Bayerns Justizminister zum Kunstfund: Ausstellung und eigenes Gesetz
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) will einen Teil der Werke von Gurlitt öffentlich ausstellen. Außerdem schlägt er eine Gesetzesänderung vor.
MÜNCHEN afp/dpa | Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat vorgeschlagen, im Zuge einer „gütlichen Einigung“ einen Teil der Werke im Besitz des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt öffentlich auszustellen. „Man könnte zum Beispiel - jedenfalls für einen Teil der Bilder - an etwas im Sinne einer Stiftungslösung denken, mit der Kunstwerke, die offensichtlich von größtem kunsthistorischem Interesse sind, auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten“, sagte Bausback der Welt am Sonntag.
In einer gütlichen Einigung könnte „viel in den Blick genommen werden“, auch die Berücksichtigung berechtigter Rückgabeforderungen oder die Frage, wie die Bilder nach Abschluss des Verfahrens sicher verwahrt werden können. „Es wäre doch gut, wenn man eine Lösung fände, mit der alle Beteiligten leben können“, sagte Bausback. „Den Dialog sollte man in Ruhe zwischen den Beteiligten führen." Für die Ausgestaltung dieser Stiftung gebe es „unterschiedliche vorstellbare Modelle“.
Die Kritik an der Rückgabe kann Bausback nachvollziehen: „Ich habe natürlich vollstes Verständnis für die Besorgnis des Zentralrats der Juden mit Blick auf mögliche Ansprüche von Menschen, denen ihr Eigentum im Zusammenhang mit Flucht und Verfolgung durch die nationalsozialistische Terrorherrschaft entzogen wurde“, sagte der CSU-Politiker. „Ich sehe auch deshalb meine Aufgabe darin, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten.“
Gleichzeitig betonte Bausback, dass eine gütliche Einigung nicht vor weiteren Ermittlungen schützen könne: „Das Ermittlungsverfahren muss davon natürlich getrennt werden. Ein 'Kuhhandel', Strafffreiheit gegen Bilder, ist in einem Rechtsstaat nicht darstellbar. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“.
Lex Gurlitt
Außerdem strebt der Justizminister ein Gesetz an, nach dem Besitzer von NS-Raubkunst nicht mehr in jedem Fall geltend machen können, dass Herausgabeansprüche früherer Eigentümer nach deutschem Recht nach 30 Jahren verjährt sind.
Er habe dafür einen Gesetzesvorschlag erarbeiten lassen, wonach jemand, der beim Erwerb „bösgläubig“ war - also wusste, dass die Bilder oder andere Gegenstände, die er kauft oder erbt, ihrem Eigentümer abhandengekommen sind -, sich nicht auf Verjährung berufen kann, sagte Bausback dem Spiegel. Dies solle rückwirkend gelten, also auch für den Fall Gurlitt. „Es wäre für mich schwer erträglich“, sagte Bausback zu dieser möglichen „Lex Gurlitt“, "wenn man Rückgabeforderungen der Eigentümer nun entgegenhalten würde, dass ihre Ansprüche verjährt sind".
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krise bei Volkswagen
1.000 Befristete müssen gehen
Scholz stellt Vertrauensfrage
Traut mir nicht
Wahlprogramm der Union
Scharfe Asylpolitik und Steuersenkungen
Mord an UnitedHealthcare-CEO
Gewalt erzeugt Gewalt
Künftige US-Regierung
Donald Trumps Gruselkabinett
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was