Zum Tod von Manfred Bruns: Vom „Sicherheitsrisiko“ zum Helden

Die Regenbogenwelt verabschiedet sich von einem Vorkämpfer. Ex-Bundesanwalt Manfred Bruns prägte das LGBTI*-Engagement im deutschen Recht.

Manfred Bruns im fortgeschrittenen Alter

Manfred Bruns im Jahr 2002 Foto: ap

BERLIN taz | In den späten achtziger Jahren kam er in die Schwulenbewegung – und muss in ihr wie ein Paradiesvogel ex negativo gewirkt haben: Manfred Bruns, Jurist und Mitglied der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, sah eher immer aus wie ein Dementi auf alle Vorstellungen des heterosexuellen Mainstreams über das Schwule. Gediegen, im Style eher das Gegenteil von den Regenbögen der queeren Bewegungen. Und genau das sei, so sagte er einmal, „mein Vorteil gewesen, mit meiner Hartnäckigkeit rechnete man nicht“.

Wie zutreffend: Der 1934 in Linz am Rhein geborene Mann setzte der bundesdeutschen Rechtsprechung in Sachen LGBTI* zu wie niemand sonst. Seine Biografie, so bemerkte er Jüngeren gegenüber gern, doch stets mit einem beiläufig bitteren Ton, sei durch die homophobe, nazifundierte Gesetzgebung gegen Homosexuelle beschädigt worden.

Als schwuler Mann war er durch den Paragrafen 175 behindert, ein Leben nach seinen Möglichkeiten zu leben. 1961 heiratete er eine Frau, von der sich nie scheiden ließ, bekam mit ihr drei Kinder; seiner Familie gegenüber outete er sich erst Anfang der Achtziger als homosexuell, schließlich auch gegenüber seiner Behörde.

Er erlebte eine typisch homophobe Reaktion seines Vorgesetzten, des Generalbundesanwalts Kurt Rebmann: Der zog seinen Beamten von allen sogenannten Staatsschutzangelegenheiten ab. Als Schwuler sei der ein „Sicherheitsrisiko“, weil erpressbar. Aber ebendies war Bruns durch seine Offenheit keineswegs. Niemand hätte ihn nötigen können, irgendein Dienstgeheimnis preiszugeben, um zu verhindern, als Homosexueller enttarnt und der offenen Aussätzigkeit preisgegeben zu werden.

Bruns fegte als treibende Kraft auch des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland seit den frühen Neunzigern die muffige Juristerei und ihr antiqueeres Paragrafengestrüpp aus

Vielmehr wurde er, aus der Perspektive seiner Gegner:innen, zur Nervensäge in Sachen Bürgerrechte für LGBTI*-Menschen schlechthin, zur juristischen Ein-Person-Guerilla wider das heteronormative Paragrafensystem.

Er verzettelte sich indes nie in Identitätsfragen, interessierte sich allenfalls höflich für Erörterungen darüber, ob Queeres an sich revolutionär oder subversiv sein könnte, und erarbeitete mit Volker Beck und Günter Dworek von den Grünen ein Programm zur Umstülpung des deutschen Rechts für die Gleichberechtigung Homosexueller: Tilgung des Paragrafen 175 im Jahre 1994, die Eingetragene Lebenspartnerschaft im Jahr 2000, Konzepte für die 2017 eingeführte Ehe für alle, zahllose weitere Initiativen zur Verbesserung der Lebenssituation von LGBTI*-Menschen.

Schon in den frühen Morgenstunden forstete er juristische Magazine durch, prüfte Urteile und ihre (sehr oft kruden) Begründungen in Sachen LGBTI*. Bruns fegte als treibende Kraft auch des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland seit den frühen Neunzigern die muffige Juristerei und ihr antiqueeres Paragrafengestrüpp aus. Er erhielt eine Fülle von Preisen; aus der Hand von Bundespräsident Roman Herzog wurde ihm 1994 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen.

Bruns' Credo, im rheinischen Tonfall geäußert, war vielleicht dieses: „Machen wir uns an die Arbeit, andere werden sie nicht erledigen.“ Am Dienstag ist er im Alter von 85 Jahren verstorben. Die Regenbogenwelt ehrt ihn als Helden und das zu Recht.

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