Rund 50.000 Homosexuelle wurden wegen sexueller Handlungen verurteilt. Seit 2017 können Betroffene Entschädigung einfordern. Doch nur wenige tun dies.
Das Hamburger Denkmal für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt hat nun einen Ort. Bis es steht, wird es aber noch eine Weile dauern.
Vor 1933 durfte das „lasterhafte“ Berlin noch feiern. Im Mai vor 89 Jahren wurde dann Hirschfelds Institut für Sexualwissenschaft verwüstet.
Der Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“ feiert Geburtstag. Martin Dannecker schrieb das Drehbuch mit.
Die Regenbogenwelt verabschiedet sich von einem Vorkämpfer. Ex-Bundesanwalt Manfred Bruns prägte das LGBTI*-Engagement im deutschen Recht.
Gottfried Lorenz kämpft seit den 1970ern in Hamburg für Rechte Homosexueller. Nun engagiert er sich für ein Denkmal für sexuelle Vielfalt.
50 Jahre nach Stonewall hat sich in Sachen Gleichberechtigung viel getan. Doch sind wir schon in der Normalität angekommen?
„Tagesschau“-Sprecher Wilhelm Wieben, geboren in der Nazizeit, lebte vornehm zurückhaltend und optimistisch zugleich. Seines war das Diskrete.
Vor 25 Jahren wurde Paragraf 175 abgeschafft – auch dank der DDR-Bürgerrechtsbewegung. Seitdem ist unser Autor froh, nicht mehr kriminell zu sein.
Ohne Verurteilung keine Entschädigung, galt bisher für Opfer des schwulenfeindlichen Paragraphen 175. Nun werden auch andere Folgen berücksichtigt.
Bis 1969 wurde Sex zwischen Männern strafrechtlich verfolgt. Manfred Bruns (LSVD) erklärt, warum heute so wenige Verurteilte Entschädigung fordern.
Bis 1969 wurden 842 Bremer wegen ihrer Homosexualität verurteilt. Nun können sie entschädigt werden – Anträge gibt es bislang bundesweit nur wenige.
Wolfgang Lauinger saß wegen seiner Homosexualität monatelang in Haft – sowohl vor als auch nach 1945. Eine Entschädigung hat er nie erhalten.
Für längst überfällig hält der Berliner Blogger Johannes Kram die jetzt vom Bundestag beschlossene Rehabilitierung kriminalisierter schwuler Männer.
Union und SPD fädeln in die Jahrzehnte verspätete Wiedergutmachung eine ungeheure Unterstellung ein: dass alle Schwulen Päderasten seien.
Helmut Kress wurde wegen eines Liebesbriefs an einen Mann verfolgt. Der Bundestag berät nun ein Gesetz zur Entschädigung der Opfer.
Die Entscheidung der Bundesregierung, die nach §175 verurteilten Schwulen und Bisexuellen zu entschädigen, hat zu lange auf sich warten lassen.
Die britische Regierung will tausende homosexuelle und bisexuelle Männer posthum rehabilitieren. Bislang mussten sie eine Löschung ihrer Vorstrafen beantragen.
Justizminister Maas plant den Beitrag für Schwule ein, die nach dem ehemaligen Paragrafen 175 verurteilt wurden. Ihre Handlungen galten demnach als strafbar.