In Celle hat das Oberlandesgericht die Klage einer intersexuellen Person abgewiesen. Sie wollte, dass in ihrer Geburtsurkunde als Geschlechtsmerkmal „inter“ steht.
Ein zweigeschlechtlicher Mensch versucht, beim Standesamt den Geschlechtseintrag zu ändern. Die 25-jährige Person will „inter“ sein. Klappt das nicht, will sie klagen
Männlich oder weiblich? Intersexuelle dürfen das in der Geburtsurkunde offen lassen. Das ist ein guter Ansatz, aber kein Schutz vor Genitalangleichung.
Im Namen der Normalität werden intersexuellen Babys Hormone verabreicht und Operationen vorgenommen, die die Betroffenen als Folter bezeichnen. Das muss aufhören.