1. Mai-Demonstrationen: Gewerkschaft für strengere Gesetze

Berlins Innensenator Körting (SPD) warnt davor, zum 1. Mai Randale herbeizureden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hingegen fordert strengere Strafgesetze gegen Landfriedensbruch.

Am Rande des "Myfest" im Mai 2009 in Berlin. Bild: ap

BERLIN dpa/afp | Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat davor gewarnt, mögliche Gewaltausbrüche am 1. Mai herbeizureden. "Ich halte nichts davon, jetzt irgendetwas herbeizuschreien. Ich halte viel mehr davon, die Leute aufzufordern, friedlich zu demonstrieren", sagte Körting dem Radiosender RBB-Info am Freitag.

Auch der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele kritisierte die Warnung der Gewerkschaft der Polizei vor drohenden Todesopfern am 1. Mai. Im Deutschlandradio Kultur sagte Ströbele, er halte diese Äußerungen für "völlig unverantwortlich". So werde unnötig Stimmung geschürt.

Der Grünen-Politiker betonte, dass neben "ein paar besoffenen Kids, die Randale toll finden", die Mehrheit der Teilnehmer mit politischen Forderungen auf die Straße gehe. Zugleich halte er es für einen Fehler, Steinewerfern zu unterstellen, unpolitisch zu sein.

Körting wies den Vorwurf zurück, dass die Behörden den Protest gegen die geplante Neonazi-Demonstration behindern würden, indem sie die Route nicht bekannt geben. Die Absicht sei vor allem, die Gesundheit der Einsatzkräfte nicht unnötig zu gefährden, so der Minister. Bei früheren Veranstaltungen hätten gewaltbereite Demonstranten die Strecke im Vorfeld präpariert, um beispielsweise Ziegelsteine von den Dächern auf Polizisten und andere zu werfen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat zum 1.Mai der Politik vorgeworfen, im Kampf gegen Krawallmacher zu versagen. Ein effektiver Kampf gegen gewalttätige Demonstrationen werde durch "völlig unzureichende Strafgesetze" vereitelt, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Polizei versage bei diesem Thema seit Jahren.

Es fehlten praxistaugliche Gesetze, mit denen sich Randalierer nach Krawallen hart bestrafen ließen, so Wendt. So seien die Vorschriften zum Landfriedensbruch viel zu eng gefasst: "In vielen Fällen müssen wir Teilnehmer gewalttätiger Ausschreitungen laufenlassen, weil die bloße Beteiligung daran nicht strafbar ist".

Ein aktives Handeln sei in großen Menschenmengen aber nicht immer nachweisbar. "Diese Rechtslage hat den fatalen Effekt, dass die Steinewerfer vom 1.Mai bei nächster Gelegenheit wieder auf der Straße stehen", kritisierte der Gewerkschafter.

Im Paragraf 125 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es zum Landfriedensbruch: "Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge (...) mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt (...)wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (...).

Landfriedensbruch begeht also nicht, wer sich passiv verhält- auch wenn er durch seine bloße Anwesenheit in der Menge den Polizeieinsatz gegen Randalierer behindert. Erfolgt die Behinderung der Beamten aber "absichtlich oder wissentlich", kann dies auch jetzt bereits eine Straftat sein- zwar kein Landfriedensbruch, aber Strafvereitelung (Paragraf 258 StGB).

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