Mit dem Schuldspruch gegen Milizenführer Bosco Ntaganda kehrt der Internationale Strafgerichtshof zu früherer Härte zurück. Details sind aber fragwürdig.
Das Haager Tribunal wird über die Vertreibung der Rohingya-Minderheit aus Myanmar urteilen. Die Frage der Zuständigkeit des IStGH ist juristisch umstritten.