit den komplexen Kriegsverhältnissen weit weg im kongolesischen Dschungel auseinandersetzt. Murwanashyaka hat sich mehrfach beschwert, dass es ihm unter den Aktenbergen, die angeblich bis unter die Decke reichen, in seiner Zelle in der Haftanstalt Stammheim zu eng werde. Digital umfassen allein die Beweismittel mehrere Terrabyte Speicherplatz.

Tauziehen im Gerichtssaal

Nach Beratung beschließt der Senat, den Antrag Murwanashyakas auf Aussetzung des Verfahrens abzulehnen, aus Fürsorgepflicht. Stichwort: Beschleunigungsgrundsatz. Es müsse vorangehen. Engel sei ein erfahrener Anwalt und das Verfahren könne vorerst auf das Wesentliche beschränkt werden, so Hettich. Rechtsanwalt Engel bleibe damit Verteidiger. Basta.

Murwanashyaka versucht sich zu wehren. Er fordert eine Unterbrechung, um einen Antrag vorzubereiten, was Richter Hettich vorerst ablehnt, da er mit dem Verfahren jetzt fortfahren möchte. Dann will Murwanashyaka dem Beweisprogramm widersprechen. Wieder muss der Senat sich zum Beschluss zurückziehen. Wieder lehnt er es ab. Erst dann kann es richtig losgehen.

Im Folgenden werden einige Übersetzungsfehler bei beweisrelevanten Dokumenten wie dem Statut der FDLR/FOCA-Militärodnung mit Hilfe einer Übersetzerin durchgekaut. Doch dann wird der Prozess erneut unterbrochen. Musonis Verteidigerin Andrea Groß-Bölting kommt Murwanashyaka zu Hilfe.

Sie nutzt die Mittagspause, um neue Anträge zu schreiben. Nach der Mittagspause beantragt sie, den Vorsitzenden Richter Hettich wegen Befangenheit abzulehnen, da er trotz Murwanashyakas Einwände das Verfahren vorantreibt: Damit sei die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Senats fraglich, daher gebe es die Besorgnis der Befangenheit. Murwanashyaka habe offensichtlich keine Verteidigung, damit werde gegen die Rechte des Angeklagten verstoßen, so Groß-Bölting.

Auch sie und ihren Mandanten Musoni würde eine eventuelle Aussetzung des Verfahrens betreffen. Musonis Prozess müsste abgetrennt werden - das wurde vor der Sommerpause bereits einmal beantragt, aber vom Senat abgelehnt. Oder er müsste gemeinsam mit dem von Murwanashyaka von vorne aufgerollt werden, mit einem neuen Senatsvorsitzenden.

Damit würden sich die U-Haftzeiten für die beiden Angeklagten verlängern, da das Verfahren womöglich erneut Jahre dauern würde. Sollte das Urteil die beiden mit Höchststrafe zu lebenslänglich verknacken, wäre das jedoch egal - die U-Haftzeiten werden angerechnet. Viel zu verlieren gäbe es für die beiden Angeklagten nicht mehr, wenn sie erst nach noch mehr Jahren Prozess verurteilt werden würden.

Ein abgekartetes Spiel?

Der ganze Ablauf des Verhandlungstages lässt die Frage aufkommen, ob dies nicht ein abgekartetes Spiel ist, das Verfahren an die Wand zu fahren. Solche Trickspiele kennt man aus Murwanashyakas politischen Spielchen als FDLR-Präsident. Aus einer vermeintlichen Schwächeposition eine Stärke zu machen – das ist Murwanashyaka Handschrift.

Wieder muss der Senat sich zurückziehen. Als die fünf Richter zurückkehren, erklären sie, dass per Vorsitzendenanordnung das Verfahren fortgeführt werden soll, bis über den Befangenheitsantrag beschlossen wurde. In diesem Fall müssen die übrigen vier Richter über den Vorwurf der Befangenheit von Hettich entscheiden. Dies werde zwischen den Gerichtstagen geschehen.

Erst einmal geht es weiter mit den zermürbenden Übersetzungsdiskussionen. Vorsitzender Hettich muss sich sputen. An diesem Tag muss noch etwas Ordentliches und Prozessrelevantes behandelt werden, sonst macht er sich verdächtig ein Scheinverfahren zu halten, nur um die 30 Tage Regelung nicht zu überschreiten.

Zum Ende gibt sich Richter Hettich zumindest vorübergehend geschlagen: Den Prozesstag 17. September setzt er aus. So ist 22. September der nächste reguläre Verhandlungstag.

Da ist erstmal alles wieder im Lot. Verteidigerin Lang ist erschienen, offenbar gesund genug, um den aus Ruanda geladenen Zeugen zu vernehmen. Aber dazu kommt es bis zur Mittagspause nicht. Wieder zieht Verfahrensstreit die Verhandlung in die Länge. Ricarda Lang sagt, sie sei zeitlich und gesundheitlich nicht in der Lage, ihren neuen Kollegen Engel einzuarbeiten. Es bleibt spannend.

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1 Kommentar

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  • Sehr geehrte Frau Schlindwein,

     

    ich verfolge mit großem Interesse die von Ihnen und Herrn Johnson verfassten Artikel zu diesem Gerichtsprozess.

     

    Ich möchte Sie aber fragen, ob Sie nicht vielleicht ein mal darüber nachdenken sollten, Ihre Artikel einer Rechtschreibprüfung zu unterziehen? Das geht sogar mit ganz kostenloser Software und dauert ungefähr 30 Sekunden.

     

    "verrmeiden"

    "Antwalt"

    "vorzubreiten"

    "abgekartertes Spiel" (seriously?)

     

    Meinen Vorschlag mit der Rechtschreibprüfung dürfen Sie gerne an Herrn Johnson weiterleiten.