100 Jahre Denkmalschutzgesetz: Der Hamburger Weg
Originalgetreu bewahrt hat Hamburg seinen Ruf als Abrissstadt – dem vor 100 Jahren verkündeten Denkmalschutzgesetz zum Trotz.
Was macht ein Baudenkmal aus? In den Jahren um 1900 wurde darum gestritten, zumindest einige Wesensmerkmale und Erhaltungsvorstellungen zu definieren und eine Theorie der Denkmalpflege zu begründen. Es war dies eine Reaktion auf das 19. Jahrhundert, das mit dem Anspruch, „stilrein“ zu bauen, besonders: weiter zu bauen, recht unbekümmert Denkmalfälschungen gotischer Kathedralen, mittelalterlicher Ritterburgen oder ganzer Kaiserpfalzen hinterlassen hatte.
Als Nestor der Denkmalpflege in Deutschland gilt Georg Dehio (1850–1932), ab 1892 Professor für Kunstgeschichte an der „Reichsuniversität“ Straßburg. Neben den dokumentarischen Charakter eines alten Gebäudes stellte er eine weitere, psychologisch zu erfassende Kategorie, nämlich dessen Wirkungs- und Erlebnisdimension, die er nur im originalen, authentischen Werk als gegeben sah.
Seinem Primat „konservieren, nicht restaurieren“ – wobei er unterem letzterem die stilistisch purifizierende Bereinigung wie fiktiv historisierende Ergänzung eines überlieferten Gebäudes verstand – folgte er aber nicht widerspruchsfrei: Nach dem Brand der Hamburger Hauptkirche St. Michaelis im Jahr 1906, dem Michel, setzte er sich für den zumindest optisch dem barocken Vorgängerbau verpflichteten Wiederaufbau ein, der 1912 abgeschlossen wurde. Fortschrittlichere Denker wie Hamburgs Oberbaudirektor Fritz Schumacher oder der aus Hamburg gebürtige Berliner Architekt Peter Behrens hatten sich für einen zeitgemäßen Neubau stark gemacht.
Diese Diskussion erscheint wie tagesaktuell, seit in Hamburg der Wiederaufbau der in den Pogromen des 9. November 1938 geschändeten und 1939 abgetragenen Synagoge am Bornplatz, heute Joseph-Carlebach-Platz, diskutiert wird, am liebsten dem eklektizistischen Bau von 1906 so ähnlich wie möglich.
Anna Joss, seit 2020 Landeskonservatorin
Aber: Derartiges Ansinnen hätte, trotz des prominenten, historischen Fürsprechers Dehio, nichts mit Denkmalpflege zu tun. Man wünschte sich hier neuerlich mutige Fürsprecher einer modernen Haltung, wie sie etwa Hamburgs Partnerstadt Dresden bereits 2001 demonstrierte: zwei bipolar gesetzte, reduzierte Steinkuben am historischen Ort der Alten Synagoge von Gottfried Semper.
Solch definitorischer Exkurs sei nur am Rande geführt, wenn Hamburg nun das 100-jährige Jubiläum seines Denkmalschutzgesetzes begehen kann, das am 1. Januar 1921 in Kraft trat. Es verdankte sich langer Vorarbeit engagierter Bürger:innen und Wissenschaftler:innen Hamburgs, so Alfred Lichtwark, Kunsthistoriker, Pädagoge und Direktor der Kunsthalle, oder Justus Brinckmann, Gründungsdirektor des Museums für Kunst und Gewerbe, die sich für den Erhalt alter Bauten einsetzten. Ihre Motivation entsprang keineswegs kunstsinniger Empfindsamkeit, sondern purer Not: Die Stadt hatte sich einen Ruf als „Freie und Abrissstadt Hamburg“ erarbeitet, so ein Bonmot, das Lichtwark zugeschrieben wird.
Wen wundert’s, dass Hamburg dann auch Nachzügler war mit seinem Denkmalschutzgesetz. Das erste war bereits 1902 in Hessen in Kraft getreten. Auch das praxisfreundliche „ipsa-lege-Prinzip“, das als „Gesetz für sich selbst“ ein Werk der Bau- oder Gartenkunst, so es die rechtlichen Voraussetzungen eines Denkmals erfüllt, automatisch unter Schutz stellt, wurde erst 2013 eingeführt – rund sieben Jahre nachdem es in den meisten Bundesländern Anwendung fand. Gleichwohl vermeldet Hamburg jetzt, dass seine Denkmalliste rund 12.300 Objekt-, 3.000 Boden- und eine nicht spezifizierte Zahl an Gartendenkmälern umfasse. Dazu gehört seit 2015 auch Unesco-Welterbe: die Speicherstadt sowie das Kontorhausviertel um sein Flaggschiff, das Chilehaus von Fritz Höger.
