100 Jahre Abschiebehaft: Protest zum traurigen Jubiläum
Ein Bündnis hat in Paderborn gegen Abschiebehaft demonstriert. Pro Asyl verlieh derweil seinen Menschenrechtspreis an den Anwalt Peter Fahlbusch.
Frank Gockel engagiert sich seit 25 Jahren ehrenamtlich für Geflüchtete in Abschiebeeinrichtungen. Auf die Frage, ob er den Bürener Abschiebeknast für besonders grausam hält, sagt er: „Die haben alle so ihre Spezialitäten.“ Aber Büren sei weit vorn bei den unangenehmsten Einrichtungen.
Vor 20 Jahren, am 30. August 1999, nahm sich der in Büren Inhaftierte Rashid Spaii das Leben. An seinem Todestag halten Abschiebegegner*innen jedes Jahr eine Mahnwache ab. In diesem Jahr hatte das Bündnis „100 Jahre Abschiebehaft“ anschließend zur Demonstration nach Paderborn gerufen. Über 1.000 Menschen waren dem Aufruf laut Veranstalter*innen gefolgt. Die Polizei spricht von 500.
Die Abschiebehaft geht auf die Weimarer Republik zurück. 1919 wurden Jüd*innen inhaftiert, die vor Armut oder Pogromen aus osteuropäischen Ländern geflohen waren. Die abschätzig „Ostjuden“ genannten Menschen sollten möglichst schnell wieder außer Landes gebracht werden.
Psychopharmaka im Essen
Natürlich brauche man den historischen Rückgriff nicht, um heutige Abschiebepraktiken zu kritisieren, sagt Gockel. Aber man könne das Jubiläum zum Anlass nehmen, sich zu vergegenwärtigen, was Abschiebehaft bedeute: Menschen zu inhaftieren, die keine Straftaten begangen haben. Und das unter Bedingungen, die in der Strafhaft nie denkbar seien.
Dass zwei leitende Mitarbeiter*innen die Haftanstalt Büren im Laufe des vergangenen Jahres verlassen mussten, spreche auch nicht gerade für die Zustände vor Ort. Eine Anstaltsleiterin hatte einen Mitarbeiter angewiesen, einem Geflüchteten Psychopharmaka ins Essen zu mischen. Ein Anstaltsarzt musste gehen, weil er Medikamente gestohlen hatte.
Bundesweit sind laut Gockel rund 500 Menschen in Abschiebehaft – viel mehr Plätze gibt es auch nicht. Nach den letzten Asylrechtsverschärfungen, dem „Geordneten-Rückkehr-Gesetz“, dürfte sich die Zahl der Inhaftierten aber zukünftig deutlich erhöhen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat mit dem Gesetz einen Grundsatz des Asylrechts außer Kraft gesetzt: dass Asylsuchende nicht mit Strafhäftlingen in normale Gefängnisse gesteckt werden dürfen.
Zu Unrecht in Abschiebehaft
Diesen Grundsatz hatte der hannoversche Anwalt Peter Fahlbusch 2014 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Am Samstag erhielt der Anwalt, der seit 2001 mehr als 1.800 Menschen in Abschiebehaft vertreten hat, für sein Engagement den Menschenrechtspreis von Pro Asyl. Bei der Preisverleihung in Frankfurt forderte er die „sofortige, unabhängige Evaluierung der Abschiebungshaftpraxis.“ Jeder zweite seiner Mandant*innen sei zu Unrecht inhaftiert gewesen.
Mehrere Bundesländer haben erklärt, Asylsuchende auch zukünftig nicht zusammen mit Strafhäftlingen einzusperren. Stattdessen werden vielerorts neue Abschiebeknäste geplant, und zwar „mit allen möglichen Perversitäten“, wie Frank Gockel sagt – beispielsweise, dass die Gebäude auch auf Kinder und Familien ausgerichtet werden.
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