Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Das fordert der Freistaat Bayern im Bundesrat.
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) will einen Teil der Werke von Gurlitt öffentlich ausstellen. Außerdem schlägt er eine Gesetzesänderung vor.
Die bei Gurlitt sichergestellten Gemälde werden wohl nicht zurückgegeben werden. Schuld daran könnten jahrelange Versäumnisse der deutschen Justiz sein.
Der Fund von 1.400 verschollenen Kunstwerken hat weltweit für Aufsehen gesorgt – und für Verärgerung. Die Bundesregierung will die Besitzansprüche nun fix klären.
Nach Kriegsende erhielt Kunsthändler Hildebrand Gurlitt seine Privatsammlung fast vollständig zurück. Sein Sohn Cornelius könnte der rechtmäßige Eigentümer sein.