Dass die benachbarten, 1958 fertiggestellten vier Hochhäuser des City-Hofs – Architekt übrigens jener Rudolf Klophaus (1885–1957), der in den Zwischenkriegsjahren für so manches Kontorhaus der Welterbestätte verantwortlich zeichnete – trotz Denkmalstatus 2019 der Abrissbirne zum Opfer fielen, trübt wohl so wenig der Hanseaten Selbstvergewisserung wie der Verlust des (nicht geschützten) Deutschlandhauses am Valentinskamp. Diese Bauten wichen höher bewerteten „öffentlichen Interessen“. Ersetzt werden sie durch servile Neubauten, die gern mit rotem Sichtmauerwerk an einer klischeehaften Hamburger Bautradition werkeln.
So ein persönlicher Blick von außen ist natürlich verkürzt und zugespitzt, verkennt die vielen Begehrlichkeiten, Zwänge und Erfordernisse, die bei jedem Bauen im historischen Kontext einer Stadt abzuwägen wären. Allerdings, so scheint es, haben derzeit besonders Bauten der Moderne und einer als Brutalismus subsumierten Nachkriegsmoderne einen schweren Stand in Hamburg. Wann immer sich ihre durch mangelnden oder unqualifizierten Bauunterhalt gezeichnete traurige Gestalt zum verlotterten „Schandfleck“ erklären lässt, den es zu beseitigen gälte, wird nicht lang gefackelt.
Aber immerhin: Anna Joss, seit April 2020 Leiterin des Denkmalschutzamts, will sich verstärkt diesem Erbe widmen: „Hamburg kann stolz sein auf seine vielfältigen Denkmäler“, teilt sie anlässlich des Gesetzes-Jubiläums mit. „Die herausragenden Gebäude und Anlagen aus der Zeit des 20. Jahrhunderts prägen die Freie und Hansestadt im besonderen Maße. Gerade ihnen müssen wir unser besonderes Augenmerk schenken, stehen sie doch unter hohem Erneuerungsdruck.“
Aber wie beurteilen die Akteur:innen der Hamburger Baukultur, die Architektenkammer, der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, bürgerschaftliche Initiativen, Prominente aus Architektur und Kulturjournalismus den Denkmalschutz ihrer Stadt? Leider wagt sich auf Nachfrage offenbar kaum eine:r aus der Deckung. Ist da ein repressives Klima in Hamburg zu befürchten?
Immerhin, Kristina Sassenscheidt vom Denkmalverein Hamburg äußert sich schnell und differenziert: „Das Denkmalschutzgesetz ist das wichtigste und schlagkräftigste Instrument zu Bewahrung des baulichen Erbes der Freien und Hansestadt Hamburg“, stellt sie klar.
Es formuliere „das Interesse der Stadtöffentlichkeit an der Erhaltung historisch wichtiger und das Stadtbild prägender Gebäude, Parks und Grünanlagen ebenso wie Boden- und beweglicher Denkmäler“, so Sassenscheidt. „Die Stadt verpflichtet sich im ersten Paragraphen des Gesetzes dazu, eine Vorbildfunktion im Umgang mit Kulturdenkmälern zu übernehmen, der sie leider nicht immer gerecht wurde“, kritisiert sie: „Allzu oft wurde das Denkmalschutzgesetz vom Senat ausgehebelt, bis in die jüngste Vergangenheit.“ Trotzdem habe das Gesetz dazu beigetragen, Bauwerke vor dem Abbruch oder zu starker Veränderung zu schützen.
Keinen Anlass zu feiern sieht jedenfalls der streitbare Volkwin Marg vom Architekturbüro Gerkan, Marg und Partner. Sein Entwurf für die denkmalgerechte Ertüchtigung des City-Hofs war von Hamburgs Finanzbehörde juristisch ausgehebelt worden, und zu 100 Jahren Landes-Denkmalschutzgesetz fällt ihm vor allem ein, dass Recht zu haben in Hamburg nicht bedeute, das Recht auch zu achten.
„Denkmalschutz ist und bleibt seit 100 Jahren eine Machtfrage. Wer das so will, kann das als Jubiläum feiern“, lautet sein sarkastisches Resümee. Alfred Lichtwarks Protest nach der Jahrhundertwende 1900 gegen die „Freie und Abrissstadt Hamburg“ gelte auch nach der Jahrhundertwende 2000 noch. „Wenn Hamburg abreißen will, geschieht das nach wir vor gegen öffentliche Proteste von Bürgern, Vereinen und Verbänden“ und mit dem Verweis allein auf politisch verabredete „öffentliche Interessen“ als Alibi.
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