Die Ärztin Kristina Hänel war vergangenes Jahr wegen des Paragrafen 219a verurteilt worden. Im September verhandelt das Landgericht Gießen die Berufung.
Die Ärztin ist für ihr Engagement gegen den Paragrafen 219a ausgezeichnet worden. Ein Gespräch über echten Lebensschutz und warum der Paragraf weg muss.
Ärzt*innen sollen nicht sachlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, findet die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion.
Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Ihr Verteidiger will nach Eingang des Urteils prüfen, ob Hänel Berufung oder Revision beantragt.