Die Wirtschaftsauskunftei Schufa darf Informationen über Zahlungsstörungen auch dann weiter speichern, wenn der Anlass inzwischen nicht mehr existiert.
Die Auskunftei basiert auf einem intransparenten System, das Menschen wirtschaftliche Teilhabe verwehrt. Gut, dass der EuGH ihre Macht nun eingeschränkt hat.
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